Kosten der Einbauküche werden bei Abschreibung (linear/degressiv) nicht berücksichtigt

  • Hallo,


    ich habe mir eine Wohnung für 100.000 Euro gekauft.
    Die Anschaffungsnebenkosten (Notar, Grundbuch, Grundsteuer) betragen 5.000 Euro
    Im Kaufpreis ist auch eine Einbauküche für 1.000 Euro (ohne Spüle und Herd) enthalten, die über 10 Jahre mit 10% abgeschrieben werden muss.



    Die Einbauküche trage ich daher unter dem Punkt
    "Vermietete Objekte -> Ausgaben (Werbungskosten) -> Abschreibung für die Einrichtung" mit einem Wert von 1000 Euro ein.



    So weit ich es verstanden habe, müsste korrekterweise der Betrag der Einbauküche von €1000 bei der Berechnung für die Abschreibung
    (Unter dem Punkt Abschreibung (linear/degressiv)) abgezogen werden. Dort werden ja nur Abschreibungen von 2% durchgeführt.
    Die Einbauküche wird aber über 10 Jahre mit 10% abgeschrieben.



    Die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung sollte sich doch wie folgt zusammensetzen:



    [Kaufpreis (100.000€) plus Nebenkosten (5.000€) abzüglich Einbauküche(1.000€)] abzgl. [Anteil Grund und Boden] = Endgültige AfA-Bemessungsgrundlage




    Kann mir jemand sagen, wo ich den Preis der Einbauküche von Euro 1000 eintragen muss,
    damit diese unter dem Programmpunkt Abschreibung (linear / degressiv) auch berücksichtigt d.h. abgezogen wird ?



    Danke schon mal im Voraus



    Liebe Grüße
    Christian

  • Hallo,


    du musst selbstverständlich ein neues Anlagegut anlegen für die Einbauküche. Hier gibst du dann als Nutzungsdauer 10 Jahre an und kannst wie für das Gebäude die AfA dann jährlich errechnen lassen.

  • Hallo nesciens,
    vielen lieben Dank für den Hinweis mit dem neuen Anlagegut.


    Die Einbauküche habe ich bereits unter "Ausgaben (Werbungskosten) -> Abschreibung für die Einrichtung -> Vermietete Einrichtungsgegenstände" eingetragen.
    Dort kann man auch eine Nutzungsdauer von 10 Jahren wählen.
    In der Steuererklärung wird in Anlage V - Zeile 35 auch der Punkt "Absetzung für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter" mit 150€ angeführt.


    Die Anschaffungskosten von 1500 Euro werden allerdings dann bei der Berechnung der Abschreibung der Immobilie nicht berücksichtigt.


    Ist es das, was Du unter einem neuen Anlagegut verstehst ?


    Sollte es für Anlagegüter einen anderen Programmpunkt geben, wäre ich Dir für einen kleinen Tipp dankbar, wo man diesen finden kann.
    Die Hilfe hat hier nicht wirklich etwas Brauchbares ergeben.


    Danke schon mal im Voraus
    Christian

    • Offizieller Beitrag

    In der Steuererklärung wird in Anlage V - Zeile 35 auch der Punkt "Absetzung für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter" mit 150€ angeführt.

    Was ja dann 1/10 von 1.500€ wären.

    Die Anschaffungskosten von 1500 Euro werden allerdings dann bei der Berechnung der Abschreibung der Immobilie nicht berücksichtigt.

    Warum sollte es denn auch doppelt berücksichtigt werden? Ist doch alles ok. ?(

  • Die Einbauküche habe ich bereits unter "Ausgaben (Werbungskosten) -> Abschreibung für die Einrichtung -> Vermietete Einrichtungsgegenstände" eingetragen.

    Die Zuordnung ist bis dahin in Ordnung. Aber dann hast du irgend etwas übersehen. Siehe meine Anlagen. Ich vermute, du hast den Abschreibungsverlauf vergessen (Anlage AfA Einrichtung 2, markiert). Hier musst du natürlich noch die Eingaben machen und dann übernehmen (siehe AfA Einrichtung 3, markiert).

  • Warum sollte es denn auch doppelt berücksichtigt werden? Ist doch alles ok.

    Miwe4,
    Danke für Deine Hilfe.
    Wenn im Kaufpreis der Wohnung von 100.000€ der Preis der Küche von Euro 1500 enthalten ist,
    ich die Einbauküche aber separat über 10 Jahre mit jeweils 10% abschreibe,
    dann bin ich der Meinung, müsste doch das WISO SteuerSparbuch den Küchenpreis von den 100.000€ abziehen.
    Oder liege ich da komplett falsch ?
    Wenn ich den Küchenpreis nicht abziehe, dann schreibe ich die 1500 Euro der Küche, ja nochmals mit 2% jährlich ab, was sicher steuerrechtlich nicht in Ordnung ist.


    Den Kaufpreis kann ich aber auch nicht einfach ändern, da er ja im Notarvertrag mit 100.000€ angegeben wird und dann mit den beigestellten Unterlagen überhaupt nicht mehr übereinstimmt.


    Wie löst man diesen Konflikt denn mit dem WISO-Steuer Sparbuch ?


    Vielen lieben Dank schon mal für Deine Hilfe
    Christian

  • Die Zuordnung ist bis dahin in Ordnung. Aber dann hast du irgend etwas übersehen. Siehe meine Anlagen. Ich vermute, du hast den Abschreibungsverlauf vergessen (Anlage AfA Einrichtung 2, markiert). Hier musst du natürlich noch die Eingaben machen und dann übernehmen (siehe AfA Einrichtung 3, markiert).

    Hallo Nesciens,
    ich habe alles exakt so eingegeben wie Du das in den Bildern dargestellt hast. Herzlichen Dank dafür.
    Vielleicht habe ich ja ein Problem hinsichtlich des steuerlichen Verständnisses dieser Problematik.


    Kaufvertrag 100.000 Euro - darin enthaltene Einbauküche über 1500 Euro.
    Einbauküche wird separat über 10 Jahre á 150 Euro abgeschrieben.
    Wohnung wird über xx Jahre mit jeweils 2% abgeschrieben.


    Wenn ich jetzt den Preis der Küche nirgends vom Kaufpreis der Wohnung abziehen kann, dann schreibe ich die Küche doch doppelt ab, oder :?: Einmal mit 2%, da sie ja im Kaufpreis der Wohnung immer noch enthalten ist, und einmal mit 10% über 10 Jahre.


    Ich hätte mir eben gedacht, dass das WISO SteuerSparbuch die Abschreibung der Küche erkennt und den Gesamtbetrag von Euro 1500 vom Kaufpreis der Wohnung automatisch abzieht. Dadurch mindert sich der Kaufpreis von 100.000€ auf nur noch auf 98.500 und alles wird korrekt berechnet.


    Selbst wenn ich zu Testzwecken einmal einen Preis der Einbauküche auf 15000 Euro ändere, dann hat das keinerlei Einfluss auf die linear/degressive Abschreibung der Wohnung, die WISO Steuer-Sparbuch berechnet.


    Ich bin zwar kein Steuerfachmann, aber ich der Meinung, dass programmtechnisch diese 1500 Euro der Einbauküche bei der Gesamtabschreibung der Immobilie berücksichtigt werden müssten :?: Nur wie und wo :?:

    • Offizieller Beitrag

    Du musst den Kaufpreis der Einbauküche schlicht und einfach vom Gesamtkaufpreis der ETW laut Vertrag abziehen. Ist doch eigentlich selbstverständlich, da diese mit dem Kaufpreis der Wohnung selber nichts zu tun hat. Also gekürzten Betrag eintragen als Kaufpreis der ETW und schon stimmt die Rechnung.

  • Du musst den Kaufpreis der Einbauküche schlicht und einfach vom Gesamtkaufpreis der ETW laut Vertrag abziehen. Ist doch eigentlich selbstverständlich, da diese mit dem Kaufpreis der Wohnung selber nichts zu tun hat. Also gekürzten Betrag eintragen als Kaufpreis der ETW und schon stimmt die Rechnung.

    Tja, das wird wohl die einzige Lösung dieses Problems sein.
    Mal sehen, wie ich das umsetzen kann.
    Vielen lieben Dank für Deine tolle Unterstützung :thumbsup:

    • Offizieller Beitrag

    Tja, das wird wohl die einzige Lösung dieses Problems sein.

    Vor allem die einzig richtige Lösung. Im Kaufpreis der Wohnung hat die Einbauküche nichts zu suchen, deshalb wird deren Wert im Kaufvertrag ja auch ggf. gesondert ausgewiesen.

    Mal sehen, wie ich das umsetzen kann.

    Stift nehmen und Plus-Minus-Rechnung machen oder aber Excel etc. nutzen.