Frage an die Programmierer wg. EÜR

  • Liebe Programmierer der Unternehmersuite,


    vornweg erkläre ich, dass ich buchhalterisch keine große Leuchte bin und genau aus diesem Grund vor 5 Jahren die Unternehmersuite (vormals Kaufmann Prof.) für meine tägliche Arbeit ausgewählt hatte.


    Meine Frage an Sie: Bereitet es Ihnen sehr große körperliche bzw. seelische Qualen, ein Programm zu erstellen, welches man auch bedenkenfrei nutzen kann?


    Mein Problem seit Jahren bei der Ausgabe der EÜR: Bei der Erstellung gibt es keinen Hinweis, dass Konten (mit Beträgen) existieren, die noch nicht zugewiesen wurden.


    Das sollte zum 1x1 einer sauberen Programmierung gehören, solch einen Hinweis und als Bonus vielleicht noch mit Auflistung der betreffenden Konten, anzuzeigen.


    Was Sie hier jedes Jahr abliefern, ist Pfusch! Andere Programme haben dieses Feature bereits vor 20 Jahren beherrscht.


    (aktuell mußte ich feststellen, dass Kto. 8924 nicht zugewiesen war).


    Ein Programm sollte so geschrieben werden, dass es dem Benutzer Zeit abnimmt. Wenn ich händisch jedes einzelne Konto prüfen muß, ob es in der EÜR eingebunden wurde, kann ich es auch gleich per Hand erledigen!


    Und natürlich weiß ich, dass ich auch mit einem anderen Programm arbeiten kann und mich niemand zur Nutzung der Unternehmersuite zwingt.


    Bei der Wahl eines Programmes und mit der Nutzung geht man ein Vertrauenverhältnis ein, weil es einen großen Aufwand bedeutet, dauernd die Programme zu wechseln.


    Als langjähriger Nutzer erwarte ich ganz einfach von Ihnen, dass Sie dieses Vertrauen würdigen und wertschätzen, indem Sie saubere Arbeit abliefern.


    Für die Zukunft wünsche ich Ihnen bei der Arbeit möglichst viele erhellende Momente ..... vor allen Dingen während Ihrer Tätigkeit als Programmierer.



    mfg
    Peter Staps



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    Peter Staps
    Edelstahl-Zubehör & Schmiedeeisen
    Edelstahl-Geländer-Stecksystem
    Kaufmann Professional
    danach Kaufmann Unternehmer Suite
    danach ?
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  • (aktuell mußte ich feststellen, dass Kto. 8924 nicht zugewiesen war).

    Was ist eigentlich so schwer daran, einmal im Jahr (am besten am Jahresanfang, wenn neue Kontenpläne eingespielt werden) die Zuordnungen zu überprüfen? In jeder Software gibt es Änderungsprotokolle etc. in denen u. U. auch darauf hingewiesen wird, dass Änderungen nicht durchgeführt werden, weil das Konto schon bebucht ist!


    Du allein bist für deine Buchhaltung verantwortlich. Und wenn du


    buchhalterisch keine große Leuchte bin

    solltest du professionelle Hilfe in Anspruch nehmen und nicht über die verwendete Software schimpfen. Du wendest an - in der Software werden eine Menge Hilfen angeboten, aber bei Änderungen bei schon bebuchten Konten ist Schluss - der HIntergrund: wenn du noch offene Perioden hast, werden diese von der Änderung auch betroffen. Und ich möchte dein Aufheulen nicht hören, wenn etwas geändert wird, was du nicht willst. Sieh' dir doch einmal die Protokolle genauer an, wenn eine Kontenaktualisierung gemacht wurde.


    Bereitet es Ihnen sehr große körperliche bzw. seelische Qualen, ein Programm zu erstellen, welches man auch bedenkenfrei nutzen kann?

    Überheblicher geht es wirklich nicht mehr!

  • Bei Buhl liest sich das etwas anders:


    " ...
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    So erstellen Sie Angebote, schreiben Rechnungen, buchen Zahlungseingänge und rechnen Angestellte oder Aushilfskräfte ab – alles effektiv verzahnt in einer Software! ..."


    Da steht nichts über ABM für Buchhalter bzw. Steuerberater.


    Wir sind eine kleine GbR mit Ist-Versteuerung und EÜR. Mit einem "Komplettpaket" sollte das abzubilden sein.


    Deiner Argumentation kann ich nicht ganz folgen. Wenn ich eine neue Softwareversion samt neuem EÜR-Formular runterlade, sind ja bereits einige Konten zugewiesen - aber eben nicht alle.


    Was hat das jetzt mit bebucht oder nicht bebucht zu tun?


    Und meinst Du wirklich, das es zu viel verlangt ist, dass auf bebuchte aber nicht zugewiesene Konten hingewiesen wird?


    LG
    Peter



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    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    brems' Dich mal, hinsichtlich Freundlichkeit und Wortwahl. Das war ein moderativer Hinweis!


    Dein Wunsch ist verständlich, wenn auch nicht umsetzbar. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung werden eingehalten. Das von Dir genannte Konto würde sicherlich von Dir selbst angelegt. Die von Dir selbst angelegten Konten hast Du sicherlich notiert, sodass Du genau diese schnell und einfach überprüfen kannst - oder würde Dir das körperliche Schmerzen verursachen?


    Ein Kontenplan ist übrigens eine Grundstruktur, die an eigene Bedürfnisse anzupassen ist. Und bei diesen Anpassungen ist natürlich darauf zu achten, dass die Zuordnungen -wo nötig- auch richtig gesetzt sind.

  • Hallo Manuel,


    das von mir geschilderte Problem ist ja nicht neu.
    Wenn mich nicht alles täuscht, hatte ich vor Jahren sogar mal ein Ticket geöffnet.


    Besagtes Konto 8924 ist vom Kontenplan vorgegeben und NICHT selbst angelegt.


    Deinen Hinweis "nicht umsetzbar" kannst Du auch begründen?


    Ich glaube, Du hast ne Menge Wissen, was Programmierung anbelangt. Deshalb meine Nachfrage zu Deinem Hinweis.


    Mein Ansatz wäre:


    1.) alle zugewiesenen Konten sind bekannt.
    2.) alle nicht zugewiesenen Konten werden geprüft, ob Buchungen vorgenommen wurden (im ausgewählten Berichtszeitraum)
    3.) Wenn Buchungen vorhanden sind, werden sie angezeigt mit einem Hinweis, dass noch keine Zuordnung erfolgte



    .... und wie schon geschrieben, das ist kein Teufelswerk, sondern z.B. in QuickBooks vor ca. 20 Jahren schön möglich gewesen .... auch wenn andere (fehlende) Teile dieses Programmes mich schlußendlich zum Wechsel zum Kaufmann motiviert haben.


    LG
    Peter



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    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    ich habe jetzt gerade nochmal nachgeschaut. Das Konto 8924 hat bei mir die Bezeichnung "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung)".
    Ich bin jetzt nicht sicher und werde deshalb keinen heiligen Eid leisten, aber... Du schreibst, Du seiest 4/3-Rechner. Der bucht ja eigentlich nur Geldbewegungen. Kann es sein, dass es sachlich vollkommen richtig ist, dass dieses Konto NICHT in der EÜR auftaucht? Denn tatsächlich fließt hier ja kein Geld, hier reden wir ja lediglich über eine Verwendung von Gegenständen.


    Was Programmierung angeht, habe ich übrigens tatsächlich nur einen ganz, ganz blassen Schimmer. Viel mehr als ein kleines bisschen PHP und HTML ist es nicht.
    Bei genauerer Überlegung gäbe es wahrscheinlich doch die Möglichkeit, hier irgendeine Prüfung einzubauen - die Prüfroutinen obliegen aber tatsächlich grundsätzlich Dir als Unternehmer.


    Mach doch einfach (nochmal) ein Ticket auf, eventuell bekommst Du ja eine brauchbare Antwort?!

  • Hallo,


    4/3 weiß ich nicht. Ich rechne nach der Fahrtenbuchmethode ab.
    Und dieser Betrag erscheint dann bei der EÜR in Zeile 106 (Gewinn/ priv. Kfz-Nutzung) .... auf den ich am Ende Ekst zahlen muß.


    Das sind bei mir ca. 5000,- in Zeile 106.
    Wenn ich die unterschlage, steht nächstes Jahr der Prüfer vor der Tür. Und wer mag das schon, wegen so einem Fehler?


    Klar ist es meine Eigenverantwortung. Aber wie am Anfang geschrieben, das Vertrauen sollte schon gewürdigt werden.
    Und solche Prüf-Routinen sind doch ein echter Gewinn für den Nutzer.


    Bezüglich Ticket, hier die Antwort auf meinen Versuch vor einem Jahr:


    ======================
    J. S. 23.03.2016 14:13:57
    vielen Dank für Ihre Anfrage zu dem Programm Unternehmer 365 Professional.


    Ihre eigene Zuordnung zu einem neuen Formular ist leider nicht automatisch möglich. Eine Anpassung der Software bezüglich einer entsprechenden Meldung, haben wir als Verbesserungsvorschlag angeregt. Leider können wir derzeit keine weitergehende Aussage zur Umsetzung machen. Wir bedanken uns schon hier für Ihr Interesse und die Anregungen. Informationen zu Anpassungen und Erweiterungen der Software, finden Sie im jeweiligen Update-Dialog unter "Neuerungen".


    Für weitere Fragen, Anregungen und Kritik stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
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    Frage: Wie machst Du das? Prüfst Du wirklich jedes einzelne Konto händisch, ob es zugewiesen wurde?
    Hast Du eine Routine? Vielleicht Export von allen Konten und dann mit einem externen Programm prüfen?



    LG
    Peter



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    • Offizieller Beitrag

    Das Konto 8924 hat bei mir die Bezeichnung "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung)".
    Ich bin jetzt nicht sicher und werde deshalb keinen heiligen Eid leisten, aber... Du schreibst, Du seiest 4/3-Rechner. Der bucht ja eigentlich nur Geldbewegungen. Kann es sein, dass es sachlich vollkommen richtig ist, dass dieses Konto NICHT in der EÜR auftaucht? Denn tatsächlich fließt hier ja kein Geld, hier reden wir ja lediglich über eine Verwendung von Gegenständen.

    Das Konto 8924 mit der Bezeichnung "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung)" muss sich selbstverständlich bei der EÜR gewinnerhöhend auswirken. Nur eben ohne weitere USt-Auswirkung hinsichtlich dieses Teiles der unentgeltlichen Wertabgabe.

  • 4/3 weiß ich nicht. Ich rechne nach der Fahrtenbuchmethode ab.

    Was hat das eine mit dem anderen zu tun? 4/3 ist die Einnahmenüberschussrechnung, 4/1 (und 5) wäre Bilanz und GuV. Fahrtenbuchmethode steht der 1%-Methode gegenüber, die in allen Gewinnermittlungen angewendet werden darf. Die Gewinnermittlungsmethode spielt also überhaupt keine Rolle.

  • Hallo babuschka,


    wenn ich in der Überschrift meines Post´s "EÜR" schreibe, nicht weiß, was der Ausdruck "4/3" bedeutet und zum in Frage stehenden Konto 8924 schreibe, dass ich nach der Fahrtenbuchmethode abrechne, kann ich in Deiner Frage leider keinen Sinn erkennen.


    Aber jetzt weiß ich wenigstens, was "4/3" bedeutet.


    LG



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  • wenn ich in der Überschrift meines Post´s "EÜR" schreibe, nicht weiß, was der Ausdruck "4/3" bedeutet und zum in Frage stehenden Konto 8924 schreibe, dass ich nach der Fahrtenbuchmethode abrechne, kann ich in Deiner Frage leider keinen Sinn erkennen.

    Ist aber traurig - du bist kein Anfänger mehr (aus deinen Angabe "12 qualvolle Jahre mit Quickbooks" bist du schon sehr lange im Geschäft. Wenn du dann immer noch nicht weißt, dass die EÜR die 4/3-"Gewinn"ermittlung ist, tust du mir nicht einmal mehr leid. Es werden häufig genug beide Begriffe parallel verwendet. Und bei deiner langjährigen Tätigkeit bin ich davon ausgegangen, dass dir dieser Sachverhalt bekannt ist, zumal z. B. in der Einkommensteuererklärung die Trennung gemacht wird in Einkünfte nach § 4 Abs. 3 EStG einerseits und nach § 4 Abs. 1 bzw. § 5 EStG andererseits.

  • ... mit dem Lesen und Verstehen ist das so eine Sache :(


    Ich bin nicht der Buchhalter-Typ, der mit Ärmelschonern vor seinen Büchern sitzt und gerne alles per Hand und auf dem Papier erledigt.


    Wie ich ganz oben geschrieben habe, hatte ich mir genau aus diesem Grund ein WaWi-Programm zugelegt.
    Nur wenn die einfachsten automatiken nicht eingebaut sind, ist es halt traurig und ärgerlich.


    Dass ich jetzt jedes einzelne Konto händisch prüfen muß, ob es zugewiesen wurde, ist leider Computer-Steinzeit.
    Und ich spreche nicht von selbst angelegten Konten.


    Und es spielt meiner Meinung nach auch keine Rolle, ob ein Konto bereits bebucht wurde oder nicht.
    Wenn es zugewiesen wurde und keine Einträge hat, wird in der EÜR auch kein Betrag übernommen.


    Frage: Arbeitest Du mit dem Unternehmer Profeesional?


    LG



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