Firmenwagen: Aktuelle Neuregelung zur steuerlichen Berücksichtigung einer Zuzahlung

  • Hallo zusammen,


    bevor gleich die Standardantwort bezüglich der Forensuche kommt - hierzu gibt es noch keinen Thread.


    Es gibt eine eine aktuelle rechtliche Klarstellung, wie eine geleistete Zuzahlung (Eigenanteil) zum Firmenwagen steuerlich zu berücksichtigen ist:
    https://www.haufe.de/finance/s…-regelung_190_399410.html


    Demnach reduziert ein geleisteter Eigenanteil nahezu immer den geldwerten Vorteil. Das gilt für jeglichen Eigenanteil - Benzinkosten, monatliche Raten, sowie einmalige Zuzahlungen für Sonderaustattung etc.


    Das einzige Problem was ich sehe: Wie erreicht man so eine Berücksichtugung in der Steuererklärung?


    Mein Fallbeispiel:
    Ich habe letztes Jahr im Juli einen neuen Firmenwagen bekommen und eine einmalige Sonderzahlung von 4200€ für Sonderaustattungen geleistet. Als Werbungskosten / Sonderausgaben kann dies imho nicht mehr berücksichtigt werden, sondern es müsste nachträglich mein Jahresbrutto nach unten korrigiert werden (Verringerung des geldwerten Vorteils um die geleistete Sonderzahlung).
    Der einzige halbwegs logische Punkt wäre für mich die 4200€ hier einzutragen: "Weitere Angaben und Korrekturen" zur Lohnsteuerbescheinigung, Punkt: "Abzüglich versteuerter Beträge, die steuerfrei / pauschal versteuert sind".


    Ich bin für Ideen / Einschätzungen dankbar.

  • hierzu gibt es noch keinen Thread.

    Dann hast du nur oberflächlich gesucht, denn das, was du als Neuregelung bezeichnest, trifft auf deinen Fall nicht zu. Deine Zuzahlung am Anfang der Leasingperiode gilt schon sehr lange und hierüber wurde erst vor Kurzem diskutiert: Einmalzahlung für Firmenauto
    Auch hier wurde darüber diskutiert: Zuzahlung Firmenwagen mindern geldwerten Vorteil --> auch wenn Leasingrate vom Brutto weggeht?


    Weitere Diskussionen kannst du leicht finden, wenn du die erweiterte Suchfunktion nutzt.

  • Hallo babuschka,


    danke für Deine Antwort. Ich habe jetzt nochmal sämtliche Threads der letzten Jahre durchgearbeitet (auch die aus Deiner Verlinkung), die älter als 2012 habe ich mal außen vor gelassen.
    Zusammengefasst sind anscheinend folgende Optionen möglich - welche davon jetzt korrekt ist, und wo ich meinen Betrag jetzt bei WISO eintragen muss, weiß ich leider nicht:


    1. Wenn der AG den Eigenanteil nicht mit dem geldwerten Vorteil "verrechnet", kann man diesen in der Eingabemaske über "Weitere Angaben und Korrekturen" zum Arbeitslohn angeben. Wäre denn hier der Unterpunkt "Abzüglich versteuerter Beträge, die steuerfrei / pauschal versteuert sind" der richtige?


    https://www.buhl.de/wiso-softw…von-der-Steuer-absetzbar/


    2. In diesem Thread wird jedoch auf folgenden Ort verwiesen: "Anlage N ganz unten bei Eingabe der Lohnsteuerbescheinigung ein Antrag gestellt werden auf Änderung"


    https://www.buhl.de/wiso-software/forum/index.php/Thread/77253-Zuzahlungen-Firmenwagen-mindern-geldwerten-Vorteil/



    3. Ich habe auch noch Leute gefunden, die im Jahr 2016 Ihre Eigenanteile als Werbungskosten geltend gemacht haben und damit durchgekommen sind. Ist dachte, das wäre seit ein paar Jahren nicht mehr möglich?





    So ganz klar ist mir den Fall also leider noch nicht. Vielleicht kannst Du hier nochmal helfend eingreifen?
    ?(
    Danke!

  • Danke für die Klarstellung miwe4.
    Das FA hat die Angabe als Werbungskosten auch bereits abgelehnt, aber dann kann ich ja als schlichte Änderung eine Berücksichtung als Korrektur zum Arbeitslohn beantragen - mit dem Hinweis auf die aktuelle BFH Regelung

    • Offizieller Beitrag

    Dann würde ich doch in diesem Fall eher über den Einspruch gehen. Man hätte Deinen Antrag ja auch vor Bescheiderteilung schon entsprechend umdeuten können, da Du ja die steuermindernde Berücksichtigung geltend gemacht hast. Für das Prozedere ist dann das FA der Profi. Wobei Du den Betrag natürlich belegmäßig nachweisen musst und auch, dass der AG dies noch nicht wie vorgeschrieben beim Lohnsteuerabzug entsprechend gewürdigt hat (so wäre es nämlich richtig gewesen).

  • Das FA hat die Angabe als Werbungskosten auch bereits abgelehnt, aber dann kann ich ja als schlichte Änderung eine Berücksichtung als Korrektur zum Arbeitslohn beantragen - mit dem Hinweis auf die aktuelle BFH Regelung

    Wenn der Arbeitgeber hier tatsächlich nicht abgezogen hat, kann es sogar sein, dass das FA ihm eine Lohnsteueraußenprüfung ankündigt. Könnte als Anlass genügen.

  • Interessanter Hinweis miwe4 und babuschka. Ich weise hier seit Jahren die entsprechenden Stellen darauf hin, dass die Firma das falsch macht und das das evtl. mal Ärger geben könnte. Hier wird die korrekte An- bzw. Verrechnung jedoch als "Goodie" des Geschäftsführers verteilt, nach Nasenfaktor: Bei manchen wird der geldwerte Vorteil korrekt gemindert, bei manchen nur für 1 Monat, bei anderen für 3 Monate. D.h. manche bleiben auf Ihrer Zuzahlung fast komplett sitzen, andere nicht.

  • Ich weise hier seit Jahren die entsprechenden Stellen darauf hin

    Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung ist hier vielleicht nicht so ganz sensibiliesert! Sprich einmal die Geschäftsführung an - die haften nämlich, nicht die Gehaltsbuchhalter.

  • Guten Morgen zusammen,


    ich habe mich in den vergangenen Stunden ausgiebig mit dem Thema Besteuerung von Dienstwagen bzw. mit der Verrechnung von Eigenanteilen beschäftigt. Den Thread hier hole ich mal "hoch", da ich denke ein ähnliches Problem wie der TE zu haben.


    Vereinfacht ausgedrückt verlangt mein AG eine Kostenbeteiligung am Firmenwagen, die vom Brutto abgezogen wird. Dieser "Eigenanteil Firmen-PKW" wird jedoch nicht mit dem 1%-Wert verrechnet. Der PKW hat einen Neupreis von 30.000, somit wären 300 mtl zu versteuern.


    Hier die Zahlen:


    Entgelt

    4000,-

    Eigenanteil

    - 150,-

    Gesamtbrutto

    = 3850,-

    PKW geldw. Vt.

    + 300,-

    Steuer-/SV-Brutto

    = 4150,-


    Richtig wäre doch, von den 300,- geldw. Vorteil den Eigenanteil abzuziehen?
    Also das die Position PKW geldw. Vt. von 300,- auf 150,- gekürzt wird?



    Lästiges Thema! :/

    • Offizieller Beitrag

    Richtig wäre doch, von den 300,- geldw. Vorteil den Eigenanteil abzuziehen?
    Also das die Position PKW geldw. Vt. von 300,- auf 150,- gekürzt wird?

    Schon dutzende Male im Forum erläutert. Es mindert das steuerpflichtige Brutto. Aber an Deinen AG zahlen musst Du den Betrag natürlich auch und dies geht selbstverständlich nur von Deinem Netto.

  • Richtig wäre doch, von den 300,- geldw. Vorteil den Eigenanteil abzuziehen?
    Also das die Position PKW geldw. Vt. von 300,- auf 150,- gekürzt wird

    Das ist doch hier gehupft wie gesprungen. Du versteuerst im Endeffekt den richtigen Betrag - 4.000 € Brutto plus (300 - 150) € Firmenwagen. Also doch alles richtig. Die Darstellungsweise ändert doch daran nichts.

  • Hallo zusammen,


    dass die Addition und Subtraktion beim zum versteuernden Brutto auf das gleiche Ergebniss (4.150 €) kommt ist klar.
    Die Frage nun ist aber wie die Berechnung des Netto aussieht? Werden vom Netto nun 300,- oder 150,- € abgezogen?

  • Danke für Deine Rückmeldung! Also dann so?



    Gehalt 4.000 €
    + geldwerter Vorteil Firmenwagen (1% Regelung) + 300 €
    - Eigenbeteiligung Firmenwagen - 150 €
    zu versteuerndes Brutto 4.150 €
    Besp. für Summe Sozialabgaben/Steuern - 1.700 €
    Netto vor Abzug geldwerter Vorteil 2.450 €
    - geldwerter Vorteil gesamt (*) - 150 €
    Netto (Überweisungsbetrag)
    2.300 €



    (*) Genau hier wird bei mir 300 € abgezogen und ich komme auf 2.150 € Netto. Ist das also falsch?

    • Offizieller Beitrag

    Genau hier wird bei mir 300 € abgezogen und ich komme auf 2.150 € Netto. Ist das also falsch?

    Da die 300€ ja nur zur zutreffenden Lohn-/Einkommensbesteuerung dem Bruttolohn hinzugerechnet stimmt Deine Rechnung so nicht. Der geldwerte Vorteil ist ja eben im Prinzip schon "ausgezahlt". Im Nettolohn (300€ ./. 300€ = 0€) ist das ohne Auswirkung (natürlich bis auf die höhere Steuerlast).


    Also sollte gerechnet werden 4.000€ ./. 1.700€ = 2.300€ ./. 150€ = 2.150€ auszuzahlender Nettolohn

  • Hallo zusammen,


    @chgtm


    Deine Berechnung ist völlig richtig. :thumbsup: Sorry, aber miwe4 liegt da falsch.


    Bei meinem Mann wird auch die Eigenbeteiligung von der 1%-Regelung abgezogen, um das Steuer-Brutto zu ermitteln. Also genauso wie du es schon in der Aufstellung gemacht hast.
    Und vom Nettobetrag wird ihm dann nur noch die Eigenbeteiligung (deine Tabelle 150,- €) abgezogen. Den geldwerten Vorteil (hier also 300,- €) darf der AG dir vom netto eigentlich nicht mehr abziehen.
    Ich zitiere: "Der so genannte geldwerte Vorteil ist eine Form der Vergütung, die über den reinen Lohn hinausgeht und nicht in Geld ausgezahlt wird."
    Erst gibt er es dir, um es dann vom netto wieder abzuziehen, finde ich paradox. :rolleyes:


    In der Tabelle von dir ist die Bezeichnung "geldwerter Vorteil gesamt (*)" unglücklich gewählt. Eine Eigenbeteiligung ist ja kein geldwerter Vorteil. Bei meinem Männe steht immer "PKW Nettoab. f.priv.Nutz".

    2 Mal editiert, zuletzt von Beatula ()

    • Offizieller Beitrag

    Deine Berechnung ist völlig richtig. Sorry, aber miwe4 liegt da falsch.

    Ist sie leider nicht und ich bleibe bei meiner Berechnung.


    Also genauso wie du es schon in der Aufstellung gemacht hast.
    Und vom Nettobetrag wird ihm dann nur noch die Eigenbeteiligung (deine Tabelle 150,- €) abgezogen.

    Und genau das macht er nicht, da er vom falschen Ausgangsbetrag ausgeht -> siehe meine Berechnung #16.


    Den geldwerten Vorteil (hier also 300,- €) darf der AG dir vom netto eigentlich nicht mehr abziehen.
    Ich zitiere: "Der so genannte geldwerte Vorteil ist eine Form der Vergütung, die über den reinen Lohn hinausgeht und nicht in Geld ausgezahlt wird."

    Und genau das habe ich oben auch so gesagt, nur mit etwas anderen Worten:

    Da die 300€ ja nur zur zutreffenden Lohn-/Einkommensbesteuerung dem Bruttolohn hinzugerechnet stimmt Deine Rechnung so nicht. Der geldwerte Vorteil ist ja eben im Prinzip schon "ausgezahlt". Im Nettolohn (300€ ./. 300€ = 0€) ist das ohne Auswirkung (natürlich bis auf die höhere Steuerlast).

    Und genau deshalb ist der Barlohn i.H.v. 4.000€ der Ausgangsbetrag für Nettolohn-Berechnungen. Nicht zu verwechseln hier mit dem höheren steuerpflichtigen/sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn von 4.300€ (Barlohn 4.000€ + geldwerter Vorteil 300€).


    Wie gesagt, ich bleibe bei meiner Berechnung aus #16.

  • https://www.nettolohn.de/rechner/firmenwagenrechner


    Rechnet mir folgendes:




    Gehalt 4.000,00 €
    + geldwerter Vorteil Firmenwagen (1% Regelung) 300,00 €
    - Eigenbeteiligung Firmenwagen - 150,00 €
    zu versteuerndes Brutto 4.150,00 €
    Abgaben
    Summe Sozialabgaben 862,17 €
    Summe Steuern 856,44 €
    - geldwerter Vorteil gesamt - 300,00 €
    Netto 2.131,39 €



    Das heißt nun also so wie in der Tabelle ist es korrekt?
    Der "geldwerter Vorteil Firmenwagen (1% Regelung)" (300 €) wird am Ende vom Netto wieder komplett abgezogen.

    • Offizieller Beitrag

    Da wird doch im Prinzip nur auf den Barwert wieder heruntergerechnet! Dies halt alles nur sehr unübersichtlich und das dann am Ende als Summe mit der Zuzahlung an den AG.


    Da die 300€ ja nur zur zutreffenden Lohn-/Einkommensbesteuerung dem Bruttolohn hinzugerechnet stimmt Deine Rechnung so nicht. Der geldwerte Vorteil ist ja eben im Prinzip schon "ausgezahlt". Im Nettolohn (300€ ./. 300€ = 0€) ist das ohne Auswirkung (natürlich bis auf die höhere Steuerlast).

    Und genau deshalb ist der Barlohn i.H.v. 4.000€ der Ausgangsbetrag für Nettolohn-Berechnungen. Nicht zu verwechseln hier mit dem höheren steuerpflichtigen/sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn von 4.300€ (Barlohn 4.000€ + geldwerter Vorteil 300€).

    Gehalt 4.000,00 €
    + geldwerter Vorteil Firmenwagen (1% Regelung) 300,00 €
    - Eigenbeteiligung Firmenwagen - 150,00 €
    zu versteuerndes Brutto 4.150,00 €
    Abgaben
    Summe Sozialabgaben 862,17 €
    Summe Steuern 856,44 €
    - geldwerter Vorteil gesamt - 300,00 €
    Netto 2.131,39 €

    Das Ergebnis stimmt, aber die Rechnung würde ich zwecks Nachvollziehbarkeit anders darstellen:


    Barlohn (nicht steuer-/sozialversicherungspflichtiges Brutto!) 4.000€ ./. Steuer+Sozialversicherung 1.718,61€ = 2.281,39€ reguläres Netto ./. 150€ = 2.131,39€


    Der Rechner zeiht einfach die Summe der Barlohnerhöhungen aus den Sondertatbeständen 300€ ./. 150€ =150€ + 150€ Zahlung an den AG = 300€ am Ende ab. Dasselbe Ergebnis, aber m.E. unübersichtlichere Darstellungsweise.