Hallo,
ich habe mir eine Wohnung für 100.000 Euro gekauft.
Die Anschaffungsnebenkosten (Notar, Grundbuch, Grundsteuer) betragen 5.000 Euro
Im Kaufpreis ist auch eine Einbauküche für 1.000 Euro (ohne Spüle und Herd) enthalten, die über 10 Jahre mit 10% abgeschrieben werden muss.
Die Einbauküche trage ich daher unter dem Punkt
"Vermietete Objekte -> Ausgaben (Werbungskosten) -> Abschreibung für die Einrichtung" mit einem Wert von 1000 Euro ein.
So weit ich es verstanden habe, müsste korrekterweise der Betrag der Einbauküche von €1000 bei der Berechnung für die Abschreibung
(Unter dem Punkt Abschreibung (linear/degressiv)) abgezogen werden. Dort werden ja nur Abschreibungen von 2% durchgeführt.
Die Einbauküche wird aber über 10 Jahre mit 10% abgeschrieben.
Die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung sollte sich doch wie folgt zusammensetzen:
[Kaufpreis (100.000€) plus Nebenkosten (5.000€) abzüglich Einbauküche(1.000€)] abzgl. [Anteil Grund und Boden] = Endgültige AfA-Bemessungsgrundlage
Kann mir jemand sagen, wo ich den Preis der Einbauküche von Euro 1000 eintragen muss,
damit diese unter dem Programmpunkt Abschreibung (linear / degressiv) auch berücksichtigt d.h. abgezogen wird ?
Danke schon mal im Voraus
Liebe Grüße
Christian