Krankenzusatzversicherung Kind

  • Guten Tag,


    ich habe für mein Kind, 4 Jahre, eine Krankenzusatzversicherung (1-Bett-Zimmer, Wahlleistungen, etc.) abgeschlossen. Sind die Aufwendungen für die Versicherung von der Steuer absetzbar, wenn ja: wie?
    Mein Kind ist über meine Frau normal gesetzlich kranken- und pflegeversichert.


    Vielen Dank im Voraus und Grüße
    Eric Haßdenteufel

  • Ja (bzw. doch), einzutragen auf der Anlage Kind.

    Eintragen kannst du viel - die Frage ist, ob das Finanzamt diese Aufwendungen anerkennt. Und in aller Regel nicht, da die Höchstbeträge schon anderweitig ausgeschöpft. Und KK-Beiträge, die die gesetzlich normierten Beiträge übersteigen, sind nun einmal in den wenigsten Fällen noch steuermindernd. Die Abzugsfähigkeit ist beschränkt auf die sozial notwendigen Ausgaben und das sind die Beiträge lt. gesetzlicher Krankenversicherung.

    • Offizieller Beitrag

    Sind die Aufwendungen für die Versicherung von der Steuer absetzbar, wenn ja: wie?

    Zeigt, erläutert und berechnet doch eigentlich jedes Steuerprogramm, gleich welchen Herstellers.

  • Eintragen kannst du viel - die Frage ist, ob das Finanzamt diese Aufwendungen anerkennt. Und in aller Regel nicht, da die Höchstbeträge schon anderweitig ausgeschöpft. Und KK-Beiträge, die die gesetzlich normierten Beiträge übersteigen, sind nun einmal in den wenigsten Fällen noch steuermindernd. Die Abzugsfähigkeit ist beschränkt auf die sozial notwendigen Ausgaben und das sind die Beiträge lt. gesetzlicher Krankenversicherung.

    Das mit den Höchstbeträgen mag sein. Grundsätzlich kann/darf/sollte man aber empfehlen, diese Beiträge in der Erklärung anzugeben. Es ist m. E. jedenfalls so, dass diese Zusatzversicherung eine Sonderausgabe ist und auch anerkannt wird. Dass sie sich in sehr vielen Fällen, weil die Höchstbeträge anderweitig erreicht wurden, nicht auswirkt, steht freilich auf einem anderem Blatt. In manchen Fällen wirkt sie sich eben doch aus.

  • Es ist m. E. jedenfalls so, dass diese Zusatzversicherung eine Sonderausgabe ist und auch anerkannt wird.

    Nein, da diese Versicherung nicht zu den Basisversicherungen gehört, die steuerlich anerkannt werden müssen, ist die Frage, ob sich diese Beiträge auswirken, sehr viel wahrscheinlicher mit nein zu beantworten.
    Ich habe erst gestern wieder ein BFH-Urteil gesehen, das selbst zusätzliche Basisbeiträge bei einer privaten Versicherung neben den Basisbeiträgen bei einer gesetzlichen Versicherung nicht anerkannt hat! Also in den meisten Fällen privater Luxus.

  • Sind die Aufwendungen für die Versicherung von der Steuer absetzbar, wenn ja: wie?

    Meiner Meinung nach lautet die Antwort auf die Frage "ja, aber ..." (wie babuschka ja auch schon sinngemäß schrieb).
    Aus gleichem Grund wirken sich ja auch die Haftpflichtversicherungen (Kfz und privat) eher selten steuermindernd aus (sofern erstere nicht über die tatsächlichen Fahrzeugkosten, wenn ansetzbar, wirksam).

    2 Mal editiert, zuletzt von Kat Steuer () aus folgendem Grund: Werbe-Verlinkungen entfernt