Wie trage ich Betriebseinnahmen nach §4 Nr. 21b ein?

  • Guten Tag,
    Ich bin Freiberuflich tätig und arbeite unter anderem in einer Privaten Hochschule. Somit kann ich diese Einnahmen nach § 4 Nr. 21 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb des Umsatzsteuergesetzes (UStG) Steuerfrei umsetzten.
    Jetzt stellt sich für mich die Frage wie und wo ich das im WISO steuer:Sparbuch 2017 eintrage.


    Was trage ich bei "Angaben zur Umsatzsteuer" ein?
    Wo trage ich meine Einnahmen nach § 4 Nr. 21 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ein?


    Vielen Dank schonmal vorab!
    Gruß,
    Max

    • Offizieller Beitrag

    Dem TE geht es da wohl eher um die konkrete Behandlung/Bedienung im Programm WISO Steuer-Sparbuch. Da müsste er sich dann allerdings noch äußern, um welche Steuerart es ihm geht und in welchem Modul des Sparbuchs (Gewinnermittlung EÜR im ESt-Modul oder gesondertes EÜR-Modul) er sich bewegt.


    Was trage ich bei "Angaben zur Umsatzsteuer" ein?

    Was meinst Du damit überhaupt genau? ?(



    Wo trage ich meine Einnahmen nach § 4 Nr. 21 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ein?

    Bitte obige Fragen mittels entsprechender Angaben bzw. bereinigter Screens etc. aufklären.


    Im ESt-Modul des Sparbuchs, also dem normalen Einkommensteuerteil, hast Du auch im Gewinnermittlungsbereich ganz viele kleine vorstehende Fragezeichen. Die kannst Du ganz einfach anklicken und die erläutern schon sehr viel.

  • Hallo,
    vielen Dank für die netten Antworten. Im Anhang finden sie ein Bild.


    Ich mache eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Habe Betriebseinnahmen sowie Ausgaben. Wobei alle Einnahmen Steuerfrei sind. Trotzdem wird mir im "Ergebnis" (Verlust) Die Einnahmen Summe von der Ausgaben Summer abgezogen. Was nicht der Fall seien sollte wenn man es Richtig macht oder?


    Gruß,
    Max

    • Offizieller Beitrag

    Ist doch alles ok. Die Umsätze sind nach der Vorschrift umsatzsteuerfrei. Sie unterliegen aber im Rahmen der Einkunftsart des EStG als Betriebseinnahmen der Einkommensteuer und müssen im Rahmen der EÜR dementsprechend gewinnerhöhend erfasst werden.