Ein Mitarbeiter A erhält von seiner Firma A einen Firmenwagen, der über die Lohnbuchhaltung mit der 1% Regelung für die private Nutzung und mit den 0,03% Entfernungskilometern für den ca. 70km langen Arbeitsweg versteuert wird.
Dem Mitarbeiter ist seitens des Arbeitgebers freigestellt, den Firmenwagen seinem Ehepartner B zur Nutzung zu überlassen.
Der Ehepartner B darf also auch das Kfz für seinen Arbeitsweg zu Arbeitgeber B nutzen.
Da Mitarbeiter A bzw. Ehepartner B ein weiteres KFZ zur Verfügung steht, müssen beide entscheiden, wer welches Kfz benutzt.
Ist es steuerlich sinnvoll und statthaft, regelmäßig den Firmenwagen dem Ehepartner für den täglichen Arbeitsweg zur Verfügung zu stellen und darf der Ehepartner B für den Arbeitsweg zu Firma B die einfache Wegstrecke mit 0,30€/km als Werbunskosten ansetzen?
Dem Ehepaar entstehen schließlich Kosten für die Nutzung des Wagens (jene pauschal versteuerten 1% des Firmenwagens)?
Kann der Mitarbeiter A für das Firmenfahrzeug ein Fahrtenbuch führen und damit nachweisen, dass er keinen geldwerten Vorteil für die 70km (einfache Wegstrecke) seines Arbeitsweges hat und die pauschale Versteuerung der Lohnbuchhaltung von Firma A zurückfordern?
Das Fahrtenbuch beweist lückenlos, zu welcher Uhrzeit das Fahrzeug täglich eine andere Wegstrecke als jene zum Arbeitgeber A bewegt wird und damit eine Nutzung im Rahmen der 1% Regelung vorliegt.
[Man kann dieses Konstrukt sicherlich auf die Spitze treiben, indem zwei Ehepartner jeweils ihre Firmenwagen dauerhaft dem anderen zur Verfügung stellen, jeweils mit der 1% Pauschalversteuerung und im Gegenzug für das jeweils andere Fahrzeug die Wegstrecke als Werbungskosten ansetzt?]
Danke für Eure Kommenierung!