Abweichender Steuersatz (Grundtarif) zwischen WISO vs. FA

  • Hallo,


    meine Lebensgefährtin hat vom FA ihren Steuerbescheid für 2016 zurückbekommen - wir haben uns gewundert, dass sie eine höhere Steuererstattung bekommt, als mit WISo berechnet.
    Also habe ich die Zahlen verglichen, sie sind alle identisch, bis auf den Steuersatz:


    WISO steuer:Sparbuch 2017 (Ver 24.07.1671):
    Zu versteuern nach
    § 32b EStG Progressionsvorbehalt mit 4,8573 % (K07 Grundtarif) 11.842€ 575€
    Einkünfte unter Progressionsvorbehalt berücksichtigt i. H. v. 181 €
    Festzusetzende Einkommensteuer 575€



    Finanzamt:
    Zu versteuern mit
    § 32b EStG Progressionsvorbehalt nach dem Grundtarif mit 4,3070 % (Grundtarif) aus 11.842€ 510€
    Festzusetzende Einkommensteuer 510€


    Das FA hat folgenden Hinweis zur Berechnung vermerkt:
    - Leistungen nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG (z.B. Lohnersatzleistungen) in Höhe von -233€ wurden mit -233€ in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen (Progressionsvorbehalt).
    - Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die gebotene steuerlicheFreistellung des Existensminimums Ihres Kindes durch den Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen bewirkt wurde. Bei der Berechnung des zu versteuenden Einkommens wurden daher keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt.




    Wir haben eine Tochter, jeder hat den Kinderanteilk von 0,5 angegeben. Das Kindergeld wird jedoch vollständig von mir bezogen, meine Lebensgefährtin bezieht kein Kindergeld.
    Dadurch haben wir bei meiner Lebensgefährtin in die Steuererklärung auch kein Kindergeld in die Anlage eingetragen, zurechnen lassen müsste es bei einem eigenen Kind doch trotzdem, oder?
    Ich habe die Vermutung, dass WISo hier durch das fehlende Kindergeld mit dem Kinderfreibetrag rechnet, das FA jedoch im Hintergrund eine Günstigerprüfung durchführt, da es nur Kindergeld oder Kinderfreibetrag gibt.
    Da in diesem Fall das Kindergeld günstiger wird, wird kein Freibetrag mehr gewährt (andernfalls würde das Kindergeld gegengerechnet)?
    Hat das WISO Programm hiermit ein Problem?



    Viele Grüße,
    Sandy

    • Offizieller Beitrag

    Das Programm rechnet mit den Daten, die man ihm zur Verfügung stellt. Wenn man denn unzutreffende Angaben macht, wie hier mit dem hälftig zuzuordnenden Kindergeld, können sich eben ggf. abweichende Berechnungsergebnisse ergeben. Wobei ich jetzt nicht sagen kann, ob das Programm bei fehlendem Kindergeldanteil nicht sogar einen Prüfhinweis auswirft.


    Ohne bereinigte Screens, und somit ohne Kenntnis der angesprochenen Zeilen in den Programmmasken, kann man dieses naturgemäß nicht nachprüfen bzw. verproben.

  • Hallo miwe4,


    vielen Dank für deine Antwort. Gerne möchte ich unterstützend weiterhelfen.
    Ich habe mir das Programm jetzt nochmals angesehen, dort steht folgendes:


    Ich verstehe nicht wo bzw. warum ich hälftig einen Kindergeldbetrag eintragen muss? Das Programm lässt dies doch gar nicht zu.
    Es wird im Menü "Kinder" lediglich folgendes gefragt: "Wurde das Kindergeld an eine andere Person ausbezahlt?" Dies wurde mit "ja" bestätigt.
    Das Programm weiß somit, dass Kindergeld an eine andere Person gezahlt wurde.
    Das Programm weiß auch, dass es nur 1 Kind gibt und daher wie hoch der Kindergeldbetrag ist, den die andere Person bezieht.
    Wo müsste ich denn hälftig das Kindergeld eintragen, obwohl meine Lebensgefährtin es nicht bezieht (sie hat es auch nie beantragt, da ich es zu 100% beantragt habe und auch ausgezahlt bekomme)?


    Hier noch die Screenshots.


    Viele Grüße,
    Sandy

  • Das FA hat folgenden Hinweis zur Berechnung vermerkt:
    - Leistungen nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG (z.B. Lohnersatzleistungen) in Höhe von -233€ wurden mit -233€ in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen (Progressionsvorbehalt).

    Das deutet für mich auf einen negativen Progressionsvorbehalt hin. Eine Rückzahlung an Arbeitsagentur/Krankenversicherung o.ä. ist hier die Ursache, welche die erhaltenen Beträge übersteigt.
    Offenbar wurden in WISO steuer:Sparbuch 2017 die Lohnersatzleistungen nicht vollständig erfasst und eine Rückzahlung vergessen.

    • Offizieller Beitrag

    Das deutet für mich auf einen negativen Progressionsvorbehalt hin. Eine Rückzahlung an Arbeitsagentur/Krankenversicherung o.ä. ist hier die Ursache, welche die erhaltenen Beträge übersteigt.Offenbar wurden in WISO steuer:Sparbuch 2017 die Lohnersatzleistungen nicht vollständig erfasst und eine Rückzahlung vergessen.

    Das mit dem negativen Progressionsvorbehalt hatte ich in der Tat überlesen. Und rechnerisch sollte dieses dann auch alleine für die geringe Differenz zwischen FA und Programm verantwortlich sein.


    Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die gebotene steuerlicheFreistellung des Existensminimums Ihres Kindes durch den Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen bewirkt wurde. Bei der Berechnung des zu versteuenden Einkommens wurden daher keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt.

    Das sollte eigentlich genau so auch in der Steuerberechnung des Programms stehen.


    Hat das WISO Programm hiermit ein Problem?

    Das Programm rechnet mit den Daten, die man ihm zur Verfügung stellt.