Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Bewirtungskosten

  • Guten Tag,


    ich sitze an meiner ersten Steuererklärung als Arbeitnehmer und hänge bei den Werbungskosten etwas in der Luft. Das Forum ist sehr hilfreich, aber zu folgenden Detailfragen konnte ich bisher keine Antwort finden:


    1) Ich habe in 2016 eine >8-stündige Dienstreise unternommen und dabei mit einem Kunden bei einem Mittagessen ein Projektgespräch geführt. Damit sollte die Voraussetzung für ein Geschäftsessen gegeben sein. Die Bewirtungskosten in Höhe von 17 Euro habe ich für meinen Arbeitgeber ausgelegt. Der AG hat mir wenige Tage nach der Reise alle entstandenen Kosten überwiesen: 12 Euro Verpflegungspauschale (ohne Abzüge), 17 Euro Bewirtungskosten, dazu Benzinkosten für den Firmenwagen. Jetzt möchte ich in der Steuererklärung meinen Eigenanteil am Geschäftsessen nachdeklarieren und gebe unter "Bewirtungskosten" zunächst die 17 Euro an. WISO zieht hier dann automatisch 30 % ab, da nur 70 % absetzbar sind. Somit komme ich auf 12 Euro (Screenshot 1). Soweit so gut, glaube ich. Da ich die Dienstreise aber in den Reisekosten noch einmal separat angeben muss, taucht dort auch wieder das Thema "Essen" auf. Wie verhält es sich hier mit der Verpflegungspauschale? Darf ich volle 12 Euro ansetzen (da ja durch die Bewirtungskosten schon etwas abgezogen wurde) oder muss ich hier trotzdem etwas abziehen? Muss ich bei der Verpflegungspauschale dann 9,60 Euro von 12 Euro abziehen und lande dann bei 2,40 Euro (Screenshot 2)? Die 9,60 Euro ergeben sich aus 40 % von 24 Euro, da ja der 24h-Satz zugrunde gelegt werden muss...?


    2) Der nächste Punkt betrifft Dienstreisen mit Übernachtung. Angenommen ich habe in Deutschland zwei Nächte in einem Hotel verbracht und zwei Mal Frühstück zu mir genommen. Inklusive Frühstück betrug die Hotelrechnung 100 Euro. Der AG hat mir abgesehen vom ausgelegten Benzingeld noch 100 Euro zzgl. Verpflegungspauschale abzgl. Frühstückspauschale bezahlt, also 100 Euro + 12 Euro + (24 Euro - 4,80 Euro) + (12 Euro - 4,80 Euro) = 138,40 Euro. Wie lege ich das nun korrekt in WISO an? Ich habe eine "einzelne Auswärtstätigkeit" angelegt, dann bei "Übernachtungskosten" nicht die Detailerfassung gewählt (weil ich den genauen Frühstücksbetrag nicht kenne) und deshalb 100 Euro bei den Gesamtkosten angegeben (ohne Abzug der Pauschale). Da ich ja das Frühstück noch erfassen muss, habe ich als Kürzungsbetrag für die "Verpflegungsmehraufwendungen" 9,60 Euro (2x 4,80 Euro) eingetragen und habe im Ergebnis 38,40 Euro an Verpflegungsmehraufwendungen (Screenshot 3). Ist das nun korrekt erfasst oder muss ich von den Übernachtungsgesamtkosten noch einmal 9,60 Euro abziehen?


    3) Allgemeine Frage zu Dienstreisen mit Übernachtung: Ich habe es versäumt von den Hotelrechnungen Kopien zu machen und kenne zwar den Gesamtbetrag und weiß, ob darin ein Frühstück enthalten war oder nicht, aber ich weiß nicht mehr, ob das Frühstück auf der Rechnung noch einmal separat ausgewiesen war. Deshalb habe ich nicht die Detailerfassung gewählt, sondern die Gesamtkosten angebeben (ich werde natürlich versuchen mir die Kopien zu besorgen). Dürfte ich in diesen Fällen denn einfach den Gesamtbetrag der Übernachtung angeben (siehe Frage 2) oder ist das problematisch? Wenn es möglich ist, muss ich von diesen "Gesamtkosten" die 4,80 Euro abziehen und beim Punkt "Verpflegungsmehraufwendungen" wieder angeben? Dann wären es doch keine Gesamtkosten der Übernachtung mehr...? Wieso rundet WISO den Gesamtbetrag für "Übernachtungskosten" einfach auf (z.B. 88,20 Euro auf 89 Euro)? Meckert das Finanzamt dann nicht?


    Für Hinweise wäre ich sehr dankbar!


    MfG Julian

  • Bitte nimm hier einmal die (erweiterte) Suche in Anspruch. Soviel Antworten, wie es hier zu deinen Fragen gibt, kannst du dann in Ruhe lesen und danach verfahren.