Hallo,
ich wohne selbst in einem Haus mit 3 Wohnparteien (2 waren vermietet, zur Zeit 1ne - diese wird vergrössert). Nun baue/saniere ich also komplett um und aus den 2 vermieteten Wohneinheiten wird eine einzige vermietete Wohneinheit. Ich wohne in meiner Wohneinheit.
Kann ich die Umbaukosten (ca. 30000€) direkt auf die Wohnung absetzen oder muß das anders abgesetzt werden, z.B. als Erhaltungsaufwendungen?
Bisher habe ich Schönheitsreparaturen oder allgemeine Reparaturen in der Mietwohnung direkt zugeordnet, also 100% abgeschrieben.
Und Zusatzfrage:
Die Küche für die neue Wohnung wurde 2016 angezahlt, Rest folgte 2017. Muss die Anzahlung 2016 angegeben werden, der Rest 2017, oder erst alles komplett nach Aufbau und Restzahlung der Küche für 2017?
Vielen Dank für eure Antworten
Dettec61