Steuerberaterkosten (und andere Werbungskosten) für Selbstständige

  • Hallo,


    Für 2015 Jahr hatte ich für meine private Steuererklärung einen Steuerberater, der zB €500 verrechnet hat, und dies wurde in 2016 bezahlt. Als Angestellter hätte ich es unter Werbungskosten geltend machen können.


    Nun bin ich jedoch seit 1.1.2016 Selbstständig und somit habe ich meinen Verständnis nach keinen Anspruch auf Werbungskosten. Wo kommen dann die Steuerberatungskosten hin?


    Und gibt es trotzdem irgendwo noch eine Möglichkeit auf die Kontoführungspauschale/Arbeitsmittelpauschale? Die Kosten für Konto sind ja nicht weg, obwohl ich Selbstständig bin. Und das das Verrechnen auf Firma von ein paar Stiften, Heften (...Kleinkram) nimmt auch mehr Zeit in Anspruch als eine Pauschale.


    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Für 2015 Jahr hatte ich für meine private Steuererklärung einen Steuerberater, der zB €500 verrechnet hat, und dies wurde in 2016 bezahlt. Als Angestellter hätte ich es unter Werbungskosten geltend machen können.


    Nun bin ich jedoch seit 1.1.2016 Selbstständig und somit habe ich meinen Verständnis nach keinen Anspruch auf Werbungskosten. Wo kommen dann die Steuerberatungskosten hin?

    Der auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit entfallende Anteil der Steuerberatungskosten ist als (nachträgliche) Werbungskosten zu den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit einzutragen.


    Und gibt es trotzdem irgendwo noch eine Möglichkeit auf die Kontoführungspauschale/Arbeitsmittelpauschale? Die Kosten für Konto sind ja nicht weg, obwohl ich Selbstständig bin. Und das das Verrechnen auf Firma von ein paar Stiften, Heften (...Kleinkram) nimmt auch mehr Zeit in Anspruch als eine Pauschale.

    Du solltest Dich einmal mit den unterschiedlichen Einkunftsarten und den im Bereich der unternehmerischen Einkünfte maßgeblichen Gewinnermittlungsarten befassen. Da gibt es nur Betriebsausgaben und keine Werbungskosten; Vereinfachungsregelungen aus dem Bereich der Einkunftsermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit greifen da nicht. Bei den Unternehmern nennen sich die Ausgaben übrigens Betriebsausgaben.


    Ich würde angesichts der Art der Fragestellung ggf. doch zur Inanspruchnahme der Hilfe eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe raten. Oftmals ist die Idee, keinen Steuerberater zu nehmen, letztlich teurer als die Kosten desselben.

  • Hallo,


    Vielleicht dann mal anders gefragt. Möglicherweise stehe ich irgendwo einfach auf der Leitung.
    1.) Wenn ich Partner in einer GbR bin, habe ich Einkommen aus einem Gewerbebetrieb (wenn ich mich entschiede etwas zu entnehmen).
    2.) Auf dieses Einkommen ist dann noch zusätzlich die Einkommenssteuer zu berechnen.
    3.) Einkommensteuererklärung ist Privatsache.


    In diesem Beispiel sehe ich kein Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit.
    Wenn ich jetzt also einen Steuerberater zu bezahlen hätte, der mir bei meiner Einkommenssteuer hilft, kann ich die Kosten nicht geltend machen, oder?


    Es ist schon klar, dass ich Steuerberaterkosten für die GbR als Betriebsausgaben in der GbR geltend gemacht werden können.
    Danke.

  • 1.) Wenn ich Partner in einer GbR bin, habe ich Einkommen aus einem Gewerbebetrieb (wenn ich mich entschiede etwas zu entnehmen).

    Diese Einkünfte hast du, ob du entnimmst oder nicht. Die GbR macht eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften, in der dein Anteil an den Einkünften festgestellt wird. Diese werden dir in deiner Einkommensteuererklärung entsprechend zugerechnet unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Beteiligungen. Hat mit Entnahmen Null zu tun.


    2.) Auf dieses Einkommen ist dann noch zusätzlich die Einkommenssteuer zu berechnen.

    ja- die die GbR keine Einkommensteuer zahlt. Sie zahlt maximal Gewerbesteuer, die je nach Höhe teilweise auf deine Einkommensteuer angerechnet wird.


    3.) Einkommensteuererklärung ist Privatsache.

    War so und ist so - hat mit deinem Gewerbe (oder dem Gewerbe der GbR) nichts zu tun.


    In diesem Beispiel sehe ich kein Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit.

    Deshalb schrieb miwe4 ja (Hervorhebung durch mich):

    Der auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit entfallende Anteil der Steuerberatungskosten ist als (nachträgliche) Werbungskosten zu den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit einzutragen.

    Du solltest den Rat von miwe4 annehmen und das Geld in einen Steuerberater investieren. Kommt dich wahrscheinlich billiger, als hinterher Scherereien mit dem Finanzamt.