Umlagefähige NK tauchen auch in der Hausgeldabrechnung auf

  • Folgende Situation: Verwalte Einheit mit 6 Wohnungen, die alle vermietet sind.



    Bei sämtlichen umlagefähigen Nebenkosten mit diversen Schlüsseln z.B.
    Pxt oder Wohnfläche tauchen die Nebenkosten sowohl in den
    Nebenkostenabrechnungen der Mieter als auch in den Hausgeldabrechnungen
    der Eigentümer auf. Pro Wohnung genau die identischen Beträge.



    Habe schon alles versucht - immer daselbe.



    Weiß nicht mehr weiter!

  • Ist ja auch richtig so:


    Die Eigentümer schulden alle laufenden Kosten im Rahmen des Hausgelds, deswegen müssen die umlegbaren NK auch in der HG-Abrechnung stehen.


    Was machst du, wenn ein Mieter nicht zahlt?
    Irgendwer muss die Kosten am Ende tragen, und das ist der Eigentümer.



    Du musst unterscheiden zwischen Forderungen der WEG => Eigentümer (Hausgeld) und Forderungen Eigentümer => Mieter (Nebenkosten + Miete).


    Das sind zwei völlig voneinander unabhängige Forderungen!



    Wenn es sich um eine reine Mietverwaltung handelt (d.h. ein Eigentümer, keine WEG), bekommt der Eigentümer auch keine Hausgeldabrechnung vorgelegt, sondern am besten eine EÜR am Ende des Jahres bzw. Quartals.

  • Danke ts-essen. Bitte sieh mir nach, dass ich kein Buchhalter und zudem Neueinsteiger in das Programm bin.


    Was ich aber trotzdem nicht verstehe ist, dass ja die Nebenkostenvorauszahlungen der Mieter im Programm als Einnahmen verbucht sind. Also Deckung vorhanden.


    Dann verstehe ich nicht wieso das nochmals auftaucht.


    Am Ende des Jahres mache ich ja beide Abrechnungen. Zum einen die NK mit den Mietern und zum anderen das Hausgeld mit den Eigentümern. Und so wie die Probeabrechnungen im Moment aussehen, würde ich die umlegbaren Nebenkosten doppelt abrechnen.


    Wo ist mein Denkfehler?

  • Es sind wie gesagt zwei unabhängige Forderungen, die auch auf unterschiedlichen Bankkonten landen müssen.


    Ich denke mal, dass die Mieteinnahmen nicht auf dem WEG-Konto eingehen.
    Wenn ja, dann müsste das schnellstmöglich geändert werden, schon aus Haftungsgründen und als Pfändungsschutz.



    Die Mieter zahlen die Miete + NK auf ein Mietkonto ein.
    Dann überweisen die Eigentümer das Hausgeld auf das WEG-Konto bzw. du leitest das Hausgeld aus den Mieteinnahmen an die WEG weiter.


    Du musst zwischen dem Verhältnis WEG<=>Eigentümer und Eigentümer<=>Mieter strikt trennen.


    Es gibt
    1) eine Hausgeldabrechnung die du als Verwalter im Namen der WEG gegenüber den Eigentümern geltend machst,
    2) eine NK-Abrechnung im Namen des Eigentümers gegenüber dem Mieter.


    Stelle dir einmal vor, dass jemand anders die Mietverwaltung machen würde und du nur für die WEG zuständig wärst.
    Dann gäbe es auch zwei Abrechnungen in denen dieselben Zahlen stehen würden.


    Also müssen auch zwei Forderungen im Programm stehen:


    1) Hausgeld gegenüber Eigentümer
    2) Miete/NK gegenüber Mieter


    Wie die Kosten am Ende gedeckt werden bzw. wer das bezahlt ist erstmal uninteressant.

  • ts-essen: Ich verstehe voll und ganz was Du schreibst. Hast es auch sehr gut erklärt - danke!


    Situation ist, dass die WEG aus meinen Brüdern, meinem Sohn und mir besteht. Mieten und NK-Vorauszahlungen werden von den Mietern an die Eigentümer bezahlt. Die überweisen dann die Mieter-NK an die WEG, die ich dann als Vorauszahlungen der Mieter verbuche. (liegt hier schon der Fehler?)
    So weit so gut.
    Was jetzt aus meiner Sicht fehlt ist, dass ich die Eigentümer, die ja die NK der Mieter quasi als Hausgeld überweisen, irgendwie über diese Summen (Mieter NK) entlaste. Muss hier ein Verrechnungskonto oder sonst was angewendet werden?
    Wenn ich wüsste wie - oder wie ich generell anders vorgehen kann - wäre die Abrechnung perfekt!
    Auf welchen Bankkonten die einzelnen Gelder landen, lassen wir mal bei unserem "Familienbetrieb" außen vor. Es gibt natürlich für die Rücklagen ein geeignetes Konto!
    Sollte für mein Problem aber auch keine Rolle spielen.

  • Nicht selten ist es für einen Außenstehenden schwer, die Problematik der verschiedenen Themen aus den vorliegenden Ausführungen etc. zu ermitteln, geeignete Hilfe zu geben. Und da das hier alles öffentlich ist, kann man da nur begrenzt nachfragen.


    In einem solchen Fall gebe ich den Tipp, sich vom Support helfen zu lassen, dann wird auch in Zukunft die Abwicklung besser, denke ich.


    Siehe hier: https://www.buhl.de/faqs.html?article=868

  • die ich dann als Vorauszahlungen der Mieter verbuche. (liegt hier schon der Fehler?)

    Ja, die musst Du als Hausgeldvorauszahlung der Eigentümer buchen!


    Die umlagefähigen Kosten sind zunächst mal Kosten der Eigentümer, die sich diese Beträge dann über die Nebenkostenabrechnung von den Mietern erstatten lassen können.


    In der WEG-Verwaltung fallen aber auch nicht umlagefähige Kosten an, z. B. für Instandsetzungen, Verwaltung, Kontoführung, Rücklage. Hast Du diese Kosten bei den Hausgeldvorauszahlungen berücksichtigt? Gibt es Wirtschaftspläne für alle Eigentümer?

  • Ja, die musst Du als Hausgeldvorauszahlung der Eigentümer buchen!

    Okay!


    Die umlagefähigen Kosten sind zunächst mal Kosten der Eigentümer, die sich diese Beträge dann über die Nebenkostenabrechnung von den Mietern erstatten lassen können.

    Auch klar! Aber ich möchte ja auch i.A. der Eigentümer die NK-Abrechnung machen. Und dazu muss ich doch den Mietern ihre bezahlten NK-Vorauszahlungen irgendwie in der Abrechnung bestätigen bzw. dort auflisten. Aber wie?


    In der WEG-Verwaltung fallen aber auch nicht umlagefähige Kosten an, z. B. für Instandsetzungen, Verwaltung, Kontoführung, Rücklage. Hast Du diese Kosten bei den Hausgeldvorauszahlungen berücksichtigt? Gibt es Wirtschaftspläne für alle Eigentümer?

    Sind berücksichtigt! Wirtschaftspläne gibt's nur grob. Hauserstellung erst abgeschlossen. Vermietung ab 15.08.17

  • Nicht nur. Ich verwalte Objekte, in denen die Miete auf ein von mir geführtes Treuhandkonto eingeht. Von diesem Konto überweise ich dann regelmäßig Beträge an die Eigentümer.

  • Alles gut, nur dann frage ich mich:


    Wenn die Mieter erstmal an die Eigentümer zahlen, dann werden die Mieten doch gar nicht direkt von der WEG verbucht! Dann wäre es doch sinnvoll, die Hausgeldvorauszahlung und Nebenkostenvorauszahlung zu trennen, oder was spricht dagegen? Außerdem basieren die Zahlungen der Mieter auf dem Leistungsprinzip, die der Eigentümer auf dem Abflussprinzip, daher dürften die Vorauszahlungen ja auch unterschiedlich hoch sein. Somit müssten doch auch umlagefähige Kosten als Vorauszahlung leisten.

  • Selbstverständlich sind NK, Hausgeld und Rücklagen jeweils getrennt! Und werden immer als Vorauszahlungen gebucht.
    Die Mieten jedoch verbleiben direkt bei den Vermietern, die in unserem Fall auch selbst für den Mieteinzug (inkl. NK) verantwortlich sind.
    Das Häkchen zur Weiterleitung muss trotzdem gesetzt werden um eine korrekte Abrechnung von NK und Hausgeld zu generieren.
    Mieteinnahmen tauchen dann aber da natürlich nicht auf, da diese nicht von WEG vereinnahmt werden. Wären ja sowieso nur durchlaufende Posten.

  • Wir haben glaube ich alle ein Verständnisproblem. Wie sieht Deine Verwaltung aus? Nur WEG-Verwaltung oder WEG- und Mietverwaltung?


    Falls nur WEG-Verwaltung:
    Du musst die Nebenkostenvorauszahlung der Mieter an die Eigentümer völlig außen vorlassen und alles, was die Eigentümer an Dich überweisen, als Hausgeldvorauszahlungen buchen. Die Abrechnung der Nebenkosten ist dann allein Sache der Eigentümer (Vermieter).
    In Deinen Jahresabrechnungen werden die Kosten in umlagefähig und nicht umlagefähig aufgeteilt. Die Eigentümer wissen also, was sie ihren Mietern in Rechnung stellen können (plus Steuern). Die Eigentümer ziehen dann die Nebenkostenvorauszahlungen der Mieter von den Kosten ab und fertig ist die Abrechnung.


    Falls WEG- und Mietverwaltung (weil Du die Nebenkostenabrechnung für die Mieter erstellen willst/sollst):
    Unter Stammdaten des Gebäudes - Art der Verwaltung - die WEG- und Mietverwaltung auswählen.
    Alle Zahlungen der Eigentümer wie oben beschrieben als Hausgeldvorauszahlungen beim Hausgeldkonto der WEG verbuchen.
    Bei den Stammdaten - Mieter/Verträge - bei den jeweiligen Mietern die geforderten Angaben eintragen, insbesondere unter Miete und Nebenkosten die jeweiligen monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen. Für jeden Eigentümer ein Verrechnungskonto (Mietkonto A, Mietkonto B etc.) anlegen. Für jeden Monat Offene Posten über den Assistenten erzeugen. Bei Zahlungseingängen über den Assistenten "Offene Posten verbuchen" die Beträge beim jeweils zutreffenden Verrechnungskonto verbuchen.
    In der Jahresabrechnung erstellst Du dann unter "Abrechnungen" eine Hausgeldabrechnung für die WEG, und für jeden Mieter eine Nebenkostenabrechnung. In der Nebenkostenabrechnung werden die Vorauszahlungen der Mieter berücksichtigt.
    Funktioniert völlig problemlos.