Teilweise Nichtanerkennung von Belegen bei außergewöhnlicher Belastung

  • Hallo zusammen,
    in meiner Steuererklärung wurden jetzt das zweite Jahr bei den außergewöhnlicher Belastungen (Aufwendungen für Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel) Ausgaben gekürzt.
    Nur leider wird in den Erläuterungen nur Pauschal bemerkt, "... nur anerkannt werden, soweit ihre Notwendigkeit durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachgewiesen wurde.".
    Muss das Finanzamt mir nicht mitteilen welche Belege und Kosten Sie nicht anerkennen? Ich habe somit kaum eine Möglichkeit zu prüfen ob ich für die nicht anerkannten Belastungen den Nachweis führen kann, zumal seit 2003 dort nie Belege und Aufwendungen angezweifelt wurden. Vielmehr hatte man mit schöner Regelmäßigkeit den Pflegepauschbetrag von 920€ unter den Tisch fallen lassen.
    Lohnt sich hier ein Einspruch mit Bezug auf die nicht näher bekannt gegebenen gestrichenen Posten?
    MfG
    Andreas

    • Offizieller Beitrag

    in meiner Steuererklärung wurden jetzt das zweite Jahr bei den außergewöhnlicher Belastungen (Aufwendungen für Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel) Ausgaben gekürzt. Nur leider wird in den Erläuterungen nur Pauschal bemerkt, "... nur anerkannt werden, soweit ihre Notwendigkeit durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachgewiesen wurde.".

    Was ja auch absolut zutreffend ist (§ 64 Nachweis von Krankheitskosten Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV 1955) ). Ansonsten siehe hierzu auch: Nachweis der Zwangsläufigkeit von Krankheitskosten - Quelle: haufe.de


    Muss das Finanzamt mir nicht mitteilen welche Belege und Kosten Sie nicht anerkennen?

    Haben Sie doch:

    Nur leider wird in den Erläuterungen nur Pauschal bemerkt, "... nur anerkannt werden, soweit ihre Notwendigkeit durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachgewiesen wurde.".

    Und welche den geforderten Voraussetzungen entsprechen, kannst Du doch anhand der Belege leicht nachvollziehen und aufaddieren.


    Ich habe somit kaum eine Möglichkeit zu prüfen ob ich für die nicht anerkannten Belastungen den Nachweis führen kann, zumal seit 2003 dort nie Belege und Aufwendungen angezweifelt wurden.

    siehe Punkt vorher


    Vielmehr hatte man mit schöner Regelmäßigkeit den Pflegepauschbetrag von 920€ unter den Tisch fallen lassen.

    Das spielt in diesem Zusammenhang keinerlei Rolle.


    Lohnt sich hier ein Einspruch mit Bezug auf die nicht näher bekannt gegebenen gestrichenen Posten?

    Erst solltest Du vielleicht Deine eigenen Unterlagen prüfen.


    Es ergibt sich unter Berücksichtigung der zumutbaren Eigenbelastung aber eine steuerliche Auswirkung, oder?

  • Hallo Miwe,


    bei knapp 5000€ Krankheitskosten ergibt sich schon eine steuerliche Auswirkung.
    Nur leider ist es nicht so einfach bei den ganzen Belegen heraus zu finden was da nicht anerkannt wurde (es ist aus meiner Sicht sogar unmöglich).
    Muss das FA nicht detailierter darauf eingehen was Sie nicht anerkennen?
    Ansonsten könnten ja auch alle Abweichungen pauschal mit "entspricht nicht den Steuergesetzen ..." abgehandelt werden.
    Ich will damit sagen, ein Hinweis auf die "Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV 1955)
    § 64 Nachweis von Krankheitskosten"
    bringt mich nicht wirklich weiter.
    Wenn ich ein Steuerberater wäre müsste ich mich nicht an ein Forum wenden.


    MfG Andreas

    • Offizieller Beitrag

    Du musst doch anhand deiner Unterlagen nachvollziehen können, für welche Belege eine Verordnung etc. vorlag und für welche dieses eben nicht der Fall war. Für einen begründeten Rechtsbehelf müsstest Du auch genau dieses machen. Es bleibt Dir also so oder so nichts anderes übrig. Und bei Differenzen kann man dann immer noch nachhaken.


    Ansonsten reicht bei einem frischen ESt-Bescheid auch mal ein Griff zum Telefon, um nähere Infos zu bekommen.