Fehlermeldungen Elster, E-Bilanz, "Bilanz enthält Ausweis des Bilanzgewinns"

  • Hallo ins Forum,
    ich erhalte Fehlermeldungen bei der Übertragung der E-Bilanz an die Elster Schnittstelle und bitte dringend um Unterstützung.
    Ich nutze WISO Buchhaltung 365 und die vorgegebene (unveränderte) Kontengliederung/Gliederungszuordnung der E-Bilanz (HGB-Taxonomie 5.4 MicroBilG vom 2015-04-03).


    Die E-Bilanz wird soweit nachvollziehbar von der Software ohne Fehlermeldungen erstellt, bei der Übertragung an die Elsterschnittsstelle kommt es dann aber zu folgenden Fehlermeldungen:



    Fehler1:
    Wird bei Kapitalgesellschaften ein Bilanzgewinn ausgewiesen, so müssen die Angaben zu "Bilanzgewinn / Bilanzverlust (Bilanz)" und "Bilanzgewinn / Bilanzverlust (GuV)" sowie die Angaben zu "Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Ergebnisverwendung)" und "Jahresüberschuss/-fehlbetrag (GuV)" übereinstimmen.
    Pfad zu Gliederungsposition: GCD (Global Common Document) (Allgemeine Informationen)
    -> Informationen zum Bericht
    -> Identifikationsmerkmale des Berichts
    -> Bilanz enthält Ausweis des Bilanzgewinns


    Fehler2:
    Es liegt eine werthaltige Angabe zu "Gewinn-/Verlustvortrag" vor. Dies ist bei der gegebenen Belegung der Position "Bilanz enthält Ausweis des Bilanzgewinns" nicht zulässig.
    Pfad zu Gliederungsposition: Bilanz
    -> Summe Passiva
    -> Eigenkapital
    -> Gewinn-/Verlustvortrag


    Zur Erläuterung/Vermutungen: Es ist zunächst ein Verlust aus den Vorjahren über EB in der Bilanz enthalten.
    Solange kein Konto zur Ergebnisverwendung angesprochen wird, steht das Ident-Merkmal des Berichts "Bilanz enthält Ausweis des Bilanzgewinns" auf "Nein".
    Wird jedoch ein relevantes Konto für die Ergebnisverwendung angesprochen, so springt das Ident-Merkmal des Berichts "Bilanz enthält Ausweis des Bilanzgewinns" auf "Ja" und nachfolgend kommt es zu betreffenden Fehlermeldungen. Konkret werden hier die Konten 2496 ( Einstellungen in die gesetzliche Rücklage)
    und 2869 (Vortrag auf neue Rechnung(GuV)) bebucht.


    Ich bitte dringend um Unterstützung, ich habe leider auch keine Idee mehr, ob - und wenn ja welche Gliederungszuordnungen manuell anzupassen wären.
    Vielen Dank für Eure Hilfe!
    Grüße, inso

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    erfahrungsgemäß sind die Möglichkeiten der e-Bilanz meist zu komplex, als dass das Forum die richtige Anlaufstelle wäre.
    Daher rate ich dringend dazu, den technischen Support zu Rate zu ziehen.

  • ...vielen Dank für Eure Unterstützung, hilft mir aber leider nicht weiter, wie folgt:

    ...das betreffende Konto bzgl. Verlustvortrag aus Vorjahr (0868) ist beim Eigenkapital korrekt zugeordnet, Aktiva/Passiva ist ausgeglichen.



    Moin,
    erfahrungsgemäß sind die Möglichkeiten der e-Bilanz meist zu komplex, als dass das Forum die richtige Anlaufstelle wäre.
    Daher rate ich dringend dazu, den technischen Support zu Rate zu ziehen.


    ...klare Ansage des technischen supports:
    "EineHilfestellung bei Ihrer Anfrage zielt auf eine steuerliche Bewertung desSachverhalts ab. Aufgrund des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) ist dies demtechnischen Support der Buhl Data Service GmbH untersagt."...
    Ich erhielt allerdings den Hinweis ..."dass im Bereich "Gewinn-/Verlustvortrag" eine fehlende oder nicht korrekte Zuordnung vorhanden ist. "...
    Allerdings kann ich wohl kaum das Kto. 0868 (Verlustvortrag aus Vorjahr) aus Passiva/Eigenkapital herausnehmen. Selbst wenn ich den Verlustvortrag von "vor Verwendung" 0868 auf "nach Verwendung" 2868 (Ergebnisverwendung) umbuche taucht die Fehlermeldung auf.
    Ich bin auch davon ausgegangen, dass zumindest das Grundgerüst der Gliederungszuordnung von Buhl korrekt zur Verfügung gestellt wurde...
    Ich bitte um weitere Vorschläge, Danke im Voraus.

  • Das ist aber doch auch aus der Fehlermeldung ganz klar zu erkennen.
    In den Stammdaten wurde angehakt, dass die Bilanz unter (teilweiser) Gewinnverwendung erstellt wurde (UG? mit Pflichtrücklagenbildung?). Dann darf es in der Bilanz nur noch den Posten Bilanzgewinn geben, in dem die Posten Gewinn-/Verlustvortrag, Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag und Zuführung zu den Rücklagen summiert werden. Einen Einzelausweis darf es dann nicht mehr geben. Seht Euch doch einmal die Vorschriften des HGB hierzu an.


    Ergänzend: die Gewinnverwendung muss für die E-Bilanz für steuerliche Zwecke herausgenommen werden. In der Steuerbilanz gibt es keinen Bilanzgewinn, die hört mit Gewinnvortrag und Jahresergebnis auf.

  • ...vielen Dank an nesciens. Soweit korrekt, UG mit 25% Pflichtrücklagenbildung, also auch Ergebnisverwendung.
    Ich komme trotzdem nicht weiter, ich brauche einen konkreten Hinweis zur Umsetzung: wie/wo muss ich die Gliederungszuordnungen anpassen oder dürfen bestimmte Konten nicht bebucht werden? ....
    Ich habe diverse erfolglose Versuche unternommen, bedauerlicherweise immer wieder über den leidigen Umweg Datensicherung einspielen...sehr aufwendig und umständlich...
    Ich bitte weiterhin um Hilfe, Danke und Grüße


    PS: Steuerliche Gewinn- Verlustermittlung steht alles auf 0, hier gibt es wohl korrekt voreingestellt keine Zuordnungen.

  • Nur ganz kurz - bin sehr unter Druck:
    Wenn du einen Verlustvortrag hast und weiterhin keine Gewinne, die verteilt werden können, gibt es keine Pflichtrücklagenbildung meiner Kenntnis nach. Daher keine Gewinnverwendung möglich. Wenn du trotzdem Gewinnverwendung anhakst, bekommst du die Fehlermeldung nicht weg.
    Also: entweder mit Gewinnverwendung, dann darf nur der Posten Bilanzgewinn in der Bilanz zugeordnet sein, der Rest spielt sich dann in der GuV ab oder du machst ohne Gewinnverwendung, dann hört die GuV beim Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf und in der Bilanz werden zugeordnet gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Verustvortrag und Jahresüberschuss.

  • Danke, dazu wie folgt:
    Es gibt einen Verlustvortrag aus 2015 über EB in 2016. 2016 ist dann Gewinn erwirtschaftet worden, somit ist also auch Pflichtrücklagenbildung und Ergebnisverwendung erforderlich.
    Bei "Buchhaltung 365" lässt sich Gewinnverwendung nicht "anhaken", diese wird automatisch angesprochen, sobald Gewinn erwirtschaftet wurde, es gibt hier kein Auswahlfeld o. ä..
    Meine Vermutung ist jedoch, dass die EB des Verlustvortrages aus 2015 für den/die Fehler verantwortlich ist, hier wird Konto 0868 angesprochen, also ein Konto "vor Verwendung". Aber selbst bei einer Umbuchung dieser EB auf ein Konto "nach Verwendung" erscheinen weiterhin die Einträge und dementsprechend die Fehler bei Elster....
    Danke im Voraus für weitere Hinweise!

  • dass die EB des Verlustvortrages aus 2015 für den/die Fehler verantwortlich ist, hier wird Konto 0868 angesprochen, also ein Konto "vor Verwendung".

    Da liegt dein Gedankenfehler. Du darfst dieses Konto nicht zuordnen, denn der Verlustvortrag wird mit verwendet im Bilanzgewinn! Dieser setzt sich zusammen aus
    Jahresüberschuss - Verlustvortrag + Gewinnvortrag + Jahresüberschuss - Jahresfehlbetrag - Zuführung zu Rücklagen. Damit steht in der Bilanz nur noch der Bilanzgewinn, die Posten Vortrag, Jahresergebnis und Rücklagenveränderungen dürfen in der Bilanz nicht mehr ausgewiesen werden.

  • ...ich scheitere leider mit allen Versuchen, sowohl diese Konten aus der Gliederung zu entfernen, bzw. auch mit anderen Buchungsvarianten.
    Entweder werden Aktiva-Passiva-Abweichungen oder neue Elster-Fehler verursacht.
    Weitere Idenn bzw. konkrete Buchungs-Vorschläge z.B. zur Buchung des Gewinnvortrages ins neue Jahr bei aktivierter Ergebnisverwendung?...

  • Tut mir leid - die einzige Möglichkeit wäre, die ganzen Zuordnungen zunächst auf Standard zurückzusetzen und dann erneut eingeben.
    Den Gewinnvortrag des Vorjahres bucht man normalerweise um von Konto Gewinnvortrag (SKR 03: #0860) auf Gewinnrücklagen (SKR 03: #0846 oder Vortrag auf neue Rechnung (SKR 03: #0869). Aber bei teilweiser Verwendung wie bei der UG darf nur die Gewinnrücklage zugeordnet werden, die restlichen sind im Bilanzgewinn enthalten.

  • Habe ich leider auch schon versucht: Kontengliederung gelöscht und neu geladen, leider ohne Erfolg.
    Aber dazu eine grundsätzliche Frage: Darf ev. der Gewinnvortrag des laufenden Jahres nach Buchung der gesetzl. Rücklagen (und damit Aktivierung der Ergebnisverwendung durch jene UG-Pflichtrücklagen) gar nicht gebucht werden? Das würde bedeuten, dass der Rest-Gewinn voll stehen bleibt als Bilanzgewinn in der Ergebnisverwendung?!...

  • Darf ev. der Gewinnvortrag des laufenden Jahres nach Buchung der gesetzl. Rücklagen (und damit Aktivierung der Ergebnisverwendung durch jene UG-Pflichtrücklagen) gar nicht gebucht werden?

    Natürlich wird er gebucht - aber er ist Bestandteil des Bilanzgewinns und darf daher nicht in der E-Bilanz gesondert zugeordnet werden.

  • Das ist doch nun wirklich nicht schwer!
    In der Bilanz Passivseite ordnest du die Konten für das gezeichnete Kapital, die Kapitalrücklagen, die Gewinnrücklagen und den Bilanzgewinn zu. In der GuV ordnest du unter dem Jahresergebnis die Zuführung zur Gewinnrücklage zu und bekommst dort dann den Bilanzgewinn. Möglicherweise noch weitere Zuführungen/Entnahmen, je nachdem, was ihr alles mit dem Gewinn des Jahres und Vorjahres gemacht habt.


    Ich mache das übrigens direkt im Bundesanzeiger. Dort geht es in der Regel ruckzuck.

  • Danke, aber leider brauche ich KONKRETE Vorschläge für die Buchung und Gliederungszuordnung bei "WISO Buchhaltung 365",
    hat denn Niemand Erfahrung mit konkret dieser Software?
    Im Bundesanzeiger kann dies natürlich manuell zugeordnet werden.

  • Hallo inso,


    schau Dir mal dieses PDF an, da findest Du vermutlich Deine Frage gelöst. Ist zwar für eine andere Software, aber die Buchungssätze sind drin...


    Ich habe es aber noch nicht ausprobiert, da ich den Jahresabschluss immer noch vor mir herschiebe...


    Gruß, Thomas

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    Thomas Erichsen
    WISO Kaufmann (jetzt "Unternehmer") Professional Nutzer seit 2004, Soll-versteuernd, SKR-04