Absetzen von CloudServices / Abos

  • Hallo,


    ich bin Arbeitnehmer und nutze WISO steuer Sparbuch für die Einkommenssteuererklärung 2016. (Ja ich weiß, bin seeehr spät dran).
    Seit letztem Jahr musste ich ein paar Dinge ändern, da mein Arbeitgeber auch immer mehr in Richtung CloudServices geht und nutze seitdem verstärkt CloudDienste wie Microsoft O365 (Office Programme, Visio, Mail), AWS sowie Adobe Creative Cloud und ein paar andere.
    Beides benutze privat als auch beruflich.


    Wie trägt man die Cloud Abos korrekt in die Steuererklärung ein ?


    "Normale" Software habe ich immer als Arbeitsmittel angegeben. Wie ist das hier ? Jahresabo = Gesamtsumme unter Arbeitsmittel angeben oder gibt es dafür eine separate Spalte ?



    Gruß Torsten

  • Abgesehen davon, dass du hoffentlich private Mitnutzung angibst:
    das Finanzamt verlangt wie immer die Glaubhaftmachung der beruflichen Veranlassung. Ob ein Mailprogramm hier noch als beruflich veranlasst durchgeht, würde ich eher bezweifeln. Und die Aufteilung privat - beruflich musst du möglicherweise auch darlegen.
    Eintragen dort, wo du auch die Programme eingetragen hast, im Zweifel bei den Werbungskosten.

    • Offizieller Beitrag

    Microsoft O365 (Office Programme, Visio, Mail),

    Zumindest dafür würde ich einen Werbungskostenabzug in jedem Fall auch gänzlich ausschließen.


    Zu allem weiteren hat babuschka alles Wesentliche gesagt.

  • Hallo,


    ok. Ich danke Euch.
    Ich werde es dann mal mit den Jahreskosten da eintragen, wo ich auch Software eingetragen habe.
    Private Mitbenutzung gebe ich selbstverständlich korrekt an.


    Danke und Gruß
    Torsten