Mehrere nebenberufliche Tätigkeiten mit und ohne Lohnsteuerbescheinigung

  • Hallo zusammen,


    leider bin ich mir derzeit nicht sicher, wie ich meine Eingaben im WISO Steuer:Mac 2017 zu folgendem Sachverhalt machen soll:


    Hintergrund:
    Ich arbeite Hauptberuflich bei einem Unternehmen und nebenberuflich als Künstler (Schauspieler). Jetzt hatte ich 2016 mehrere Engagements (Film & Theater). Da ich jedes Mal bei einer Produktionsfirma oder Theater "angestellt" war für eine kurze Zeit, sehe ich das als "nicht selbständige" Arbeit.

    • Nun habe ich bei manchen der Schauspiel-Einkünfte eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten und von meinem Bruttolohn wurde bereits Steuer abgezogen. Die Summer der Bruttoeinkünfte ist hier genau 2.600€
    • Aber bei einer Schauspiel-Einkunft habe ich direkt den reinen Brutto-Lohn ausgezahlt bekommen (also keine Lohnsteuerbescheinigung und es hat kein Steuerabzug stattgefunden). Hier handelt es sich um 800€

    Nach § 3 Nr. 26 EStG ("Übungsleiterpauschale") darf ich ja bis zu 2.400€ steuerfrei dazuverdienen durch solche nebenberufliche ("künstlerische") Tätigkeiten.


    Nach meinem Verständnis habe ich also auf 2.600€ (oben 1.) jetzt schon Steuern bezahlt und auf 800€ (oben 2.) nicht. Dabei müsste ich aber doch 2.400€ steuerfrei ausbezahlt bekommen und nur auf den Differenzbetrag (hier dann 1.000€) Steuern bezahlen.

    • Wie gebe ich das im WISO Steuerprogramm an?


    Unter "Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Besonderheiten bei Arbeitnehmern > Steuerfreie Aufwandsentschädigungen" kann ich Gesamteinnahmen aus nebenberufliche Tätigkeit angeben. Aber ich kann nicht differenzieren, auf welche Beträge ich ja schon Steuer gezahlt habe und auf welche nicht!!



    Info aus des WISO Programm in dem Bereich:
    Handelt es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit mit Lohnsteuerbescheinigung?
    Wenn der steuerpflichtige Teil der nebenberuflichen Tätigkeit bereits auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung erfasst wurde und beim monatlichen Lohnsteuerabzug durch Ihren Arbeitgeber berücksichtigt, geben Sie hier den Gesamtbetrag entsprechend an. Weitere Angaben brauchen Sie nicht zu machen.

    Wurde beim monatlichen Lohnsteuerabzug durch Ihren Arbeitgeber nichts berücksichtigt, tragen Sie die Gesamteinnahmen bitte in den nachfolgenden Eingabefeldern ein. Das Programm ermittelt für Sie den steuerfreien Teil und die Differenz wird als steuerpflichtig behandelt. Diesen steuerpflichtigen Differenzbetrag tragen Sie dann bitte zusätzlich selbst im Bereich Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug ein.


    Wenn ich nun aber diesen "steuerpflichtigen Differenzbetrag" eintrage, der in meinem Fall ja dann bei 1.000€ liegt, dann zahle ich ja auf diese 1.000€ Steuern. Dabei habe ich aber doch schon auf 2.600€ Steuern bezahlt (der die Lohnsteuerbescheinigungen).



    Weiterführend hätte ich dann noch die Frage, ob ich wegen der Überschreitung von 2.400€ dann auch Werbungskosten im Zusammenhang mit meiner nebenberuflichen Tätigkeit angeben darf. Aber Frage 1 ist erstmal wichtiger.


    Vielen Dank für jeden Input und jede Meinung hierzu.


    Beste Grüße,
    M.Klein

  • Ah, super. Vielen Dank. :)


    Das klingt plausibel und werde ich einmal ausprobieren. Demnach würde ich ja den vollen Betrag der Lohnsteuerbescheide aus der nebenberuflichen Tätigkeit "korrigieren".


    Wenn ich die gleichen Beträge dann wiederum entsprechend unter "Steuerfreie Aufwandsentschädigung" eintrage und die 1.000€, die ich ingesamt ja dennoch über dem Freibetrag von 2.400€ liege, unter "Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug" angebe, dann sollten ja wirklich nur die 1.000€ drüber besteuert werden.


    Kann ich für diese 1.000€ dann Werbungskosten angeben, die für meine Schauspielerei angefallen sind? (z.B. Kosten für die Mitgliedschaft in Casting-Karteien). Ich habe etwas gelesen, dass ich die Werbungskosten nur dann angeben kann, wenn die Werbungskosten selbst auch wiederum 2.400€ übersteigen. (was ich etwas komisch finde)


    Gibt es einen separaten Bereich ("Kommentarfeld" oder sowas), in dem ich diese Lohnsteuerbescheid Korrektur begründen und erläutern kann?

    • Offizieller Beitrag

    Du musst Deine Lohnsteuerbescheinigung/en 1:1 übernehmen.


    Die weiteren nebenberuflichen Einnahmen i.H.v. 800€ musst Du dann, in Abhängigkeit von der Einkunftsart, gesondert erklären an der dafür vorgesehenen Position zu § 3 Nr. 26 EStG. Der verbleibende Betrag nach dieser Vorschrift ist dann wie oben ja extra beschrieben einzutragen.


    Und Erläuterungen etc. sind im Rahmen eines gesonderten Begleitschreibens mit entsprechenden Berechnungen/Nachweisen zu erbringen.