Mietverträge

  • Finanzamt verlangt die Nachreichung der bestehenden Mitverträge zu den vermieteten Immobilien. Ist diese Forderung in jedem Fall korrekt bei ansonsten absolut vollständiger Darstellung und Benennung aller Buchungen, usw. Muss hier ein Grund genannt werden? Kann dies auch ohne nachvollziehbare Begründung eingefordert werden?
    N.W.

    • Offizieller Beitrag

    Finanzamt verlangt die Nachreichung der bestehenden Mietverträge zu den vermieteten Immobilien. Ist diese Forderung in jedem Fall korrekt ... .

    Ja, selbstverständlich.

    • Offizieller Beitrag

    Habe ich in meiner beruflichen Praxis bis heute nicht erlebt.

  • Ein Mietvertrag kann ... mündlich abgeschlossen werden.

    rechtlich ist das überhaupt kein Problem. Mieter nutzt und zahlt, Vermieter lässt nutzen und nimmt Zahlungen an. Dann ist das nicht mal mündlich, das Handeln alleine genügt schon.


    Ein Problem in steuerlicher Sicht kann entstehen, wenn Mieter und Vermieter in einer engen persönlichen Beziehung (Familie, Mitarbeiter) stehen oder wenn die Miete nicht ortsüblich ist. Auch wenn (was nicht so oft vorkommt) Umsatzsteuer eine Rolle spielt, gibt es Anforderungen für eine schriftliche Form.


    Ohne das für den Einzelfall bewerten zu können (und wollen ;) ), allgemein gilt bei Verträgen (auch Miet-) das BGB.

  • Ob üblich oder unüblich kommt auch auf die Mietsache an. Ich habe Garagen an Bekannte auch schon mündlich vermietet. Schriftlich hat aber immer Vorteile.


    Ist wie mit jedem Vertrag: Man schließt sie im Frieden und im Ärger nicht soviel streiten zu müssen.

  • Üblich ist es nicht, dass mündlich vermietet wird. Ich habe das in meiner beruflichen Praxis schon gehabt, wenn auch selten. Einkommensteuerlich sind diese Einnahmen in der regel natürlich trotzdem zu berücksichtigen. Das wurde oben ja schon treffend erklärt.........


    Aber zum Thema: Grundsätzlich ist man verpflichtet Mietverträge einzureichen, wenn das Finanzamt es will. Die Frage ist hier natürlich was dahinter steckt. Möglich ist vieles. Wenn z. B. eine Wohnung neu angeschafft und vermietet wird; wenn es scheinbar Ungereimtheiten bei den erklärten Einnahmen gibt (z.B. die Kaltmiete ist niedriger als im Vorjahr); es werden keine vereinnahmten Nebenkosten angegeben (die sind ja separat aufzuführen) oder die Nebenkosten sind jedes Jahr gleich (was ja seltsam wäre, weil man i.d.R. abrechnet und es naturgemäß ein wenig schwankt), es kann natürlich auch sein, dass die Miete nicht zur ortsüblichen Miete lt. Mietspiegel passt (weil zu niedrig), dann gucken die Finanzbehörden schon mal genauer hin, etc.


    Wenn man es genau wissen will, ruft man beim Finanzamt an und fragt nach. Dann kann man auf die dem Beamten unklaren Sachverhalte im Antwortschreiben konkreter eingehen. :thumbup:

  • Üblich ist es nicht, dass mündlich vermietet wird. Ich habe das in meiner beruflichen Praxis schon gehabt, wenn auch selten. Einkommensteuerlich sind diese Einnahmen in der regel natürlich trotzdem zu berücksichtigen. Das wurde oben ja schon treffend erklärt.........

    Dem stimme ich zu - ist absolut unüblich, schon weil keinerlei Beweiskraft und äusserst nachteilig für den Vermieter. Hinzu kommt, dass das Finanzamt dann hier wesentlich schneller Einnahmen hinzuschätzen wird - man kann ja nichts nachweisen, und derjenige, der steuerliche Vorteile haben möchte (z. B. durch Geltendmachen von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung) muss diese glaubhaft machen, nicht das Finanzamt beweisen, dass die Verluste nicht entstanden sind. Und möglicherweise hat das Finanzamt eben Fragen zum Vertrag - unter Umständen musst du eine Prognose machen, wie sich die Vermietung in den nächsten 30 Jahren entwickeln wird. Und ohne Vertrag eine Prognose? Sehr schwer.

  • Dem stimme ich zu - ist absolut unüblich, schon weil keinerlei Beweiskraft und äusserst nachteilig für den Vermieter. Hinzu kommt, dass das Finanzamt dann hier wesentlich schneller Einnahmen hinzuschätzen wird - man kann ja nichts nachweisen, und derjenige, der steuerliche Vorteile haben möchte (z. B. durch Geltendmachen von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung) muss diese glaubhaft machen, nicht das Finanzamt beweisen, dass die Verluste nicht entstanden sind. Und möglicherweise hat das Finanzamt eben Fragen zum Vertrag - unter Umständen musst du eine Prognose machen, wie sich die Vermietung in den nächsten 30 Jahren entwickeln wird. Und ohne Vertrag eine Prognose? Sehr schwer.

    Naja, steuerlich gesehen ist so eine Vermietung ohne Vertrag nicht zwingend das ganz große Problem. Allenfalls dann, wenn innerhalb von Angehörigen vermietet wird und/oder Verluste generiert werden, da hast Du sicher Recht. Da werden die Anforderungen ja ein wenig höher gestellt und man muss obendrein schon mal nachweisen, dass die Miete auch gezahlt wird, durch Vorlage von Kontoauszügen. Von Zuschätzungen der Mieteinnahmen muss man glaub ich wenig Angst haben. Da kann man ja auch Kontoauszüge vorlegen oder die Behörde frägt beim Mieter nach.

  • Na ... ob die das machen ?
    Zweifelhaft ...


    Die Pflicht liegt beim TE ...


    gK

    Wenn es der Verwaltung darum geht an einen (Miet-)Vertrag zu kommen und der TE sträubt sich, wird sie das wohl erst mal über ein Zwangsgeld durchsetzen wollen. Insoweit hast Du Recht, Kuddel1.
    Theoretisch kann sie trotzdem auch andere Personen zur Auskunft oder Vorlage von Unterlagen verpflichten (§ 93 Abs. 1 Satz 1 AO). Wird wohl auch so gemacht, wenn man beim Steuerbürger selbst nicht weiterkommt und es dem Beamten wichtig genug erscheint. Hier notfalls auch mit Zwangsmitteln. Ob man sich aus purer Uneinsichtigkeit auf sowas einlassen will? Pffff.....


    Im Grunde bleibt festzuhalten, dass man sich das Leben nicht unnötig schwer machen sollte. Macht man halt ne Kopie vom Vertrag, schickt sie ans Finanzamt und gut ist´s!


    ;)