Naturalunterhalt von Finanzamt verweigert

  • Mir wurde der Naturalunterhalt für meinen Stiefsohn der 25 Jahre alt ist und noch immer als Student in Hotel Mama wohnt verweigert.


    Er hat:
    1. keine eigenen Einküfte
    2. Bekommt weder Bafög noch Hartz4 noch Unterhalt


    Ist lt einer gescheiterten Unterhaltsklage gegen seinen Vater völlig Mittelos.


    Ich habe den Naturalunterhalt bei mir eigetragen da meine Ehefrau Frührentnerin ist und alle Kosten des jungen Mannes über mich laufen wie Studiengebühren, Essen; Kleidung;Arbeitsmaterialien, Fahrtkosten; ect pp. Hoppla, Krankenversicherung fast vergessen.


    Ich habe wg. Fristwahrung mal Einspruch dagegen eingelegt.


    Kann es sein das ich das bei meiner Frau eintragen muss? Ist es nicht so das es gleich ist wer die kosten hierbei trägt.



    Gruß
    Lauser54 :/

  • Hallo Herrmann


    Also der orig. Text
    Das am xx.xx.1990 geborene über 25 Jahre alte Kind kann im Rahmen des Familienleistungsausgleichs nicht berücksichtigt werden, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.


    Keine Ahnung was die da meinen.

    • Offizieller Beitrag

    Das am xx.xx.1990 geborene über 25 Jahre alte Kind kann im Rahmen des Familienleistungsausgleichs nicht berücksichtigt werden, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

    Das hat mit dem § 33a EStG rein gar nichts zu tun, sondern bezieht sich nur auf Kindergeld/Kinderfreibetrag. Und den hast Du ja nicht geltend gemacht, sondern Unterhaltsaufwendungen i.S. § 33a EStG, oder?


    Steht da also ggf. noch etwas in den Erläuterungen?