Hallo zusammen,
bevor gleich die Standardantwort bezüglich der Forensuche kommt - hierzu gibt es noch keinen Thread.
Es gibt eine eine aktuelle rechtliche Klarstellung, wie eine geleistete Zuzahlung (Eigenanteil) zum Firmenwagen steuerlich zu berücksichtigen ist:
https://www.haufe.de/finance/s…-regelung_190_399410.html
Demnach reduziert ein geleisteter Eigenanteil nahezu immer den geldwerten Vorteil. Das gilt für jeglichen Eigenanteil - Benzinkosten, monatliche Raten, sowie einmalige Zuzahlungen für Sonderaustattung etc.
Das einzige Problem was ich sehe: Wie erreicht man so eine Berücksichtugung in der Steuererklärung?
Mein Fallbeispiel:
Ich habe letztes Jahr im Juli einen neuen Firmenwagen bekommen und eine einmalige Sonderzahlung von 4200€ für Sonderaustattungen geleistet. Als Werbungskosten / Sonderausgaben kann dies imho nicht mehr berücksichtigt werden, sondern es müsste nachträglich mein Jahresbrutto nach unten korrigiert werden (Verringerung des geldwerten Vorteils um die geleistete Sonderzahlung).
Der einzige halbwegs logische Punkt wäre für mich die 4200€ hier einzutragen: "Weitere Angaben und Korrekturen" zur Lohnsteuerbescheinigung, Punkt: "Abzüglich versteuerter Beträge, die steuerfrei / pauschal versteuert sind".
Ich bin für Ideen / Einschätzungen dankbar.