Fehlermeldung Buchungsnummer

  • Guten morgen,


    ich hoffe ich drücke mich jetzt so aus das man versteht was ich meine:


    wir wollten die Sachen zum Steuerberater schicken, nun bekomme ich massen fehlermeldungen, weil er probleme mit meinen belegnummern hat: "Die Belegnummer entspricht nicht den Vorgaben" nun schreibe ich immer das Bankkürzel und die Auszugnummer. ich nehme an das Problem liegt in den Buchstaben... rein Theoretisch kann ich auch zB 5/2017 schreiben für Auszugnummer 5 im Jahr 2017, denn ich sehe Anhand der Knontonummer 1200 um welche Bank es sich handelt.


    Hierzu meine Frage: nimmt das Programm das " / " oder ist das auch eine Fehlermeldung? Den fehler für 2017 auszubaden geht nicht so einfacvh oder? darf ich evtl in Belegnummer 2 Buchstaben verwenden?


    edit:


    was ist denn der unterschied zwischen belegfeld und belegnummer?


    1. Ausdruck: "Bank 1" autokorrektur zu "1"
    2. Ausdrucken oben genanntte meldung :"...wurde die Belegnummer "Bank 1" zu 00000 geändert

    LG Jenny


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  • hm meine fragen bleiben, aber eins ist jetzt noch wichtiger: wenn im Protokollsatz steht "geändert" dann müsste der Steuerberater doch eigentlich keine fehlermeldung mehr bekommen oder?

    LG Jenny


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  • Moin Jenny,


    Hm, so ganz kann ich nicht verstehen, was Du genau meinst.
    Als Belegnummer kannst du so viele Buchstaben "mit einbauen", wie Du willst. Das ist der Fehler nicht.

    nun schreibe ich immer das Bankkürzel und die Auszugnummer

    Wenn Du das so machst, hast Du ja für mehrere Buchungen die gleiche Belegnummer, weil ja auf einem Auszug mehrere Buchungen stehen. Das geht nicht. Jede Belegnummer muss einmalig sein. Das "/" kann man verwenden, tu ich auch, weil manche Lieferanten das in ihrer Belegnummer haben, dabei gibt es keine Fehlermeldung.


    Der Begriff "Belegfeld" taucht bei mir nicht auf, da kann ich Dir nicht weiterhelfen ?(


    Vorschlag: nimm für mehrere Banken unterschiedliche Bankkonten, z.B. 1200, 1210, 1211, 1212 etc.
    Das würde dann auch den GoB entsprechen, da dann Kontoauszug immer mit dem entsprechenden Buchungskonto übereinstimmt. Alle Banken auf dem einen Bankkonto ist eigentlich buchhalterisch nicht wirklich korrekt.
    Hoffe, das hilft Dir etwas weiter.


    LG Chris

  • danke für die antwort. das habe ich auch, also mehrere konten, ich nutze 1200. 1210 und 1220... "beschweren" tut das programm anders, ich habe die unterlagen bzw das protokoll aus 2015 zur hand genommen, da stört ihn das lehrzeichen, sieses jahr bei einem prüflauf bekomme ich entweder die meldung "Das feld darf nur ziffern von 0-9 enthalten" und ändert "CB 1" in "1" im anderen sagt er das "CB 1" nicht den vorgaben entspreche und ändert es in "000000" ich bekomme keine mitteilung das es doppelt ist.


    ich bin ja nun beim buchen in monat juli 2017, ich möchte das ganze nun verhindern, ich überlege, das ich nun die 1. buchung auf auszug nr 6 zb so beziffere "CB-6-1" und die zweite buchung so "CB-6-2" meinst du das geht?

    LG Jenny


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  • zitat aus der Hilfe


    "
    Beachten Sie, dass in der Belegnummer nur diese Zeichen erlaubt sind:

    • 0 bis 9
    • A bis Z
    • Punkt
    • Unterstrich
    • Bindestrich
    • Minus
    • Stern
    • Multiplikationszeichen
    • &
    • (
    • )
    • +
    • /
    • {
    • }
    • Ä
    • Ö
    • Ü
    • ß

    Kleine Buchstaben und Leerzeichen sind demzufolge in der Belegnummer nicht zulässig."


    also alles Klaro :D

    LG Jenny


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  • Moin Jenny,

    und ändert "CB 1" in "1"

    Dann scheint dieses Jahr die Fehlermeldung zwar anders zu lauten, aber Leerzeichen hast Du ja immer noch drin, wenn ich mir Dein "CB 1" anschaue. ;) Leerzeichen sind tatsächlich nicht "erlaubt".
    Manchmal sind die Formulierungen der Fehlermeldungen leider etwas irreführend oder undurchsichtig.


    die 1. buchung auf auszug nr 6 zb so beziffere "CB-6-1" und die zweite buchung so "CB-6-2" meinst du das geht

    Ja, mach es so, dann hast Du auf jeden Fall die Leerzeichen eliminiert.


    LG, Chris

  • wunderprächtig...


    eins wundert mich noch: bei 5 firmen bekomme ich die meldung dass der zusatz zu lang ist. aber wenn in der anschrift nunmal ein langer zusatz drin ist den der kunde auf seinen rechnungen braucht dann ist das so, oder?gut das es auf den rechnungen trotzdem komplett gedruckt wird...

    LG Jenny


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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    Fragen zu den Belegnummern beim Export erhalten wir häufiger. Hier sind zwei Dinge zu unterscheiden: Die Programmvorgaben einerseits und andererseits die Datev-Vorgaben, wenn die Buchungen im Datev-Format exportiert werden sollen. Die programminternen Vorgaben hat JennyG.83 ja in Post #5 zitiert. Beim Datev-Export verhält es sich etwas anders: Datev hat ganz bestimmte Vorgaben für die Belegnummern. Deshalb entsprechen die in unserem Programm verwendeten Belegnummern i.A. nicht den Datev-Vorgaben. Beim Datev-Export haben Sie daher die Möglichkeit, in der letzten Maske vor der Zusammenfassung und dem "Fertigstellen" ein Häkchen zu setzen bei "Felder mit nicht zulässigen Belegnummern übermitteln" zu setzen.


    Im Übrigen: Auch Buchungen mit nicht den Vorgaben entsprechenden Belegnummern werden beim Import vom Datev-Programm i.A. akzeptiert. Selbst wenn Sie beim Datev-Export aus unserem Buchhaltungsprogramm heraus alle Belegnummern als fehlerhaft angemahnt bekommen, bedeutet das also nicht zwangsläufig, dass Ihr Steuerberater die Daten tatsächlich nicht einlesen kann. Sofern Sie keine ganz exotischen Zeichen oder Formate verwendet, sollte der Import trotzdem möglich sein.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel