GWG richtig buchen - Unterschied Neuanschaffung/Abschreibung

  • Moin liebes Forum,


    ich versuche gerade verzweifelt ein GWG (150,01 - 410,00) richtig zu buchen und wundere mich darüber, dass ich bei der Erfassung im Anlagevermögen zwei Möglichkeiten habe, eine Buchung zu erzeugen.
    Variante 1:
    Ich gebe Art des Wirtschaftsgut mit 481 an und klicke auf die Zeile "Neuanschaffung 2017". Wenn ich dieses Untermenü aufrufe kann ich hier noch das Betrag und Geldkonto 1200 auswählen.
    Dann klicke ich auf den Button "buchen" um eine Buchung zu erzeugen.
    Buchung ist erzeugt mit selbigem Datum über die volle Summe, Konto 481 an Bank 1200, fertig.
    Variante 2:
    Ich mache alles genau so klicke aber nicht auf "buchen" um eine Buchung zu erzeugen sondern gehe über "fertig" einen Schritt zurück und gehe nun auf "Abschreibung".
    Hier kann ich nun ein Häkchen bei "GWG's sofort abschreiben" setzen, das Abschreibungskonto ist auf 4855 gesetzt und ich kann auch hier auf "buchen" klicken.
    Nun wird eine Buchung erzeugt mit Datum 31.12., Summe abzgl. Mwst, Konto 4855 an 481.


    Wenn ich es richtig verstehe sind beide Wege möglich, bei Variante 2 wird es erst am Jahresabschluss abgeschrieben, bei Variante 1 im Monat des Erwerbs.
    Aber wieso kann ich theoretisch erst über "Neuanschaffung" und dann über "Abschreibung" eine zweite Buchung für das selbe GWG erzeugen? Müsste mich das Programm nicht daran hindern?
    Ich habe Sorge, dass ich etwas falsch verstanden habe, was ist der Unterschied der beiden Wege oder ist nur einer wirklich richtig?


    Freue mich auf Eure Hilfe!

  • Moin,


    bei Variante 1 buchst Du nur die Anschaffung - hier entsteht noch keine Ausgabe; diese entsteht ja erst bei der Buchung der Abschreibung zum Jahresende (die dann manuell per 4855 an 0481 gebucht wird).


    Das ersparst Du Dir mit der 2. Variante..


    Abschreibugen werden i. d. R. ja zum 31.12. gebucht; aber selbst wenn im Monat der Anschaffung direkt 4855 an 1200 gebucht würde, aendert das nichts am (entscheidenden) Ergebnis der *jährlichen* Gewinnermittlung :)


    Viele Grüsse
    Maulwurf

  • Vielen lieben Dank erstmal für Deine Antwort maulwurf!


    Puh, ich steige gerade von einfacher Excel-Tabelle auf diesen ganzen Kontierungskram mit Buchungen um und das kreiert an einigen Stellen eine ganz schöne Gehirnwurst bei mir.
    Es hat bei mir immer noch nicht geklickt weil ich diese grundsätzliche Kontierungslogik mit Soll und Haben/Plus und Minus nicht verinnerlicht habe. Ich bin immer noch in einem einfachen Eingang/Ausgang Denken verhaftet.
    Ich versuche mal in meinen Worten nachzuvollziehen. Ich nehme als Gegenstand beispielhaft einfach mal einen goldenen Apfel für 250,00 Euro:


    Grundsätzlich: Ich darf die Kosten für mein GWG (meinen goldenen Apfel) nicht einfach direkt als Ausgabeauf ein Aufwandskonto buchen (also 4855 an 1200) weil irgendein Gesetz mal bestimmt hat, dass diese Ausgaben erst am 31.12. eines Jahres geltend gemacht werden können.


    In der Variante 1 buche ich den Zugang des goldenen Apfels in mein Anlagvermögen, es entsteht ein SOLL (ein Minus) über die Summe auf meinem Anlagekonto (0481). Aber nicht über die ganze Summe sondern nur über den Netto-Betrag (210,08€), da die MwSt. (39,92€) keinen Anlagewert darstellt und woanders verrechnet wird. Im Gegenzug entsteht ein HABEN auf meinem Bankkonto (1200) über die vollen 250,00€.
    --> Das Bankkonto ist ein AKTIVKONTO, alles was dort HABEN (also Plus) ist, ist am Ende für mich minus (das will die Bank von mir HABEN).
    --> Das Anlagekonto ist ebenfalls ein AKTIVKONTO, was dort im SOLL (minus) ist ein Zugang (das SOLL mir gegeben werden)
    Frage: Ich habe jetzt den Wert für den goldenen Apfel in meinem Vermögen registriert und bei der Bank wurde er abgezogen - Wieso hab ich jetzt noch keine Ausgabe erstellt?
    Wieso wird bei Variante 2 nicht am 31.12. 4855 an 1200 gebucht sondern 4855 an 481? Weil es sonst nicht im Anlagevermügen auftaucht?

  • Moin,


    Respekt, wie Du Dich der Materie annimmst :thumbsup:


    Du hast recht, beides sind Aktivkonten: Zugänge werden im Soll gebucht, Minderungen im Haben.


    Du könntest die Abschreibung des GWG gleich als Ausgabe buchen (Konto 4855), ist aber wie gesagt eher unüblich. Wenn Du, wie bei Variante 1, erst auf 0481 buchst, ist dies zu Mehrung. Durch die Buchung der Abschreibung (4855 an 0481) also die Habenbuchung, vermindert sich der Wert des Anlagegutes.Deswegen wird hier auch nicht das Bankkonto angesprochen, dies aendert sich durch die Abschreibung ja nicht zusätzlich.


    Der Begriff der Ausgabe ist hier evtl. missverständlich. Das Anlagevermögen wird, wie auch bei der Bilanzierung, entgegen den ueblichen reinen Geldbewegungen der EUR, nicht als gewinnmindernde Ausgabe erfasst, sondern erst die Abschreibung. Es war also nicht die *monetäre* Ausgabe gemeint :)


    Viele Grüsse
    Maulwurf

  • Du könntest die Abschreibung des GWG gleich als Ausgabe buchen (Konto 4855), ist aber wie gesagt eher unüblich.

    Und könnte dazu führen, dass das Finanzamt die AfA nicht anerkannt, weil es am gesondert zu führenden Verzeichnis fehlt. Das Konto 485 dient ja genau diesem Zweck - daher meines Erachtens nach Buchungen immer in zwei Schritten: zuerst die Anlage auf 485 einbuchen, am Jahresende AfA über 4855 an 485.

  • Okay, cool, das ist alles sehr komplex aber wenn das, was ich jetzt zusammenfasse, richtig ist, weiß ich zumindest was ich zu tun habe und verstehe es wohl auch so halbwegs:


    - Variante 1 und 2 sind also BEIDE insofern falsch, als dass jeweils nur EINE Buchung erzeugt wird.
    Es müssen aber immer ZWEI Buchungen erzeugt werden also eine für Zugang Anlagvermögen (Zugangsdatum) und eine für Abschreibung (31.12. des Jahres).
    - Ergo, wenn ich ein GWG absetzen will generiere ich eine Position im Anlagevermögen und erstelle eine Buchung in "Neuanschaffung" UND anschließend eine weitere Buchung in Abschreibung.
    In meinen laufenden Buchungen entstehen dann wie schon erwähnt zwei Buchungen für die selbe Anlagenummer. Ist das korrekt??


    - @nesciens: Du Schreibst zwar "485" meinst aber wahrscheinlich "481", richtig? "485" ist ja für die Poolabschriebung (150,00 - 1000,00) was dann über 5 Jahre abgeschrieben wird. Ich will ja aber sofort abschreiben. Oder kann ich den Pool auch sofort abschreiben?


    DAAAANKE, für Eure tolle Hilfe!!!

  • Moin,


    Ist das korrekt??


    :thumbsup: - Buchung der Anschaffung zum Kaufdatum und die Abschreibung zum 31.12.


    Ob das Wirtschaftsgut sofort oder im Sammelposten abgeschrieben wird, richtet sich neben der eigenständigen Nutzbarkeit auch nach der Höhe der Anschaffung:


    https://www.haufe.de/finance/b…l-der-wahl_186_93996.html


    Im Sammelposten *muss* zwingend - selbst beim Anlagenabgang - über 5 Jahre abgeschrieben werden :)


    Viele Grüße
    Maulwurf