Hallo!
Ich habe eine Frage zum prinzipiellen Vorgehen bei folgendem Sachverhalt:
Es geht dabei um die Anrechnung der Kosten eines Erststudiums als Werbungskosten. Ich habe 2016 insgesamt vier Steuererklärungen (2012-2015) gleichzeitig abgegeben.
In der Steuererklärung für 2012 und 2013 habe ich jeweils "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages" auf dem Mantelbogen angekreuzt und in Anlage N die Studienkosten als Werbungskosten angesetzt. 2014 und 2015 habe ich Geld verdient und die Steuererklärung ganz normal mit der Wiso-Software erstellt und ausgedruckt. Alle vier Steuererklärungen sind dann in einem Umschlag 2016 an das zuständige FA gegangen.
Daraufhin habe ich die Steuerbescheide für die jeweiligen Jahre bekommen: 2012 und 2013 hat das FA die Werbungskosten nur als Sonderausgaben berücksichtig und damit anscheinend keinen Verlustvortrag gemacht. Ich habe auch nie einen gesonderten Bescheid über den Verlustvortrag für die beiden Jahre bekommen. Da das FA nur Sonderausgaben berücksichtigt hat und ich keine Einnahmen hatte, bringen mir die Sonderausgaben ja nix. In den Bescheiden für 2014 und 2015 wurden daher auch die Verluste aus '12 und '13 nicht berücksichtigt.
Ich habe Einspruch beim FA eingelegt und daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass das nicht notwendig sei, da die Bescheide, unter anderem wegen der ungeklärten Rechtslage bezüglich des Erststudiums, vorläufig seien. Zu diesem Zeitpunkt dachte ich: "Gut, das FA wird sich melden, sobald die Rechtslage geklärt ist und dann die vier Bescheide ggf. ändern."
Nun zum Problem:
Gestern habe ich einen Brief vom FA bekommen, dass meine Steuererklärung für 2016 noch nicht eingegangen ist (inkl. der üblichen Drohungen: Verspätungszuschlag, Schätzung, etc.).
1. Frage: Warum bin ich denn plötzlich zur Abgabe verpflichtet? Der einzige Grund, der bei mir zutreffen würde, ist der Verlustvortrag. Den hat das FA aber allem Anschein nach gar nicht gemacht?!
2. Frage: Da ich die Steuererklärung sowieso abgeben wollte, aber erst in den nächsten zwei Monaten (ich dachte ja, dass der Stichtag 31.05. für mich gar nicht gilt), habe ich schon angefangen. Die zeitnahe Abgabe ist also grundsätzlich kein Problem. Muss ich wegen dem anscheinend nicht beachteten Verlustvortrag von '12 und '13 bei der Steuererklärung für 1016 etwas bestimmtes beachten, damit der nicht verfällt? Ich kann ja keine Angabe in der Erklärung machen, da ich gar keine Verlust-Bescheide habe?
Könnte mich hier bitte jemand erleuchten?
Vielen Dank!
tudo