Wie und wo gebe ich eíne geerbte Immobilie bei der WISO-Software ein?

  • Hallo,
    ich mache gerade die Steuererklärung für meine Mutter. Sie hat vor zwei Jahren ein Haus geerbt, ist aber nur zu 3/4 Eigentümerin; Die Miteigentümerin entzieht sich jeglichen Kosten und anderen Verantwortungen. Auch über den Anwalt kann eine Einigung nicht erzielt werden, da die Miteigentümerin abgetaucht ist.
    Dennoch hat meine Mutter das Einfamilienhaus vermietet. Vorherige Steuererklärungen haben das Haus bei der Absetzung, den Werbungskosten und den Miteinahmen nicht berücksichtigt (vorherige Steuererklärungen wurden über einen Steuerberater erstellt).
    Nun ist meine Frage: Da meine Mutter monatliche Einnamen erhält und gleichzeitig STeuern, Handwerker u.ä. finanzeren msus, gehe ich davon aus, dass es bei der Steuererklärung mit angegeben werden sollte. Aber wo und unter was? ?( ?( ?(
    Bei der Anlage Immobilien kann ich nur "Alleineigentümerin Ehefrau oder Miteigentümer Ehefrau und Ehemann" und Erworben durch "Kaufen" auswählen.


    Ist es Steuerhinterziehung, wenn ich die Einnahmen und Ausgaben der geerbten Immobilie in der Steuererklärung nicht berücksichtige? ?(


    Ich hoffe auf baldige Antworten :)
    Danke!


    Debmaus

  • Erstens: die Einkünfte müssen erklärt werden. Warum der Steuerberater das nicht gemacht hat, können wir hier nicht beurteilen.


    Zweitens: da eine Miteigentümerin vorhanden ist, müssen die Einkünfte über eine gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlage erklärt werden. Dort wird entsprechend den Anteilen am Eigentum aufgeteilt. Ich nehme an, es existiert nichts Schriftliches, aus dem eine andere Aufteilung ersichtlich wäre.


    Drittens: in der Steuererklärung deiner Mutter kommt dann in der Anlage Vermietung und Verpachtung der Hinweis auf die Einkünfte aus der Gesellschaft, am besten mit dem Hinweis, soll vom Finanzamt festgelegt werden.

  • Hallo babuscka,


    Danke für die schnelle Antwort!


    Es gibt ein SChreiben vom zuständigen Finanzamt, in welchem die Anteile (3/4 und 1/4) gestgelegt worden sind. Aber weitere Schreiben und Festsetzunge u.ä. existieren nicht, da die Miterbin abgetaucht ist und sie damit auch nicht über einen Anwalt ausfindig zu machen ist.

  • Dann könnt Ihr nur versuchen, alle Kosten (ausser AfA) über den Bereich Sonderwerbungskosten in die gesonderte und einheitliche Feststellung zu bekommen. Ob das Finanzamt das akzeptiert, kann ich nicht sagen. Bei der genannten Aufteilung würde die Miterbin zu 1/4 von den Ausgaben deiner Mutter profitieren. Anspruch auf 1/4 der Mieten hat sie ja auch. Aber hier würde ich mit dem Finanzamt sprechen - möglicherweise akzeptieren Sie eine andere Aufteilung.

    • Offizieller Beitrag

    Vorherige Steuererklärungen haben das Haus bei der Absetzung, den Werbungskosten und den Miteinahmen nicht berücksichtigt (vorherige Steuererklärungen wurden über einen Steuerberater erstellt).

    Ist aber nicht wirklich so von einem Steuerberater gemacht worden? Oder hat er vielleicht beiläufig etwas zu einer etwaigen gesonderten und einheitliche Erklärung der Besteuerungsgrundlagen, wie von babuschka erwähnt, gesagt? Ggf. trifft den Berater da möglicherweise ein Beraterverschulden. Ich würde da dringendst noch einmal zu einem Gespräch raten.


    Dann könnt Ihr nur versuchen, alle Kosten (ausser AfA) über den Bereich Sonderwerbungskosten in die gesonderte und einheitliche Feststellung zu bekommen.

    Könnte bei den laufenden Kosten so laufen und wird es mit Sicherheit auch. Demgemäß natürlich auch die Einnahmen aus der Vermietung der Mutter in vollem Umfang zuzurechnen.

    Aber hier würde ich mit dem Finanzamt sprechen - möglicherweise akzeptieren Sie eine andere Aufteilung.

    Die AfA ist zwingend gemäß der festgestellten Eigentumsanteile aufzuteilen bzw. zuzuordnen. Da gibt es auch keine Abweichung von.


    Vor allem sind Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, selbstverständlich rückwirkend ab dem Jahr des Erbfalles, abzugeben. Tut sie es nicht, wäre dies eine Steuerverkürzung mit u.U. ganz erheblichen weiteren Konsequenzen. Unabhängig von der Feststellungserklärung wäre sie auch verpflichtet gewesen, diese Beteiligung in der Einkommensteuererklärung der Art nach zu erklären, damit das FA weitere Ermittlungen veranlassen kann.

    Ist es Steuerhinterziehung, wenn ich die Einnahmen und Ausgaben der geerbten Immobilie in der Steuererklärung nicht berücksichtige?

    Somit Antwort: ja

  • Mein Mann hat das Grundstück auf dem wir jetzt wohnen 1994 von seinen Eltern geerbt (viel mehr überschrieben bekommen in der vorweggenommenen Erbfolge). Dort steht ein Einfamilienhaus drauf und ein Zweites als Anbau zum Einfamilienhaus welches in den Jahren 1983 bis 1987 gebaut wurde. In dem Einfamilienhaus aus dem Jahre 18?? wohnen mein Mann und ich und im Anbau wohnt unser Sohn mit Familie als Mieter.

    Bei der Eingabe der Daten in die Steuersoftware unter Immobilien wird nur nach wann die Immobilie gekauft oder erbaut wurde gefragt. Nun weiß ich nicht wo ich meine Daten eingeben kann. Kann mir bitte jemand helfen?

    • Offizieller Beitrag

    die Frage taucht erst jetzt auf? Seit wann zahlt der Sohn denn Miete?

    Das war bei den genannten Daten allerdings auch mein erster Gedanke.

  • Nun, die Frage ist doch sehr naheliegend: seitdem der Sohn Miete zahlt, hättet ihr auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in eurer Einkommensteuererklärung nennen müssen. Das könnte zu Nachfragen des Finanzamtes führen - also würde ich hier vor Abgabe der Steuererklärung einen Steuerberater zu Hilfe nehmen (Stichwort: Selbstanzeige).


    Zu den Daten: bei Erbschaft gelten die Anschaffungskosten und das Anschaffungsdatum des Erblassers - Ihr müsst hier also "Ahnenforschung" betreiben. Unter Umständen habt Ihr dann schon keine AfA mehr (wenn die 50 jahre seit Anschaffung durch die Eltern. Für den Anbau gelten die ursprünglichen Herstellungskosten und -daten.