Firmenwagen: Aktuelle Neuregelung zur steuerlichen Berücksichtigung einer Zuzahlung

  • @miwe4
    Sorry hab dich falsch verstanden und wollte Dir nicht auf den Schlips treten ,

    Da die 300€ ja nur zur zutreffenden Lohn-/Einkommensbesteuerung dem Bruttolohn hinzugerechnet stimmt Deine Rechnung so nicht. Der geldwerte Vorteil ist ja eben im Prinzip schon "ausgezahlt". Im Nettolohn (300€ ./. 300€ = 0€) ist das ohne Auswirkung (natürlich bis auf die höhere Steuerlast).

    aber diese Erklärung ist ja auch ein "bisschen" ;) schwer zu verstehen für einen Laien.


    Barlohn (nicht steuer-/sozialversicherungspflichtiges Brutto!) 4.000€ ./. Steuer+Sozialversicherung 1.718,61€ = 2.281,39€ reguläres Netto ./. 150€ = 2.131,39€

    Die Erklärung ist besser! Verstanden! Und stimmt auch , wobei die "./. 150€" als Eigenbeteiligung zu betiteln wären.


    Es gibt sogar dafür eine Entgeltbescheinigungsverordnung. http://www.lohn-info.de/entgeltbescheinigung_verordnung.html


    Hab da mal auf dem Entgeltnachweis meines Mannes geschaut. Demnach hat seine Firma zwei Spalten aufgeführt. Eine für "Gesamtnetto" für die Berechnung des Überweisungsbetrages und eine nur für "gesetzl. Netto" nach der Entgeltbescheinigungsverordnung.


    Die Darstellung der Abrechnung ist unglücklich, da stimme ich miwe4 zu.

    Einmal editiert, zuletzt von Beatula ()