Einkommensteuer und Gewerbesteuer Vorauszahlung ändern

  • Hallo,


    meint ihr es hätte einen Sinn, eine berechtigte EK-SteuerVorauszahlung fürs nächste Jahr und die darauf errechnende GewerbesteuerVorauszahlung zu reklamieren?


    Mein Bruder hatte letztes Jahr einen größeren Auftrag und bekam eine größere Summe als Anzahlung Ende Dezember.
    Dummerweise (hatte keiner bedacht) war das Einkommen damit so hoch das er damit kräftig über die 24500,-- Grenze kam der Gewerbesteuer, und natürlich auch kräftig im Einkommens-Plus war.


    Im Januar und Februar hat er dann die Aufträge abgearbeitet, Waren gekauft, und wieder kräftig Ausgabe gehabt - soweit normal.


    Nun trudelte die Einkommenssteuer 2016 ein, die wollen kräftig Vorrauszahlung haben berechnet auf den aktuellen Bescheid.
    Tage später die Gewerbesteuer. Auch die wollen kräftig Geld haben für 2017, kommt er aber nicht über 24500 dieses Jahr also wäre die Vorauszahlung für die Füße.


    Ich habe ihm vorgeschlagen, geh zum FA und aufs Bürgerhaus und schildere denen die Situation das die Vorauszahlungen gekürzt werden. Er meinte aber im Netz steht das man zur Kürzung alle BWA einreichen muss zum Darlegen der diesjährigen Umsätze.


    Was meint ihr, hat die Arbeit mit den Belegen Sinn oder einfach aussitzen bis Anfang Januar und die Steuererklärungen sofort fertig machen?


    Gruß
    Joe

    • Offizieller Beitrag

    Er meinte aber im Netz steht das man zur Kürzung alle BWA einreichen muss zum Darlegen der diesjährigen Umsätze.

    Genau. BWA bzw. vorläufige/voraussichtliche Einkunftsermittlung.

  • Genau. BWA bzw. vorläufige/voraussichtliche Einkunftsermittlung.

    und wie sähe das aus? Einfach bei - er nutzt Lexware - die vorläufige EÜR ausdrucken für dieses Jahr und hingehen? Oder muss das Beglaubigt sein? EÜR ausdrucken wäre ja einfach in ein paar Minuten erledigt, aber wenn er alles ausdrucken und abheften und mit den Ordnern losdackeln muss...

    • Offizieller Beitrag

    die vorläufige EÜR ausdrucken für dieses Jahr

    Genau und hochrechnen auf ein Jahresergebnis. Und natürlich bei weiteren unerwarteten Änderungen nach oben im Laufe des Jahres ebenfalls eine Anpassung veranlassen.

    EÜR ausdrucken wäre ja einfach in ein paar Minuten erledigt,

    Genau. Und ggf. natürlich andere Einkunftsarten etc. auch berücksichtigen. Und alles natürlich im Rahmen eines formlosen schriftlichen Antrags.

  • Moin,


    genau - bei uns (GmbH) reichte ein Anschreiben des StB mit der aktuellen BWA (incl. der angesprochenen Hochrechnung).
    Dein Bruder könnte das ja kurz telefonisch abklären - sollte also auch aus meiner Erfahrung kein Problem sein :thumbup:


    Viele Grüsse
    Maulwurf