Altersvorsorgeaufwendungen bei Grenztätigkeit mit Schweiz

  • Hallo,
    mein Mann ist Grenzgänger und arbeitet in der Schweiz. Er pendelt jeden Tag nach Hause nach Deutschland.
    Über seinen schweizer Arbeitgeber zahlt er in die schweizer Rentenversicherung ein (nur die Pflichtversicherung, d.h. AHV/Säule 1 und Obligatorium/Säule 2a). Die Beiträge, die er und sein Arbeitgeber hier entrichtet, habe ich im Wiso Steuersparbuch unter Grenzgänger/Schweizer Pensionskassen erfasst.
    Was mich jetzt verwundert ist, dass bei der Steuerberechnung, die das Tool anbietet, diese Beiträge nicht als beschränkt abziehbare Sonderausgaben angesetzt werden. Sie tauchen in der Steuerberechnung nirgends auf. Ist das so richtig? es handelt sich hier doch um Pflichtbeiträge, die zur Alterssicherung dienen...?
    vielen Dank für eure Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    Bei Grenzgängern musst Du Dich wohl oder übel überwiegend selber durchbeißen, da dieses Spezialwissen erfordert. Es sollte sich aber alles wesentliche aus der Steuerberechnung nebst den Erläuterungen dazu ergeben. Das Sparbuch, das ich jetzt einmal unterstellt habe, gibt da aber bei Eingabe eines demgemäßen Stichworts eine sehr umfangreiche Erläuterung zu.


    Die Grundlagen habe ich einmal angehängt, die Beispielrechnung dazu musst Du Dir aber auch selber einmal erklicken und durcharbeiten.


  • vielen Dank für die Mühe, aber irgendwie hilft mir das nur bedingt weiter...
    Laut der Erklärung, die Du beigefügt hast, gibt es nach einem Berechnungsmodell eine Summe, die als "abziehbare Basisvorsorgeaufwendung" geltend gemacht werden kann.
    Leider fehlt jedoch dieser Posten komplett in der Wiso Steuerberechnung, obwohl ich alle Angaben im Tool hierzu gemacht habe:


    wahrscheinlich sitzt der Fehler mal wieder vor dem Bildschirm, aber ich bin ehrlich gesagt etwas ratlos....

    • Offizieller Beitrag

    Leider fehlt jedoch dieser Posten komplett in der Wiso Steuerberechnung, obwohl ich alle Angaben im Tool hierzu gemacht habe:

    Aber an welcher Stelle? Und was sagen die Erläuterungen zur Steuerberechnung im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen dazu?