häusliches Arbeitszimmer Lehrer - Lücke durch Umzug?

  • Guten Tag,
    ich habe ein anerkanntes (Lehrer-)Arbeitszimmer im gemieteten Haus 10 Monate (Januar - Oktober 2016) genutzt, bin dann umgezogen in ein Eigenheim. Mit den 10 Monaten habe ich den Höchstbetrag 1250 Euro schon ausgeschöpft. Ist es für die Steuererklärung 2017 nötig oder empfehlenswert das neue Arbeitszimmer (Nov - Dez) schon anzugeben, damit keine Lücke in der Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers entsteht?
    Oder ist das egal und ich kann mir die gesamte Berechnung (Fläche, Nebenkosten, Schuldzinsen etc.) für 2016 sparen?
    Danke und Grüße

  • Würde ich ebenfalls angeben, da sonst ja nur für 10 Monate ein Arbeitszimmer angerechnet würde. Könnte zu Nachfragen führen, denn du musst ja wahrheitsgemäß angegeben, dass das "alte" Arbeitszimmer nur bis 31.10. genutzt wurde.