ich habe gerade festgestellt, dass ich noch einige Rechnungen (Ausgaben) von 2016 in meiner EÜR vergessen habe. Besteht die Möglichkeit, die Rechnungen in 2017 anzugeben und wie würde ich das machen? Oder heißt es Pech gehabt?
Maßgebend ist der Zahlungszeitpunkt - wenn die Zahlungen 2016 gelaufen sind, hast du Pech gehabt, es sei denn, der Steuerbescheid kann noch per Einspruch geändert werden oder steht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.