Abgrenzung altes neues Jahr

  • Folgendes, wie ist es eigentlich am Jahresabschluss zu behandeln.


    Beispiel
    Ich habe die laufende Dez. Buchhaltung alles gebucht. Die Rechnungen auch abgegrenzt zwischen altes und neues Jahr (Vorsteuer im Folgejahr abziehbar)
    und die USt. Voranmeldung an das Finanzamt versendet. und die Vorauszahlung für die Dauerfristverlängerung auch noch berechnet und an das Finanzamt versendet.
    Alles erledigt. :)


    IM April (Neuen Jahr) kommen zB. noch mehrere Rechnungen die das alte Jahr betreffen.
    Wie wird sowas gehandhabt.


    Aufwand in den Dez. noch buchen ?
    Muss ich dann eine berichtige Meldung senden ?
    Wie sieht es mit der Vorauszahlung aus ??
    Wer Kann mir guten Rat geben ?

  • Suche einmal nach den Thema "Rückstellungen". Alles, was schon geliefert wurde und noch keine Rechnungen vorliegen, muss über eine Rückstellung in das alte Jahr gebucht werden (ohne Umsatzsteuer). Da gibt es unter Umständen auch noch mehr Themen - sprich das mit deinem Steuerberater durch. Ich denke da an solche Dinge wie Aufbewahrungskosten, Garantien etc.

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    wir werden nicht auseinanderdividieren, wer wann was bucht...
    Normalerweise bekimmst Du zum Jahresabschluss von StB eine Primanota, in der alle Buchungen des StB enthalten sind, in Deiner BuHa aber fehlen. Ib Du diese Buchungen nachträgst oder nicht, ist Deine Sache...

  • Moin,


    um mal auf die Ausgangsfrage zurück zukommen: solange der Abschluss nicht erstellt ist, kannst Du (oder der StB) die Kosten noch im alten Jahr buchen. Die Voranmeldungen müssen erstmal nicht korrigiert werden- die Vorsteuer wird ja erst im neuen Jahr bei Rechnungserhalt geltend gemacht.


    Und guten Rat gibt's, wie immer beim Fachmann, das wäre auch für mich, immer der erste Ansprechpartner :)


    Viele Grüsse
    Maulwurf