Hallo,
meine Lebensgefährtin hat vom FA ihren Steuerbescheid für 2016 zurückbekommen - wir haben uns gewundert, dass sie eine höhere Steuererstattung bekommt, als mit WISo berechnet.
Also habe ich die Zahlen verglichen, sie sind alle identisch, bis auf den Steuersatz:
WISO steuer:Sparbuch 2017 (Ver 24.07.1671):
Zu versteuern nach
§ 32b EStG Progressionsvorbehalt mit 4,8573 % (K07 Grundtarif) 11.842€ 575€
Einkünfte unter Progressionsvorbehalt berücksichtigt i. H. v. 181 €
Festzusetzende Einkommensteuer 575€
Finanzamt:
Zu versteuern mit
§ 32b EStG Progressionsvorbehalt nach dem Grundtarif mit 4,3070 % (Grundtarif) aus 11.842€ 510€
Festzusetzende Einkommensteuer 510€
Das FA hat folgenden Hinweis zur Berechnung vermerkt:
- Leistungen nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG (z.B. Lohnersatzleistungen) in Höhe von -233€ wurden mit -233€ in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen (Progressionsvorbehalt).
- Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die gebotene steuerlicheFreistellung des Existensminimums Ihres Kindes durch den Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen bewirkt wurde. Bei der Berechnung des zu versteuenden Einkommens wurden daher keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt.
Wir haben eine Tochter, jeder hat den Kinderanteilk von 0,5 angegeben. Das Kindergeld wird jedoch vollständig von mir bezogen, meine Lebensgefährtin bezieht kein Kindergeld.
Dadurch haben wir bei meiner Lebensgefährtin in die Steuererklärung auch kein Kindergeld in die Anlage eingetragen, zurechnen lassen müsste es bei einem eigenen Kind doch trotzdem, oder?
Ich habe die Vermutung, dass WISo hier durch das fehlende Kindergeld mit dem Kinderfreibetrag rechnet, das FA jedoch im Hintergrund eine Günstigerprüfung durchführt, da es nur Kindergeld oder Kinderfreibetrag gibt.
Da in diesem Fall das Kindergeld günstiger wird, wird kein Freibetrag mehr gewährt (andernfalls würde das Kindergeld gegengerechnet)?
Hat das WISO Programm hiermit ein Problem?
Viele Grüße,
Sandy