Hallo,
meine Frau ist selbständige Tagesmutter.
In 2015 gab es starke Schwankungen in der Beschäftigung, weswegen sie vom Pflichtbeitrag zur gesetzl. Rentenversicherung freigestellt wurde.
Leider haben wir dann im Laufe der Zeit - nach Normalisierung der Tätigkeit - die Neumeldung des gestiegenen Einkommens verschlafen.
Wir haben also nunmehr Anfang 2017 der Rentenversicherung die aktuelle und rückwirkende Einkommenssituation mitgeteilt und müssen nunmehr nachzahlen,
darunter auch ca. 500.-- für 2015.
Das Jahr 2015 ist steuerlich jedoch schon abgeschlossen.
Wo kann ich die nachzuzahlenden Beiträge für 2015 steuerlich geltend machen in der Erklärung für 2016 (die wir extra deswegen noch nicht abgegeben haben - Fristverlängerung) ?
Gruß, Peter