Hallo miteinander
Wir sind ein Handwerksbetrieb und haben zum 2.1.2014 eine Gbr gegründet .(Vorher mein Einzelunzernehmen )
Der Miteigentümer hat dafür eine Summe von 250 K gezahlt .
Zum 2.1 2015 habe ich ich meinen Anteil an dem Miteigentümer für weitere 250k verkauft .
Meine Frage hierzu ,unterliegt der Veräußerungsgewinn der Gewerbesteuer ?
Gruß