Gerechte Aufteilung von Ehegattensplitting/Veranlagung

  • Hallo,


    meine Frau und ich bekommen einen großen Batzen vom Finanzamt zurück. Das Finanzamt zahlt nicht an jeden Ehegatten seinen Anteil aus. Könnt ihr mir sagen, wie man das gerecht aufteilen kann, denn wir führen getrennte Konten und haben eine gemeinsame Haushaltskasse? Was fällt euch dazu ein?


    Das WISO steuer:Sparbuch 2017 sagt mir im Bereich "Steuererklärung abgeben -> Abschließende Wahl der Veranlagung" folgendes:


    Bei der Zusammenveranlagung ergibt sich eine Erstattung von 4.415,96 EUR



    Bei der Einzelveranlagung ohne Antrag auf hälftige Verteilung ergibt sich eine Erstattung von 4.200,73 EUR


    Ehemann hätte eine Erstattung von 4.007,83 EUR


    Ehefrau hätte eine Erstattung von 192,90 EUR



    Bei der Einzelveranlagung mit Antrag auf hälftige Verteilung ergibt sich eine Erstattung von 4.013,42 EUR


    Ehemann hätte eine Erstattung von 4.171,83 EUR


    Ehefrau hätte eine Nachzahlung von -158,41 EUR (negativer Betrag)


    Liebe Grüße
    Kugolo

    • Offizieller Beitrag

    Könnt ihr mir sagen, wie man das gerecht aufteilen kann, denn wir führen getrennte Konten und haben eine gemeinsame Haushaltskasse?

    Ich verstehe die Frage nicht, was meinst Du in dem Zusammenhang mit "gerecht". Jeder die Hälfte, denn Ihr seid doch ein Ehepaar, oder? ?(


    Sonst nehmt Ihr halt die Berechnung der Einzelveranlagung ohne Antrag auf hälftige Verteilung als Grundlage. Allerding s erschließt sich mir auch da nicht die "Gerechtigkeit" dahinter. :whistling:

  • Ja, wir sind ein Ehepaar, haben aber einen Ehevertrag, aus dem hervorgeht, dass im Falle einer Scheidung keiner von dem anderen Ansprüche aus der Zugewinngemeinschaft geltend machen kann. Also muss während der Ehe (also während der Zugewinngemeinschaft) die Verteilung laufend diskutiert werden. Der Fall verkompliziert sich, weil ich durch ein Zweitstudium (Fernstudium) viel absetzen kann.


    Es geht darum, den Vorteil des Ehegattensplittings gerecht aufzuteilen. Wie viel Steuern hätte jeder gezahlt, wenn jeder von uns in Steuerklasse I geblieben wäre? Und wie viel wurde durch das Ehegattensplitting an Steuern erspart?

  • das schreiben Sie doch in Ihrer Frage oben - mit und ohne Zusammenveranlagung: was man jetzt als "gerecht" ansieht, darüber kann man streiten: machen Sie doch mit der Erstattung eine schöne gemeinsame Aktion: Reise, Anschaffung...


    Teilen sie die Tätigkeiten im Haushalt auch gerecht auf? Auch das sieht jeder anders...


    Auch ein Ehepaar mit Ehevertrag muss nicht jeden Euro aufrechnen und zuordnen!


    Lia

  • Mein Einstellung ist normalerweise soll jeder so machen wie er möchte. Trotzdem macht man sich manchmal doch Gedanken.


    Wie teilen die die Sparbücher auf. Die Ehefrau bleibt wegen 2-3 Kinder zu Hause, oder arbeitet halbtags. Hat dann der Ehemann nach ca. 20-30 Jahren das dicke Sparbuch und die Ehefrau hast fast nichts ? Oder wie regeln die das ?
    machen Sie je ein halb, ist es wieder ungerecht, weil ja der Ehemann die Kohle beigeschafft hat.
    Gruß


    Hat jetzt allerdings nicht wirklich was mit Steuern zu tun.

  • Kinder sind nicht vorhanden.


    Wir führen keine Hausfrauenehe, wovon das Bürgerliche Gesetzbuch ausgeht. Da wir keine Hausfrauenehe führen, haben wir vom Bürgerlichen Gesetzbuch abweichende Regelungen mit dem Ehevertrag getroffen.


    Wir reduzieren die Ehe nicht auf das Finanzielle.


    Nochmal zu meiner Frage:
    Wie viel Steuern hätte jeder gezahlt, wenn jeder von uns in Steuerklasse I geblieben wäre? Und wie viel wurde durch das Ehegattensplitting an Steuern erspart? Kann ich bestimmte Kniffe im Buhl Data Programm anwenden, um das herauszufinden?

    • Offizieller Beitrag

    Wie viel Steuern hätte jeder gezahlt, wenn jeder von uns in Steuerklasse I geblieben wäre?

    Die Steuerklasse ist nur für den monatlichen Steuerabzug vom Gehalt relevant.

    Und wie viel wurde durch das Ehegattensplitting an Steuern erspart?

    Das steht doch in Vergleichsrechnung:



    Oder anders formuliert: auch wenn Ihr beide in der SK1 gewesen wärt, würde sich an dieser Rechnung nichts ändern.

    • Offizieller Beitrag

    Eine dieser beiden Regelungen sollte doch wohl für beide Parteien annehmbar sein.

  • @'talberg


    wenn die Ehefrau sich um die Kinder kümmert und den Haushalt schmeißt, dem Ehemann also den Rücken freihält - Sie kann kein dickes Sparbuch anhäufen, aber der Ehemann kann nur das Geld so verdienen, weil die Ehefrau alles andere macht.


    Meine Meinung: das Geld in der Ehe, das erwirtschaftet wird, gehört zu 50:50 aufgeteilt!!!


    Der Gesetzgeber hat sich dabei etwas gedacht - Splitting bei der ESt ( kann jeder anders sehen!) - Gütertrennung nur bei Ehevertrag (mE ungerecht) aber Zugewinngemeinschaft mE das beste: bedeutet ja, dass das Vermögen VOR der Ehe gesondert zugeordnet wird und das erworbene Vermögen in der Ehe aufgeteilt wird 50:50.


    Meine Meinung!!!


    Lia

  • Wir führen keine Hausfrauenehe, wovon das Bürgerliche Gesetzbuch ausgeht. Da wir keine Hausfrauenehe führen, haben wir vom Bürgerlichen Gesetzbuch abweichende Regelungen mit dem Ehevertrag getroffen.

    Dieser Ehevertrag ist hoffentlich auch rechtlich beachtlich. Es gab da schon Urteile wegen Übervorteilung einer Seite. Und deine Frage zur "gerechten" Aufteilung deutet mir - wie bei Lia auch - schon darauf hin, dass du die Vorteile haben willst und deine Ehefrau mit den Nachteilen leben soll.


    Ansonsten haben dir die übrigen Antwortenden ja schon gesagt, wo du die Aufteilung findest. Du musst dich mit deiner Ehefrau einigen. Das können wir dir hier nicht abnehmen.

  • Babuschka, bitte lese den Beitrag Nr. 7 nochmal. Kinder sind nicht vorhanden.


    Unser Notar hat uns wegen der Übervorteilung bereits beraten, daher ist uns das schon bekannt.


    Meine Frau war im Steuerjahr 2015, als wir nicht verheiratet waren, in Steuerklasse 1. Im ganzen Steuerjahr 2016, als wir verheiratet waren, war sie wegen eines Fehlers des Arbeitgebers immer noch in Steuerklasse 1. Sie hat im Steuerjahr 2015 105 EUR vom Finanzamt erstattet bekommen. Sie würde für das Steuerjahr 2016 bei einer ca. 5% (=192,90 EUR/4.200,73 EUR) Beteiligung an der Steuererstattung ca. 203 EUR (=0,05*4.415,96 EUR) wieder bekommen. Also hat sie doch von der Ehe profitiert, oder nicht?


    Ich war im Steuerjahr 2016 teilweise arbeitslos und Teilzeitstudent (Fernstudium), daher habe ich Anfang 2016 schon viel Steuern in Relation zur nachfolgenden Arbeitslosigkeit bezahlt. Meine Frau hat mich nicht finanziell unterhalten. Würde meine Frau die Hälfte der Steuererstattung bekommen (ca. 2100 EUR), hätte sie mich dann übervorteilt?


    Im Allgemeinen gibt es keine Übervorteilung, weil alles sofort abgerechnet wird, so wie diese Steuererstattung. Wenn einer sich trennen will, kann jeder sein Konto nehmen und Tschüß sagen. Wenn Kinder dazukommen, müssen wir nochmal anders drüber reden, evtl. teilen wir den Zugewinn während der eine Ehepartner nicht arbeitet. Im Moment ist es aber nicht relevant.


    Es ging mir nicht darüber, dass ihr mir die Einigung abnimmt. Mir ging es eher darum, dass ich in Erfahrung bringen wollte, welche Rechenmöglichkeiten es geben kann, die zur gerechten Aufteilung führen. Ich glaube, ich habe mittlerweile eine Rechenmöglichkeit gefunden, siehe 3. Absatz von Beitrag Nr. 12.


    Dass dann gleich eine Ethos lastige Diskussion beginnt und/oder das vermeintliche Gegebenheiten hineininterpretiert werden, die aus dem Sachverhalt nicht hervorgehen, hatte ich nicht erwartet. Schon klar, der Mann ist immer der böse Unhold, der das Aschenputtel abzieht (Ironie).

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frau war im Steuerjahr 2015, als wir nicht verheiratet waren, in Steuerklasse 1. Im ganzen Steuerjahr 2016, als wir verheiratet waren, war sie wegen eines Fehlers des Arbeitgebers immer noch in Steuerklasse 1. Sie hat im Steuerjahr 2015 105 EUR vom Finanzamt erstattet bekommen. Sie würde für das Steuerjahr 2016 bei einer ca. 5% (=192,90 EUR/4.200,73 EUR) Beteiligung an der Steuererstattung ca. 203 EUR (=0,05*4.415,96 EUR) wieder bekommen. Also hat sie doch von der Ehe profitiert, oder nicht?

    Was rechnerisch so zutreffend sein sollte.

  • @Kugolo - nimm es mir nicht übel, aber mir erscheint das Ganze ziemlich kleinkariert (wobei ich das natürlich eher allgemein betrachte und euren konkreten Hintergrund für den Ehevertrag nicht kenne).
    Du fragst in einem Forum zu Steuerprogrammen nach einer "gerechten" Aufteilung der Steuererstattung aufgrund eines Ehevertrages - das gehört hier nicht rein. Hinzu kommt, daß es für "gerecht" wohl kaum eine allgemeingültige Definition gibt.
    Und wenn man sich eure Zahlen für 2016 ansieht - da geht es um eine Schwankungsbreite von ca. 350 € für Deine Frau, bei einer Steuererstattung von ca. 4400 € ist das ein einstelliger prozentualer Anteil, also nicht wirklich bedeutend.
    Eine moralische Bewertung spare ich mir, das haben andere schon zur genüge getan und gehört auch nicht wirklich hierher. Richtig gut und gerecht finde ich den Vorschlag

    machen Sie doch mit der Erstattung eine schöne gemeinsame Aktion: Reise, Anschaffung...

    wobei ich mich da wiederum frage, ob die Kosten für Reisen und Anschaffungen ansonsten auch "gerecht" aufgeteilt werden. ?(


    Wie viel Steuern hätte jeder gezahlt, wenn jeder von uns in Steuerklasse I geblieben wäre? Und wie viel wurde durch das Ehegattensplitting an Steuern erspart? Kann ich bestimmte Kniffe im Buhl Data Programm anwenden, um das herauszufinden?

    Ja,ist ganz einfach: Du legst zwei neue Steuerfälle zur Berechnung an - einen für Dich, einen für Sie (beide als ledig). Kannst Du vereinfachen, indem Du den bestehenden in zwei neue Dateien kopierst und den jeweils anderen im Steuerfall löschst.

    • Offizieller Beitrag

    Ja,ist ganz einfach: Du legst zwei neue Steuerfälle zur Berechnung an - einen für Dich, einen für Sie (beide als ledig).

    Wozu das denn? Dazu gibt es doch im Programm den Vergleich der Veranlagungsarten,

    Kannst Du vereinfachen, indem Du den bestehenden in zwei neue Dateien kopierst und den jeweils anderen im Steuerfall löschst.

    Nee, damit wird im Vergleich zu den bereits gezeigten Möglichkeiten im Programm nichts vereinfacht. Ich nehme mal an, daß für den TE das Thema auch schon durch ist, er war ja seit dem nicht mehr im Forum.

  • Wozu das denn? Dazu gibt es doch im Programm den Vergleich der Veranlagungsarten,

    Richtig, die betrachten aber den Status "verheiratet" - ich habe den TE aber aufgrund

    Wie viel Steuern hätte jeder gezahlt, wenn jeder von uns in Steuerklasse I geblieben wäre?

    so verstanden, daß er den Status "verheiratet" gerade nicht betrachten wollte, da Steuerklasse 1 ja "nicht verheiratet" bedeutet.


    er war ja seit dem nicht mehr im Forum.

    Ok, nur ist das für uns Nicht-Admins nicht erkennbar.

    • Offizieller Beitrag

    so verstanden, daß er den Status "verheiratet" gerade nicht betrachten wollte, da Steuerklasse 1 ja "nicht verheiratet" bedeutet.

    Die Steuerklassen spielen doch für die Gesamtbetrachtung auf das Steuerjahr bezogen keine Rolle mehr. Das "verheiratet" ist doch nur insofern von Belang, als man dadurch die Zusammenveranlagung wählen kann. Nach meinem Verständnis muß für die Einzelveranlgung rechnerisch gesehen dasselbe heraus kommen, egal ob die Daten in einer gemeinsamen Steuerdatei oder in separaten eingegeben werden.


    Ok, nur ist das für uns Nicht-Admins nicht erkennbar.

    Bin kein Admin. Aber auch so sieht man, daß seine letzte Antwort vom 03.09. war. Also genug Zeit zum Antworten, wenn noch etwas für ihn unklar gewesen wäre.