Hallo,
Für 2015 Jahr hatte ich für meine private Steuererklärung einen Steuerberater, der zB €500 verrechnet hat, und dies wurde in 2016 bezahlt. Als Angestellter hätte ich es unter Werbungskosten geltend machen können.
Nun bin ich jedoch seit 1.1.2016 Selbstständig und somit habe ich meinen Verständnis nach keinen Anspruch auf Werbungskosten. Wo kommen dann die Steuerberatungskosten hin?
Und gibt es trotzdem irgendwo noch eine Möglichkeit auf die Kontoführungspauschale/Arbeitsmittelpauschale? Die Kosten für Konto sind ja nicht weg, obwohl ich Selbstständig bin. Und das das Verrechnen auf Firma von ein paar Stiften, Heften (...Kleinkram) nimmt auch mehr Zeit in Anspruch als eine Pauschale.
Vielen Dank!