Reisekosten einmal die Woche

  • Hallo,


    ich habe im April/Mai 2016 5 Wochen lang projektbezogen in Magdeburg gearbeitet, obwohl ich eigentlich in Berlin wohne. Ich bin als Beifahrer privat zusammen mit Kollegen daher jeden Sonntag nach Magdeburg hin- und jeden Freitagabend/-nacht zurück nach Berlin gefahren.
    Da ich nun gelernt habe, dass ich pro Arbeitstag eine Fahrt zur oder von der Arbeit geltend machen kann, nehme ich an, ich kann hier jeweils z.B. den Sonntag als Hinfahrt geltend machen? Also 5 Fahrten bei diesem Arbeitgeber?
    Ich vermute mal, ich darf im Steuer-Sparbuch hier nicht den kompletten Zeitraum (5 Wochen) geltend machen, da wir ja nicht jeden Tag aus Berlin gestartet sind, sondernd muss unter "Tage an denen dieser Ort aufgesucht wurde" jeweils nur die Sonntage angeben als Fahrttage? Richtig?



    Danke für die Hilfe.


    Viele Grüße
    Ferdinand

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde die Programmsuche/-hilfe sowie die erweiterte Forumssuche einmal mit Stichwörtern wie Auswärtstätigkeit, doppelte Haushaltsführung und Mitfahrer etc. bemühen. Da findet sich dann u.a. so etwas: Familienheimfahrten mit der Mitfahrgelegenheit


    Etwaige steuerfreie Erstattungen durch den Arbeitgeber oder durch Dritte sind selbstverständlich zu erklären bzw. gegenzurechnen.