Hallo,
angenommen, zwei Personen leben in eheähnlicher Lebensgemeinschaft, mit einem gemeinsamen Kind, in der gemeinsamen Wohnung.
Zur Steuererklärung des Alleinverdieners, welcher Naturalunterhalt an den bedürftigen Partner geltend machen möchte, gibts hier etliche Threads.
Meine Frage wäre aber: Sollte auch der unterstützte Partner eine Steuererklärung abgeben, aus der eben ersichtlich ist, daß er außer dem Naturalunterhalt keine eigenen Einkünfte hat?
Ich habe nämlich kein Eingabefeld gefunden, in dem man den Bezug von Naturalunterhalt als solchen hätte angeben können und die Software fragt auch nur explizit nach Unterhalt, den man vom geschiedenen Partner erhalten hat.
Ferner habe ich die Übertragung des Kinderfreibetrags noch nicht recht verstanden. Die Software stellt (dem Alleinverdiener) hierzu unter anderem die Fragen:
1) Hat die andere Person ihre Verpflichtung zu weniger als 75% erfüllt?
Das wird in diesem Fallbeispiel wohl grundsätzlich verneint, da Unterhalt in Form von Versorgung und Erziehung geleistet wird.
2) War die andere Person mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig?
Wie ist diese Leistungsfähigkeit definiert? Ist eine Person ohne eigene Einkünfte, an anderer Stelle der Steuererklärung als bedürftig betrachtet, leistungsfähig bzw. unterhaltspflichtig?
3) Wird der volle Freibetrag beantragt, da das Kind nicht in der Wohnung des anderen gemeldet war?
In diesem Fallbeispiel (gemeinsame Wohnung) natürlich nicht.
Mich irritiert: Auch wenn hier NUR Frage Nr. 2 bejaht wird, steigt die angezeigte Rückzahlung deutlich.
Beste Grüße,
Michael.