Kindesunterhalt: Wo werden die Kindesunterhalts Beträge an den Ex-Partner eingetragen?

  • Hallo Experten,


    sinnhafterweise sollte diese wichtige Angabe bei "Persönliches -> Kinder" gemacht werden, so dass das Thema "Unterhalt an Kinder" an dem Punkt erledigt ist. Logik an der Stelle wäre bei den Codern zu schön gewesen. :whistling:
    Es gibt zwar "Allgemeine Ausgaben -> Ehegatten-Unterhalt und Ausgleich" - aber kein "Kindsunterhalt" oder ähnliches. Macht doch Sinn oder nicht? ?(
    Einzige Option wäre dann "Unterhalt an bedürftige Personen" korrekt? Falls nicht:


    Wo kann ich meinen Unterhalt meines leiblichen Kindes bei der Ex Lebend hier steuerlich berücksichtigen?

  • etwas unklar Ihre Ausführungen - was sind "Coder"??? - aber. wenn Sie ein leibliches Kind haben, das noch minderjährig oder bis 25 Jahre alt ist ( Ausbildung...), steht Ihnen ein halber Kinderfreibetrag zu, wenn Sie Ihren Unterhalt zahlen.
    Anlage KIND ausfüllen - der tatsächlich gezahlte Unterhalt ist nicht zusätzlich abzugsfähig.


    Ob es Sinn macht ist Ansichtssache - die Steuergesetze sind so!

    • Offizieller Beitrag

    In der Tat ist das Thema Kinder mit den Angaben auf der Anlage Kind zum Familienleistungsausgleich (Günstigerprüfung Kindergeld/Kinderfreibetrag) abgehakt.

  • etwas unklar Ihre Ausführungen - was sind "Coder"??? - aber. wenn Sie ein leibliches Kind haben, das noch minderjährig oder bis 25 Jahre alt ist ( Ausbildung...), steht Ihnen ein halber Kinderfreibetrag zu, wenn Sie Ihren Unterhalt zahlen.
    Anlage KIND ausfüllen - der tatsächlich gezahlte Unterhalt ist nicht zusätzlich abzugsfähig.


    Ob es Sinn macht ist Ansichtssache - die Steuergesetze sind so!

    Coder = Programmierer ;)


    Ja Unterhalt wird gezahlt und wie funktioniert das in der Praxis mit dem Kinderfreibetrag?
    Klar ist inzwischen, sofern Kindergeld von einem der Elternteile bezogen wird, kann der Kindsunterhalt nicht steuerlich berücksicht werden. Die nächste Frage wäre, was ist wenn tatsächlich kein Kindergeld bezogen wird, wo - und ich welcher Höhe wird der Unterhalt in dem Programm angegeben, so dass er auch tatsächlich berücksichtigt wird?

    • Offizieller Beitrag

    Die nächste Frage wäre, was ist wenn tatsächlich kein Kindergeld bezogen wird ... .

    Das Kindergeld wird immer angerechnet, da es in D automatisch an die Kindesmutter ausgezahlt wird.


    ... und ich welcher Höhe wird der Unterhalt in dem Programm angegeben, so dass er auch tatsächlich berücksichtigt wird?

    Gar nicht -> s.o. .