"Bei den Umsätzen zu anderen Steuersätzen müssen die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer und die Steuer gemeinsam angegeben werden."

  • Ich versuche meine erste Umsatzsteuererklärung abzugeben, aber leider klappt es nicht, weil:

    "Bei den Umsätzen zu anderen Steuersätzen müssen die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer und die Steuer gemeinsam angegeben werden. ELSTER meldet diesen Fehler im Zusammenhang mit dem Wert 'xxxxx' im Feld Umsätze zu anderen Steuersätzen: Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer (volle DM/EUR)"


    Ich habe alle Daten automatisch aus der EÜR importiert. Meine Einkünfte sind vor allem ausländische Provisionserlöse ohne Umsatzsteuer.
    In der Anlage EÜR erscheinen Sie unter:


    1.15. Gewinnermittlung -> Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen...


    In der Umsatzsteuererklärung erscheint ein ähnlicher Betrag (die Differenz ist 60 EUR) unter Steuerpflichtige Umsätze -> Umsätze zu anderen Steuersätzen.


    Und dieser Betrag scheint die Fehlerursache zu sein. Wenn ich den Betrag lösche, gibt es keinen Fehler. Wenn ich dort in der Spalte "Steuer" 0,01 EUR oder einen anderen, beliebigen Betrag eingebe, meckert ELSTER auch nicht.


    1. Beinhalten "Umsätze zu anderen Steuersätzen" auch "Umsatzsteuerfreie oder nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen"? Wenn ich den Fehler richtig verstehe, akzeptiert ELSTER keine "Umsätze zu anderen Steuersätzen" wenn die Steuer 0,00 EUR beträgt.


    2. Warum gibt es eine Differenz von 60 EUR, wenn ich die Daten automatisch importiert habe?
    Bei "Steuerpflichtige Lieferungen" habe ich auch eine Differenz, aber nur 1,08 EUR (wahrscheinlich eine Abrundung).



    Bitte um Hilfe, ich komme nicht weiter.


    Gruß


    Tom


    Leider hilft mir dieser Thread nicht weiter:
    Fehlermeldung Umsatzsteuererklärung (EÜR + Kasse)

  • Moin Tom,


    die Meldung besagt, dass beide Felder, also die Umsätze, als auch die entsprechende Steuer eingetragen werden müssen. Danach


    https://www.haufe.de/unternehm…sk_PI11444_HI9835928.html


    würde ich vermuten, dass ein falsches Erlöskonto (nämlich mit 16 % USt) bebucht wurde. Für Provisionen würde ich ein Konto 85xx nehmen, wie hast Du denn die Ausgangsrechnungen erfasst? Damit könnte man evtl. dann auch die Differenz "einkreisen"...


    Die Umsätze werden ja auf volle Euronen gerundet, daher dürfte es sich bei den steuerpflichtigen Umsätzen tatsächlich um eine Rundungsdifferenz handeln.


    Viele Grüße
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    1. Beinhalten "Umsätze zu anderen Steuersätzen" auch "Umsatzsteuerfreie oder nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen"?

    Nein. Eigentlich auch schon aus der Formulierung zu lesen.


    Wenn ich den Fehler richtig verstehe, akzeptiert ELSTER keine "Umsätze zu anderen Steuersätzen" wenn die Steuer 0,00 EUR beträgt.

    Genau das besagt der Programmhinweis. Geht ja auch schon rein vom Begriff her gar nicht.


    2. Warum gibt es eine Differenz von 60 EUR, wenn ich die Daten automatisch importiert habe?

    Buchungsfehler wäre meine Vermutung, ggf. eben Antwort zu 1.


  • Moin Maulwurf,


    ich habe alle Provisionen auf "8500-Provisionserlöse" gebucht. Aber dort habe ich auch einige Provisionen mit Umsatzsteuer. Unter dem Feld "Sachkonto" gibt es "Steuer" und dort habe ich immer den passenden Steuersatz ausgewählt (19% bzw. "keine Umsatzsteuer").


    8500 habe ich immer benutzt als ich noch Kleinunternehmer war. Das FA hat immer alles akzeptiert.


    Gibt es andere Möglichkeiten?


    Hier habe ich gelesen, dass auch 8509 und 8504 möglich wären (steuerfrei / 19%):
    Provisionserlöse richtig verbucht (Finanzdienstleistung)
    Aber wenn ich das versuche, korrigiert das Programm das Sachkonto immer auf 8500.


    Es gibt aber auch "Provisionsumsätze" mit oder ohne Umsatzsteuer: 8510, 8514, 8515, 8516, 8519.


    Ist 8500 falsch, wenn man Umsatzsteurpflichtig ist?


    Mit der EÜR und der Einkommensteuererklärung hat alles wunderbar geklappt. Ich habe Probleme nur mit der Umsatzsteuererklärung.


    Beste Grüße
    Tom

  • 1. Beinhalten "Umsätze zu anderen Steuersätzen" auch "Umsatzsteuerfreie oder nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen"? Wenn ich den Fehler richtig verstehe, akzeptiert ELSTER keine "Umsätze zu anderen Steuersätzen" wenn die Steuer 0,00 EUR beträgt.


    Nein. Eigentlich auch schon aus der Formulierung zu lesen.

    OK, dachte ich auch so. Aber dann stellt sich die Frage, warum diese Einkünfte in der Umsatzsteuererklärung unter "Umsätze zu anderen Steuersätzen" erscheinen, wenn sie in der EÜR "umsatzsteuerfrei oder nicht umsatzsteuerbar" sind. Ich habe alles automatisch aus der EÜR importiert. In der Umsatzsteuererklärung habe ich nichts manuell eingegeben. Mit der EÜR gab es keine Probleme.


    Liegt es an dem Sachkonto, das ich verwendet habe? (8500 für alle Provisionen, mit und ohne Umsatzsteuer)


    Wenn ich den umsatzsteuerfreien Betrag unter "Umsätze zu anderen Steuersätzen" einfach lösche, gibt es keinen Fehler, aber ich weiß nicht, ob ich es machen darf.


    Beste Grüße
    Tom

  • Moin Tom,


    ja, es könnte durchaus an dem *einen* Sachkonto liegen, denn die Zuordnung dieses Kontos (also zur EÜR und eben auch zur Umsatzsteuererklärung) erfolgt ja dann für alle Buchungen - wobei die steuerfreien ja eben dort nicht erscheinen sollten.. Welche Zuordnungen sind denn eingetragen?


    Bei mir sind die Konten 8500 bis -05 "Sonderbetriebseinnahmen, auch aus Gründen der Übersichtlichkeit würde ich daher eher die verschiedenen Provisionsumsatzkonten (ab 8510) oder die im Link genannten 8504 und -09 verwenden.


    Vom Löschen würde ich abraten; da darin ja Buchungen enthalten sein könnten, die tatsächlich in der Erklärung als steuerpflichtige Einnahmen auftauchen müssen, insofern müsstest Du diese Summe versuchen "aufzudröseln"..


    Viele Grüße
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Meine Einkünfte sind vor allem ausländische Provisionserlöse ohne Umsatzsteuer.

    Die dann eben steuerfreie oder ggf. sogar nicht steuerbare Umsätze sein können und auch so gebucht werden sollten. Aber auf keinen Fall 0€ USt.