Angabe von Einmalzahlung

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zur Angabe von Einmalzahlungen:


    Ich habe zum 1.3.2016 den Arbeitgeber gewechselt, da mein alter Arbeitgeber 'aufgelöst' wurde. Bereits am 22.02.2016 hatte ich die Lohnsteuerbescheinigung 2016, des alten Arbeitgebers, im Briefkasten. Da ich allerdings noch eine Menge ungenutzter Urlaubstage hatte, wurden diese mir entsprechend ausgezahlt (als Einmalzahlung). Die Abrechnung darüber (inkl. aller geleisteten Steuern und Abgaben) habe ich dann am 22.03.2016 erhalten. Eine neue / aktualisierte Lohnsteuerbescheinigung habe ich nie bekommen. Somit ist die Einmalzahlung nirgends erfasst.
    Nun die Frage: in welcher Weise werden solche Sonderzahlungen erwähnt bzw. wo und wie gebe ich diese in WISO ein?


    1000 Dank für die Hilfe!!

    • Offizieller Beitrag

    Der AG muss Dir dafür zwingend eine Lohnsteuerbescheinigung ausstellen, da er auch diese Lohnzahlung selbstverständlich dem FA elektronisch übermitteln muss.

  • Ok, danke! Das ist schonmal gut zu wissen. Diese aktualisierte Lohnsteuerbescheinigung habe ich allerdings nie bekommen. Die Firma existiert wie gesagt auch leider nicht mehr. Gibt es hier irgendeine Handhabe für mich?


    Vielen Dank!!

    • Offizieller Beitrag

    Dann würde ich mich einmal für den Belegabruf auf ELSTERonline registrieren und schauen, was da vorliegt. ansonsten bleibt nichts anderes übrig, als Dich mit allen Unterlagen zum FA zu begeben und den Vorgang mit denen zu besprechen.


    Wäre schön, wenn Du uns auf dem Laufenden halten würdest.

  • Das mit dem Belegabruf ist ein super Tip, danke! Mir war nicht bewusst, dass das möglich ist.
    Ich werde mich einmal schlau machen und berichten, was am Ende dabei rum gekommen ist.


    Vielen Dank nochmal!!

  • Also der nette Mitarbeiter des Finanzamtes hat mir bestätigt, dass elektronisch durch meinen alten Arbeitgeber die Einmalzahlung mit eingereicht wurde. Ich soll die Angaben in WISO nun so vornehmen, wie sie mir vorliegen. Das Finanzamt wird dann zur Berechnung aber sowieso die elektronisch hinterlegten Daten benutzen und mir im Steuerbescheid dann die Abweichung als Kommentar mit vermerken.
    So etwas scheint öfter zu passieren, der Mitarbeiter war ganz routiniert in dieser Sache.


    Also vielen Dank nochmal!