Umsatzsteuererklärung: Erstattungsanspruch mit Minus?

  • Hallo,


    ich mache meine erste Umsatzsteuererklärung mit Steuer:Sparbuch und bin etwas verwirrt.


    Meine Einkünfte sind fast ausschließlich Provisionserlöse aus dem Ausland, ohne Umsatzsteuer. Das heißt, ich habe viel mehr MwSt. bezahlt als erhalten.
    Laut Programm ist mein Erstattungsanspruch im negativen Bereich (mit Minus) und rot. Aber warum?
    Logisch denkend: ein Erstattungsanspruch von -1000 EUR bedeutet eine Nachzahlung von 1000 EUR, oder? Aber dort steht es auch „Festgesetzt werden: -1000 EUR“.


    (der genaue Betrag ist nicht relevant, 1000 ist nur als Beispiel gemeint).


    Ist das normal? In der Einkommensteuererklärung ist der Erstattungsbetrag doch immer ohne Minus und grün.
    Ich bin etwas verwirrt.


    Viele Grüße


    Tom

  • Meine Einkünfte sind fast ausschließlich Provisionserlöse aus dem Ausland, ohne Umsatzsteuer.

    Dann solltest du aber auch erst einmal klären, ob die Vorsteuern überhaupt in vollem Umfang abgesetzt werden können (http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__15.html")§ 15 UStG].


    Erst dann stellt sich die Frage, ob ein Vorsteuerüberhang besteht. Dieser wird aber im amtlichen Formular dann auch wirklich mit "-" angezeigt. Die monatlichen UStVA-Beträge sind hoffentlich auch schon abgezogen worden.

    • Offizieller Beitrag

    Logisch denkend: ein Erstattungsanspruch von -1000 EUR bedeutet eine Nachzahlung von 1000 EUR, oder? Aber dort steht es auch „Festgesetzt werden: -1000 EUR“.

    Du meinst jetzt aber nicht nur die Formulierung in der Übersicht zur Berechnung, oder? Die könnte man ja nun ganz einfach rechnerisch nachvollziehen.

  • Vielen Dank für Eure Antworten.
    Ich meine die Formulierung in "Steuerberechung ansehen und ausdrucken" ->>>> "Steuerberechnung Umsatzsteuer - Nur für Ihre Unterlagen. Nicht an das Finanzamt abgeben".


    Rechnerisch scheint alles ok und logisch zu sein.


    Umsätze zu 19% + Umsätze zu 7% = Zwischensumme = 300 EUR.


    Abziehbare Vorsteuerbeträge = 1300 EUR


    Verbleibender Betrag = -1000 EUR
    Umsatzsteuer = -1000 EUR
    Verbleibende Umsatzsteuer = -1000 EUR


    Festgesetzt werden: -1000 EUR


    ---------------------------------------------------
    Erstattungsanspruch = -1000 EUR



    Alles ist klar, bis auf "Erstattungsanspruch". Ich hätte "1000 EUR" erwartet.


    • Offizieller Beitrag

    Genau das meine ich. Ganz einfach eine etwas irreführende Formulierung in der Steuerberechnung. Im Steuerrecht ist ein Rotbetrag/Minusbetrag eben ein Erstattungsbetrag. Im Prinzip hat man sich eigentlich nur an dem amtlichen Steuerformular orientiert: