Übertragung Betreuungsfreibetrag bei eigenem Haushalt des Kindes

  • Hallo liebe Community,


    folgender Fall: die minderjährige Tochter wohnt bei einer befreundeten Familie und ist dort auch mit einzigem Wohnsitz gemeldet. Die Mutter leistet keinen Barunterhalt und keine Betreuung. Der Unterhalt zahlende Vater hat nun die Übertragung des vollständigen Betreuungsfreibetrages auf sich beantragt. Dieser wurde ihm von der WISO Steuersoftware auch zugebilligt.


    In dem Steuerbescheid hat das Finanzamt dem nun widesprochen und lediglich den hälftigen Freibetrag berücksichtigt, da das Kind nicht beim Vater gemeldet ist. Hat das Finanzamt Recht? Falls nicht, wormit kann der Widerspruch begründet werden?


    Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.

    • Offizieller Beitrag

    Die Mutter leistet keinen Barunterhalt und keine Betreuung. Der Unterhalt zahlende Vater hat nun die Übertragung des vollständigen Betreuungsfreibetrages auf sich beantragt.

    Aus rechtlichen Gründen bei der Art der Fragestellung erst einmal die Aufklärung: In welchem Verhältnis stehst Du zu den beiden genannten Personen?

  • Ich bin mit dem Vater verheiratet, die in 2016 noch minderjährige Tochter ist meine Stieftochter. Sie wohnte zunächst bei ihrer Mutter, ist dann aber mit 17 dort ausgezogen. Mein Ehemann zahlte durchgängig Kindesunterhalt.

    • Offizieller Beitrag

    In dem Steuerbescheid hat das Finanzamt dem nun widesprochen und lediglich den hälftigen Freibetrag berücksichtigt, da das Kind nicht beim Vater gemeldet ist. Hat das Finanzamt Recht?

    Ich teile die Meinung des Finanzamtes. Nach dem Gesetz kann m.E. nur der Elternteil eine Übertragung des Betreuungsbetrages beantragen, in dessen Haushalt das Kind gemeldet ist.

  • Dieser wurde ihm von der WISO Steuersoftware auch zugebilligt.

    Die Software (welche?) kann hier nicht billigen! Sie prüft nur, ob die Eintragungen plausibel sind. Für die Rechtmäßigkeit kann sie nicht verantwortlich gemacht werden - hier ist das Finanzamt der Ansprechpartner und wenn das sagt, nein, kannst du auch nicht eintragen.