Mahnung für Kundenkonto / Teilbetrag erstellen

  • Hallo zusammen,


    folgendes Problem:


    Rücklastschrift vom Kunden bekommen - Kunde hat Vorkasse und rührt sich nicht
    Auftrag wird storniert und Gutschrift zur Rechnung ertellt. Nun sind aber immer noch 16 € Bankgebühren auf dem Kundenkonto offen, die wir nicht mahnen können.


    Haben wir einen Denkfehler? ?( ?( ?( ?( Sind für jede Hilfe dankbar!

  • Kann man nicht auch Mahnungen für Kundenkonten erstellen? Bin mir nicht ganz sicher und hab jetzt auch keine Möglichkeit, den PC anzuwerfen.


    Aber als ganz pragmatische Lösung würde ich die Gebühren für die Rücklastschrift zunächst als Nebenkosten des Geldverkehrs buchen und dem Kunden diese mit einer separaten Rechnung in Rechnung stellen. Diese ist dann auch wieder normal mahnbar. ;)

  • Hallo Heiko,


    danke für Deine Antwort. Leider müssen wir ja die Rechnung stornieren, da der Kunde die ware ja auch nicht erhält. Damit verschwindet aber auch die Möglichkeit, das Kundenkonto zu mahnen und die offenen Positionen bleiben aber im Kundenkonto. Wir werden jetzt erst einmal stornieren und eine neue Rechnugn über die Gebühren erstellen und die Bankgebühren als Nebenkosten Geldverkehr buchen. Ist allerdings etwas umständlich.


    Hat jemand noch eine Idee?


    Liebe Grüße

  • so - wir haben die Lösung gefunden :D


    • Gutschrift erstellen
    • Gutschrift auf vollständig bezahlt - Verrechnungskonto setzen
    • Ausgangsrechnung auf teilweise bezahlt - Verrechnungskonto setzen
    • bei Fragen "mit Guthaben verrechnen" immer "ja"

    dann erscheint die Rechnung noch in den Mahnungen und der offene Betrag des Kundenkontos kann angemahnt werden.

  • Leider müssen wir ja die Rechnung stornieren, da der Kunde die ware ja auch nicht erhält.


    Naja, dann stornierst Du die ursprüngliche Rechnung über MB (Rechtsklick auf Rechnung) und beantwortest die Frage, ob der Vorgang als Stornovorgang gebucht werden soll (oder so) mit ja. Daraufhin werden die Stornorechnung und auch die alte Rechnung über das Verrechnungskonto gegeneinander ausgebucht und sind somit bezahlt. Wenn Du dann für die Gebühren der Rücklastschrift eine neue Rechnung stellst, geht die ganz normal in den Mahnlauf und ist über MB mahnbar.


    Einfach die alte Rechnung auf teilweise bezahlt setzen ist ja auch nicht korrekt, denke ich, weil du in dieser ja gar keine Gebühren für Rücklastschrift drinnen hattest. Ob man die Gebühr für die Rücklastschrift einfach in eine Stornorechnung aufnehmen kann, kann ich nicht genau sagen. Insofern würde ich der Einfachheit halber eben den Weg über eine neue Rechnung gehen.

  • Ich geb mal meinen Senf dazu:


    Ich denke, bei der Einforderung der RüLa-Gebühren wird keine Umsatzsteuer fällig.
    Bitte nochmal gegenchecken, aber es ist ja keine Leistung erbracht worden.


    Vielleicht sagt noch mal eine*r unserer Steuerkundigen was dazu?
    ;)

  • Ok, aber da geht's doch um Mahngebühren. Bei der Gebühr für die Rücklastschrift bezahle ich die erstmal und erbringe damit doch eine "Leistung", die ich dann an meinen Kunden mit USt weiterberechne, oder?


    Gleiches würde ja auch gelten, wenn ich Gebühren für Zahlarten an den Kunden weitergebe. Oder bin ich total auf dem Holzweg?

  • Moin Heiko,


    mhmmm, ja, nein ...die Gebühr für die Zahlart ist m. E. schon eher Teil der Lieferung/Leistung - bei der RLS-Weiterbelastung tendiere (!) ich eher zu sowas wie Schadensersatz, wie eben bei den Mahngebuehren...aber damit könnte ich natürlich genauso "holzig" sein.. :S :D


    Schönes Wochenende!
    Maulwurf