Wie erstelle ich aus "meine Steuererklärung" eine "Gewerbesteuererklärung"?

  • Hallo,


    leider verzweifele ich gerade etwas. Ich komme weder über die Hilfe, noch über das Forum weiter. Ich finde nirgends die erläuterten Schaltfelder.


    Ich habe unter "Meine Steuererklärung" die normale Familiensteuererklärung erstellt, abgegeben und auch schon vom Finanzamt zurück erhalten. Alles gut soweit.
    Jetzt möchte das Finanzamt aber trotz Kleinunternehmerregelung und bereits unter „Meine Steuererklärung“ erstellten und mit abgegebenen EÜR eine Gewerbesteuererklärung haben, weil 2016 das erste Jahr des Nebengewerbes war.


    Laut Hilfe kann ich aus den „EÜR“-Daten in die Gewerbesteuererklärung übernehmen. Nun gibt es aber auch das separate Modul „EÜR“,„Gewerbesteuererklärung“ und „USt.-Erklärung“ (die ich auch mit abgeben muss,obwohl ich nicht vorsteuerabzugsberechtigt bin).


    Die in den Hilfen angegebenen Schalter zur Datenübernahme der „EÜR“ -> in die „Gewebesteuererklärung“ etc. pp. kann ich nirgends finden. Die „EÜR“ ist ja definitiv unter „Meine Steuererklärung“ mit erstellt und vom FA geprüft worden. Nur wie bekomme ich daraus nun eine Gewebesteuererklärung? Auch die Option „Jahresabschluss“ finde ich nicht.


    Tut mir sehr leid aber ich stehe völlig auf dem Schlauch. Importe funktionieren zudem nur aus Vorjahresversionen. Ich möchte doch nur die Daten der bereits ausgefüllten, geprüften und anderkannten EÜR rüber in die Gewerbesteuererklärung haben.


    Kann mir dazu bitte kurz jemand helfen.


    Vielen Dank!!

  • Schalter zur Datenübernahme der „EÜR“ -> in die „Gewebesteuererklärung“ etc. pp. kann ich nirgends finden.

    Hallo,


    Da es Deine erste GwSt-Erkl. ist, wirst Du keinen Schalter für die Übernahme der Daten finden. (Erst im Folgejahr)


    Also mit ´öffnen und neu´dann auf ´Gewerbesteuererklärung´ eine neue Datei anlegen und dort die/alle Angaben machen.


    Gruß

  • Ich habe unter "Meine Steuererklärung" die normale Familiensteuererklärung erstellt, abgegeben und auch schon vom Finanzamt zurück erhalten. Alles gut soweit.

    Damit hast du aber keine "eigenständige" EÜR, die gesondert gespeichert wurde (also mit Dateiendung .eur2016). Diese bekommst du nur über das Modul Einnahmen-Überschussrechnung.


    Laut Hilfe kann ich aus den „EÜR“-Daten in die Gewerbesteuererklärung übernehmen.

    Ja - aus dem Modul Einnahmen-Überschussrechnung. Hierzu musst du dann das Modul Gewerbesteuer öffnen und dann auf Daten importieren klicken. Dann bekommst du mehrere Möglichkeiten angezeigt, der Button Einnahmen-Überschuss-Rechnung wäre beim Modul EÜR der richtige.


    In deinem Fall würde ich pragmatisch vorgehen:
    Klicke auf Gewerbesteuer, gib die Stammdaten ein (einfach der Reihe nach vorgehen, ist recht einfach), gehe dann auf Gewerbesteuererklärung und fülle die Fragen der Reihe nach aus. Unter Gewinn gibst du das Ergebnis deiner EÜR in der Einkommensteuererklärung an, die Hinzurechnungen und Kürzungen musst du im Einzelfall prüfen - hier sollten aber die Erklärungen in den Fragezeichen ausreichen.



    Jetzt möchte das Finanzamt aber trotz Kleinunternehmerregelung und bereits unter „Meine Steuererklärung“ erstellten und mit abgegebenen EÜR eine Gewerbesteuererklärung haben, weil 2016 das erste Jahr des Nebengewerbes war.

    Auch das ist richtig. Auch ein Kleinunternehmer muss jährlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Auch dies ist aber sehr einfach. Das Modul Umsatzsteuer anklicken, deine Stammdaten eingeben und dann in wenigen Feldern eine Eingabe bzw. einen Haken machen. Zuerst beantwortest du die Frage "hat der Umsatz 2015 mehr als 17.500 € betragen" mit "Nein" (war ja Null, da noch nicht tätig). Dann kommt die Frage "Haben Sie für das Jahr 2016 auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet?". Hier bitte auch "Nein" klicken, denn du hast sie ja in Anspruch genommen.


    Wichtig ist auch noch die davor gestellte Frage zur Dauer der Unternehmereigenschaft - wenn nicht das ganze Jahr, dann hier unbedingt "Nein" angeben und die genaue Dauer angegeben. Daraus wird dann nämlich der Umsatz für das gesamte Jahr errechnet. Jetzt fehlt nur noch der Umsatz des Jahres 2016, kannst du aus deiner EÜR ersehen. Schon fertig!

  • Vielen Dank für die Antworten! Ich war echt so blauäugig und habe gedacht, dass alles, was ich schon ausgefüllt hatte, übernommen werden kann. Dann ist das ja ungünstig gelöst denn gerade diese Doppeleingaben mache keinen Sinn, zumal in der Hauptsteuererklärung "Gewerbebetrieb" ja vorhanden ist. Dann fülle ich die entsprechenden Dokumente alle per Hand noch einmal neu aus.


    Das Ganze betrifft ja auch die USt.-Erklärung, obwohl ich nicht vorsteuerabzugsberechitgt bin. Ich habe nicht einmal einen Menüpunkt, wo alle nicht erforderlichen Seiten ausgeblendet werden, die für mich dann nicht zutreffen. In der Hauptsteuererklärung klappte das dagegen problemlos. Die Verbindung aller Komponenten wäre eine echte Bereicherung.


    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Da das ESt-Modul nur eine vereinfachte, dafür programmunterstützte, EÜR hat, läuft da alles ohne Kennziffern und Bezug zu USt/GewSt ab. Die EÜR ist natürlich verknüpft. Für eine ordnungsgemäße USt-/GewSt-Erklärung/-Anmeldung braucht man weitere Kennziffern, die es eben in diesem vereinfachten Teil nicht gibt. Haben wir im Forum schon oft beschrieben und ist auch nicht zu ändern. Man muss sich eben vorher für das Buchen mit dem gesonderten EÜR-Modul oder die vereinfachte EÜR des ESt-Moduls entscheiden.

  • Das Ganze betrifft ja auch die USt.-Erklärung, obwohl ich nicht vorsteuerabzugsberechitgt bin.

    Das hat dir doch babuschka gesagt: auch Kleinunternehmer sind verpflichtet, eine Jahressteuererklärung für die Umsatzsteuer abzugeben. Du musst nur keine Umsatzsteuervoranmeldungen machen.


    Die Verbindung aller Komponenten wäre eine echte Bereicherung.

    Hast du wunderschön im Modul Einnahmen-Überschussrechnung. Dort gibst du deine Zahlen dann auch nur einmal ein - und ergänzt dann nur die fehlenden in der Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung (wie Vorjahresumsatz).