Hallo zusammen,
folgendes "Problem":
- Seit ~2003 übe ich neben meiner normalen, SV-pflichtigen Tätigkeit eine selbständige beratende Tätigkeit (im gleichen Metier, System-Administration) aus. Die dabei erzielten Einnahmen habe ich als Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit jeweils versteuert. Die Tätigkeit war weder beim FA noch bei der Gemeinde als Gewerbe angemeldet.
- 2013 habe ich für meine Photovoltaikanlage auf dem "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit, und zwar ausschließlich für die PV-Anlage, angemeldet und - wie man das so macht - auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichtet, somit schön brav Umsatzsteuervoranmeldungen gemacht etc.
Im Rahmen meiner Umsatzsteuererklärung für 2016 teilt mir nun das FA mit, dass "gemäß §2 Abs. 1 Satz 2 UStG das Unternehmen die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit umfasse, und zwar sowohl den Betrieb einer PV-Anlage als auch die selbständige Tätigkeit als Admin. Ein Verzicht für nur einen Unternehmensteil wäre nicht möglich".
Konsequenz für das FA ist neben der Anfrage nach einer Stellungnahme die Anforderung der Umsätze für die Admin-Tätigkeiten zwischen 2012-2014 sowie korrigierte USt-Jahreserklärungen für 2012-2016.
Meine Sichtweise ist natürlich eine ganz andere: die beiden Tätigkeiten haben sowohl aufgrund des zeitlichen Verlaufs als auch thematisch miteinander nix zu tun. Mein Gewerbe lautet ja "Produktion von Strom mittels einer PV-Anlage" und nicht "Produktion von Strom und Anbieten von IT-Dienstleistungen".
Komme ich damit durch oder schieße ich mir mit dieser Argumentation ins Knie oder ...?
Wie ist die Rechtslage hierzu? Muß ich evtl. USt nachzahlen?
Ergänzend: Wenn ja: warum ab 2012? die PV-Anlage/der Verzicht wurde am 2.1.2013 erklärt, somit maximal ab USt-Erklärung 2014, oder?
Hilfe dringend erbeten (Fristsetzung durch FA Anfang August ...)
Danke im Voraus!!
hg