Eigenkapital - welches ist die richtige Kategorie?

  • Schönen Guten Morgen,


    wir sind ganz neu unterwegs mit Mein Büro, jedenfalls auf dieser Art.
    Leider habe ich keinen passenden Eintrag im Forum finden können, der meine Frage klärt.


    Ich bin gerade dabei alle Einnahmen und Ausgaben und deren Belege zu erfassen, soweit so gut.
    Grundsätzlich ist es geplant die EÜR selbständig und alles andere durch einen Steuerberater abzuwicklen. Allerdings soll dieser so wenig Arbeit wie möglch haben (denn dieser berechnet nach Auswand) und alle Belege richtig zugeordnet + Scan/Datei der Einnahme/Ausgabe überteagen bekommen.


    Hier meine Fragen:

    • Gib es eventuell eine gute zu empfehlende Adresse wo ich divers Beispiele finden kann (unabhängig von den bereits angebotenen Hilfe-Links von mein Büro), sprich welcher Ausgabe/Einnahme sich welcher Kategorie zuordnen lässt
    • Da mein Geschäftskonto mit der Software verbunden ist, wurde hier ebenfalls das eingezahle Eigenkapital als Buchungsposition vermerkt, welcher Kategorie kann ich das Eigenkapital als Einnahme zuuordnen


    Bereits vielen Dank für die Hilfe vorab und viele Grüße


    diedmann-media

    Windows Server 2016, WISO mein Büro 365

  • Moin,


    erstmal zum zweiten Teil Deiner Frage: bei der EÜR werden, im Gegensatz zur Bilanzierung, keine Bestände geführt, sondern im Grunde "nur" Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt (Ausnahmen: Geldkonten sollten zur besseren Kontrollierbarkeit vorgetragen werden und natürlich erfolgt auch eine Erfassung des Anlagevermögens - wobei hier nur die Abschreibungen eine Auswirkung auf das Ergebnis haben). Die Führung eines Kapitalkontos ist deshalb (sofern es sich nicht z. B. um eine GbR handelt) nicht erforderlich. Da es sich hierbei ja *nicht* um eine ergebniswirksame Einnahme handelt (wie Deine Umsatzerlöse), würde ich daher "Bank an Privateinlage" buchen.


    Über die (erweiterte) Forumssuche oben rechts findest Du zu diversen Fragen "rund um die Buchhaltung" reichlich Lektüre :search:


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Hallo und vielen Dank für die Antwort,


    bei dem genannten Beispiel handelt es sich um eine UG (haftungsbeschränkt) zudem wird die Kleinunternehmerregelung angewendet. Demnach sind wir verpflichetet zu:


    • regelmäßige Umsatzüberwachung (Einhaltung der Kleinunternehmer-Umsatzgrenze),
    • Jahresumsatzsteuererklärung,
    • Gewinnermittlung (= Einnahmenüberschussrechnung, „EÜR“) und
    • Einkommensteuererklärung.


    Wie gesagt, das was wir selber via mein büro an das Finanzamt übertragen können wollen wir gerne mit mein büro abwickeln, alles andere erledigt der Steuerberater... quasi die Bilanzierungspflicht.


    Viele Grüße


    diedmann-media

    Windows Server 2016, WISO mein Büro 365

  • Da war ich wohl auf einem völlig falschen Dampfer 8) - m. W. ist "Mein Büro" in allererster Linie auf die EÜR ausgerichtet; mangels praktischer Erfahrung kann ich nicht sagen, inwiefern Du "Bilanz-kompatible" Auswertungen erstellen kannst - ohne einen unnötigen Zusatzaufwand beim StB auszulösen ;) Dazu wissen andere hier mehr...


    Das EK wird dann auf das Konto 0800 "gezeichnetes Kapital" gebucht..


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Ja eben, die EÜR muss ich ja als Kleinunternehmer bzw. wegen der Kleinunternehmerregelung machen.
    Diese kann ich ja problemlos mit mein Büro erstellen, so wie ich die Funktion verstanden habe.


    Ich hatte schon mal mit dem Support vor Zeiten geschrieben, für eine Bilanz zu der ich als UG verpflichtet bin, ist die Software nicht ausgelegt.
    Allderings können die Daten laut Support problemlos von mein Büro zu W. Steuer Sparbuch via Schnittstelle übergeben werden. Dann ließe sich eine Bilanz abbilden.
    Wobei ich das gerade Anfangs dem Steuerberater übertragen werde, je nachdem welche Kosten entstehen, denn so gesehen bekommt dieser alles recht mundgerecht und nicht in Papierform übermittelt (sprich keine Ordner wälzen etc.).


    Viele Grüße


    diedmann-media

    Windows Server 2016, WISO mein Büro 365

  • Ja eben, die EÜR muss ich ja als Kleinunternehmer bzw. wegen der Kleinunternehmerregelung machen.

    Das ist so m. E. nicht ganz richtig; die Kleinunternehmer-Regelung besagt ja nur, bis zu welcher Grenze keine USt erhoben wird, beinhaltet also nur den umsatzsteuerlichen Aspekt - das hat aber mit der Rechtsform nichts zu tun, hier musst Du, wie Du ja richtig schreibst, als UG-ler eine Bilanz "liefern"..


    Ob das vom Support angeratene Verfahren funktioniert, kann ich nicht beurteilen - ich rate zur detailliertesten Konsultation des StB - damit es für Dich am Jahresende keine böse Überraschungen :blackeye: gibt...


    Danke Dir + viele Grüße!
    Maulwurf

  • Ja eben, die EÜR muss ich ja als Kleinunternehmer bzw. wegen der Kleinunternehmerregelung machen.

    Du hast - wie andere auch - wieder einmal angefangen, ohne dir über die Konsequenzen klar zu sein.


    Erstens: du hast eine UG (also "kleine" GmbH) gegründet - daher gilt für die zwingend neben dem Steuerrecht (wo die Umsatzsteuer auch nur ein Teil ist, hier also Kleinunternehmerregelung ohne Umsatz- und Vorsteuer) auch das Handelsrecht zu beachten (ist dir dies überhaupt bekannt?) ich rate dringend dazu, einmal die §§ 242 ff (für alle Kaufleute) und dann die §§ 264 ff (für Kapitalgesellschaften) zu studieren. Ich kann nur hoffen, dass du dann die notwendigen Schritte tust.


    Zu einem handelsrechtlichen Abschluss (der von einem steuerrechtlichen Abschluss bei einer UG schon wegen der Zwangsthesaurierung abweicht) gehört einiges, was du wissen musst. Du bist verantwortlich.


    Zweitens: du solltest schnellstens eine Kurs über Buchführung belegen, denn es gibt einige Themen, die du kennen solltest für einen handelsrechtlichen Abschluss. Ob dies dein Steuerberater auch macht einschließlich eBilanz und Einrichtung beim Bundesanzeiger musst du mit ihm besprechen.


    Mein Büro kann man zwar für die Buchungen nutzen, die dann vom Steuerberater in eine Bilanz umgewandelt werden, aber du wirst mit Mein Büro deiner Aufbewahrungspflicht nach GoBD nicht gerecht werden. Ein Teil der Buchungen und Unterlagen bei dir, der Rest beim Steuerberater? Das musst du mit ihm klären, denn auch hier bist du der Verantwortliche und was du nicht eindeutig mit deinem Steuerberater geregelt hast, fällt dir auf die Füße einschließlich der inzwischen recht happigen Bußgelder.

  • Hallo,


    Ich habe mich anscheinend zu Teilen missverständlich ausgedrückt und etwas verdreht.


    Und natürlich haben wir angefangen und sind uns der Konsequenzen durchaus bewusst, eine neutrale Bewertung sagt mir mehr zu.


    Wir stehen im engen Kontakt mit unserem Steuerberater, alles nötige wurde bereits und alles folgende wird ebenfalls erfolgreich abgewickelt.


    Vielen Dank für die Hilfe und Anregungen, meine Fragen sind geklärt.


    diedmann-media

    Windows Server 2016, WISO mein Büro 365

  • Selbstverständlich kannst du MB nutzen, auch wenn du bilanzieren musst. Da du MB ja nur für die Erfassung der Umsätze nutzt und nachgelagert einen Steuerberater beauftragst, ist das doch kein Problem.


    Auch ich muss bilanzieren und nutze MB für den betrieblichen Alltag inkl. UStVA. Anschließend gehen am Monatsende alle Daten per DATEV Export an den Stb, der dann auch am Jahresende die Bilanz erstellt.


    Wo soll denn laut anderen Kommentaren da MB ungeeignet sein? Selbst erstellen kann man in MB natürlich keine Bilanz, aber wenn man mit einem Steuerbüro zusammenarbeitet - und so habe ich den TO verstanden - ist das doch alles kein Problem.
    :thumbsup:

  • Selbstverständlich kannst du MB nutzen, auch wenn du bilanzieren musst.

    Das ist sicherlich (eingeschränkt) richtig - aber du musst immer auch berücksichtigen, dass anders als ein Einzelunternehmer eine Kapitalgesellschaft zwei Bilanzen aufstellen muss, nämlich die Steuerbilanz (die dann der Steuerberater macht) und die beim Bundesanzeiger einzureichenden Handelsbilanz, die teilweise ganz andere Posten beinhaltet als die Steuerbilanz. Und diese müssen in der eigenen Buchhaltung nachgewiesen werden (ausser man hat eine explizite Vereinbarung mit dem Steuerberater, dass er für die Archivierung sowohl der Steuerbilanz als auch der Handelsbilanz mit allen dazu notwendigen Unterlagen sorgt über die volle Aufbewahrungszeit hinweg). DATEV verlangt hierfür eine schöne Stange Geld. Dies kann ich besser in einer Software investieren, die mir die Funktionen der Bilanzierung bietet wie z. B. die Unternehmersuite.