Diskrepanz zwischen zwei Angaben zur zu bezahlenden ESt in Steuersparbuch

  • Hallo,
    ich habe gerade begonnen, Steuersparbuch zu nutzen.
    Für das vergangene Jahr wollte ich zunächst meine Bezüge als Rechtsreferendar in Hessen erfassen.
    Diese sind mit 12.360,00 € brutto mickrig. Das Land hat hierauf 180 € ESt abgeführt. Die Software sagt mir in dem Feld rechts, wo Tipps usw stehen, dass ich 15 € nachzuzahlen habe.
    In der Eingabemaske, wo man die Angaben von der Lohnsteuerbescheinigung einträgt, ist jedoch neben dem Feld mit der einbehaltenen Lohnsteuer ein orangenes Ausrufezeichen. In dem Feld, das sich öffnet, wenn ich darauf klicke, steht, dass bei der gebotenen großzügigen Berechnung die ESt 88 € nur in Ausnahmefällen überschreiten sollte. Keiner der genannten Ausnahmefälle trifft auf mich zu.
    Kann mir jemand erklären, woher diese Differenz kommt?


    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Kann mir jemand erklären, woher diese Differenz kommt?

    Nein, das können wir nicht ohne zu wissen, was Du sonst noch alles eingetragen hast.


    Der Hinweis bzgl. der max. 88€ bezieht sich alleine auf diesen Eintrag (wobei hier auch nur zwei Beispiele für die Ausnahmefälle genannt sind). Das Ergebnis im Steuertacho rechts ergibt sich in der Summe aus allen Deinen Eingaben im Programm. Die kannst Du prüfen, indem Du die Gesamtberechnung aufrufst mit Strg+B.

  • Danke für die Antwort.
    Dann konkreter: Steigt die ESt-Belastung, wenn weder der AG noch ich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu berufsständischen Versorgungswerken geleistet haben (und auch nicht leisten müssen)? Dieser Sonderfall liegt bei mir wohl vor und wird bei mir im Programm moniert. Das ist allerdings richtig so.


    Ansonsten:
    Nr. 25 (AN gesetzl. Krankenversicherung): 1.025,88 €
    Nr. 26 (AN gesetzl. Pflegeversicherung): 176,16 €
    Nr. 27 (AN gesetz. Arbeitslosenversicherung): 185,40 €


    Im Übrigen nichts abgeführt und auch sonst nichts in der ESt-Erklärung erfasst.
    Die Werte, wie ich sie hier angegeben habe, sind korrekt und bedürfen keiner Korrektur.


    Vielen Dank schon einmal im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    Es ist doch nur ein Hinweis, nicht mehr und nicht weniger. Also Eingaben prüfen, Haken dran und fertig.


    Abgesehen davon liegt bei mir der Lohnsteuerrechner des BMF eher an der Aussage des Sparbuchs: bmf-steuerrechner.de/bl2016/lst2016.jsp

    [Anm. der Redaktion: der Link wurde deaktiviert, da Zielseite nicht erreichbar ist]




    Man muss also beim Rechner eben auch ganz genau schauen, mit welchen Daten/Einstellungen man rechnet.

  • Klar ist es ein Hinweis und der Betrag, den ich laut Programm nachzahlen muss, ist ja auch nicht groß (nur 15 €). Aber auch diese 15 € muss ich eben tatsächlich nicht nachzahlen, sodass ich schon vom Programm erwarten würde, dass es das auch nicht behauptet.
    Das Problem ist ja nicht der Betrag, sondern dass mein Vertrauen in die Richtigkeit der Berechnungen etwas untergraben wird, wenn schon so ein trivialer Fall falsch behandelt wird.
    Ich bin kein Steuerexperte, sondern fange gerade erst an, mich damit zu beschäftigen, sodass ich die Hilfe durch das Programm gerne in Anspruch nehme. Aber dann muss ich dem halt auch vertrauen können.


    Ich werde das Problem Buhl melden und mal schauen, was sie sagen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich werde das Problem Buhl melden und mal schauen, was sie sagen.

    Da gibt es nichts zu melden. Die Probeberechnung bzw. der Programmhinweis treffen aufgrund des offiziellen Lohnsteuerrechners des BMF zu 100% zu (siehe o.g. Link und Screen).

  • Ich glaube, da liegt ein Missverständnis zwischen uns vor.
    Der Hinweis, den man bekommt, wenn man auf das orangene Ausrufezeichen klickt, trifft im Regelfall wohl zu. Ich verstehe jetzt, weshalb bei mir der Betrag über den max. 88 € liegt. Mir geht es nun aber darum, dass das Programm meint, ich hätte 195 € statt 180 € Lohnsteuer zahlen müssen.


    Mit dem von Dir verlinkten Lohnsteuerrechner komme ich ebenfalls auf 180 € bei Berücksichtigung der Angaben, wie sich in der Lohnsteuerbescheinigung stehen, sodass das Programm in jedem Fall falsch rechnen muss.

    • Offizieller Beitrag

    Du irrst Dich und unterschätzt die Hilfen des Programms. Das orange Ausrufezeichen ist nur ein Hinweis. Daneben gibt es auch oben rechts das dicke rote Ausrufezeichen. Spätestens, wenn Du die Eingabemaske verlassen möchtest, poppt dann ein weiteres Fenster mit einem Hinweis auf.



    Und die Programmberechnung des zu versteuernden Einkommens mit einer festzusetzenden ESt ist vollkommen unabhängig von dem monatlichen Lohnsteuerbezug und richtet sich nach Deinen getätigten Angaben und dem daraus zu ermittelnden zu versteuernden Einkommen unter Anwendung der maßgeblichen Steuertabelle (hier Grundtabelle).


    Nachzahlungen sind übrigens nicht selten, weshalb es ggf. auch diverse Pflichtveranlagungsgründe (§ 46 EStG) gibt.

  • Ja, das verstehe ich schon - denke ich.


    Alle zu tätigenden Angaben sind richtig im Programm erfasst. Die daraufhin erfolgende interne Berechnung meiner Steuerbelastung weicht aber von meiner tatsächlichen Steuerlast ab.


    Das Programm sagt am Ende der kompletten Erfassung, ich müsse etwas nachzahlen. Das ist aber falsch. Das Land hat genau so viel ESt abgeführt, wie ich im kompletten Jahr zahlen muss. Ich hatte außer meinen Einnahmen aus dem Referendariat keine weiteren Einkünfte. Traurig aber wahr.


    Die Berechnung des Programms ist schlicht falsch.

    • Offizieller Beitrag

    Das Programm sagt am Ende der kompletten Erfassung, ich müsse etwas nachzahlen. Das ist aber falsch.

    Wie kommst Du darauf, dass das Ergebnis falsch ist? Die Lohnsteuer ist nur eine Erhebungsform der Einkommensteuer und im Prinzip nichts anderes als eine Vorauszahlung.

  • Ich komme darauf, weil ich außer meinem Lohn kein weiteres Einkommen hatte. Auf den Lohn habe ich 180 € Lohnsteuer zu zahlen.
    Weder habe ich, wie gesagt, weiteres Einkommen gehabt (z.B. aus selbständiger Tätigkeit), noch habe ich weiteres Einkommen in der Steuererklärung vom Programm erfasst.
    Die (vorausgezahlte) Lohnsteuer muss daher zwingend mit der Einkommensteuer übereinstimmen. Es gibt einfach keine anderen Positionen, aus denen sich eine gegenüber der Lohnsteuer höhere Einkommensteuerlast ergeben könnte.

    • Offizieller Beitrag

    Die (vorausgezahlte) Lohnsteuer muss daher zwingend mit der Einkommensteuer übereinstimmen.

    Wo hast Du denn das her? ?(


    Wozu gebe es ansonsten Pflichtveranlagungsgründe nach § 46 EStG, z.B. in Bezug auf Mindestvorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug und tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen bei ESt-Veranlagung?


    Einfach mal im Forum zum Lohnsteuerabzug und zur Einkommensteuerveranlagung nachlesen.

  • Dann konkreter: Steigt die ESt-Belastung, wenn weder der AG noch ich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu berufsständischen Versorgungswerken geleistet haben (und auch nicht leisten müssen)? Dieser Sonderfall liegt bei mir wohl vor und wird bei mir im Programm moniert. Das ist allerdings richtig so.

    Dieser Sonderfall führt auch zu einer höheren Belastung: Wenn keine Beiträge zur Rentenversicherung abgezogen wurden, dann gibt es auch weniger Aufwand und damit eine höhere Steuerforderung.
    Offenbar ist in der Eingabemaske zur Lohnsteuerbescheinigung nicht die Berufsgruppe "Rentenversicherungsfreie Beschäftigung" gewählt worden. Dann würde die Plausibilitätsprüfung auch andere Werte zugrunde legen.

    • Offizieller Beitrag

    Dieser Sonderfall führt auch zu einer höheren Belastung: Wenn keine Beiträge zur Rentenversicherung abgezogen wurden, dann gibt es auch weniger Aufwand und damit eine höhere Steuerforderung.Offenbar ist in der Eingabemaske zur Lohnsteuerbescheinigung nicht die Berufsgruppe "Rentenversicherungsfreie Beschäftigung" gewählt worden. Dann würde die Plausibilitätsprüfung auch andere Werte zugrunde legen.

    Das sollte in der Tat der zusätzliche Mosaikstein sein. :thumbsup:


    War mir bisher nicht so geläufig das rechtliche Prozedere mit den Referendaren neuerer Zeit. Aber nachstehend sehr gut erläutert: Referendar im juristischen Vorbereitungsdienst - Quelle: haufe.de