Private Waren verkaufen als Kleinunternehmer

  • Hallo Zusammen,


    ich bin neu hier und hab auf meine Frage bisher nirgendwo eine Antwort gefunden. Hoffe hier weis jemand Rat.


    Ich versuch die Frage mal als Beispiel zu formulieren.


    Nehmen wir mal an jemand meldet ein Gewerbe als Kleinunternehmen (Einzelunterneben, Nebenerwerb) an um seine sehr umfangreiche privaten Sammlungen aus den Bereichen Modeleisenbahn und Tonträger Stück für Stück zu verkaufen. Wie kann man nun diese privaten Sammlungen in das Betriebsvermögen überführen und die Sachen dann gewerblich zu verkaufen? Dabei geht es natürlich auch darum den Wert der Sammlungen als Betriebsausgaben abzusetzen. Geht das überhaupt ? Muss man sich dazu z.B. die Sachen quasi selbst verkaufen und als Privatmann eine Rechnung für das Unternehmen schreiben ?


    Wäre echt nett wenn das jemand beantworten könnte ?


    Vielleicht kann ich in dem Zusammenhang auch gleich Fragen wie man mit Einkäufen z.B. auf Flohmärkten umgeht, wo man ja im allgemeinen keine Rechnung bekommt. ?



    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag
  • Sorry - wahrscheinlich liegts an mir aber ich verstehe das trotzdem nicht.


    Bleiben wir bei meinem Beispiel oben.


    Ich schätze also z.B. anhand von Angeboten bei Ebay den Zeitwert meiner privaten Modelleisenbahnsammlung, schreibe für die komplette Sammlung als eine Art Rechnung einen Eigenbeleg und setze die Sammlung dann gem. dem Eigenbeleg als Betriebsausgaben ab. Damit würde dann die Sammlung übergehen in den Betrieb. Beim anschließenden Verkauf entstehen dann entsprechende Betriebsumsätze. Die Differenz wären dann die Gewinne.


    Ist das so korrekt?


    Ich als Privatmensch verkaufe damit im Prinzip an mich als Unternehmer meine private Sammlung. Der Preis wird mit einem Eigenbeleg belegt. Ich als Unternehmen verkaufe dann die Sammlung und mit der Differenz entsteht der Gewinn. ?


    Ist das so richtig?


    Kann das wer betätigen oder erläutern. Danke.

  • Es tut mir wirklich leid aber den Punkt verstehe ich nicht.


    Nehmen wir mal an ich beginne ein neues Unternehmen und möchte CDs verkaufen. Nach der Unternehmensgründung gehe ich los und kaufe irgendwo 3000 CDs. Dann ist der Kaufpreis dieser CDs doch als Betriebsausgaben zu buchen (Einkauf von Waren). Anschließend werden die CDs verkauft und aus der Differenz Verkauf zu Einkauf ergibt sich der Gewinn.


    Was nun wenn ich die 3000 CDs schon im Privatbesitz habe (Sammlung). Die kann ich doch nicht als Privateinlage zum Teilwert in das Betriebsvermögen einbuchen und dann wieder verkaufen, oder? Eine solche Privateinlage wäre dann doch keine Betriebsausgabe und würde doch dann auch nicht den Gewinn schmälern, oder? Normalerweise müsste ich doch jetzt diese CDs als Privatmann an mein Unternehmen zum Zeitwert verkaufen, oder?
    Vielleicht kann jemand mal genau erklären wie und als was das gebucht werden muss - ich kappiere es nicht.


    Ich könnte doch im Prinzip die CDs vor der Unternehmensgründung an irgendwen verschenken (z.B. an meine Frau) und vom demjenigen die CDs dann nach der Unternehmensgründung als Ware zum Verkauf über eine Rechnung wieder kaufen. Dann wären es doch wieder Betriebsausgaben, oder?


    Im Grunde möchte ich ja nur nach der Unternehmensgründung erst Mal die CDs aus meiner privaten Sammlung verkaufen und dazu müssen die CDs doch erst einmal dem Unternehmen gehören, oder?


    Ich glaub ich brauch hier wirklich eine kleinklein-Erklärung wie sowas geht.


    Danke für Eure Geduld

    • Offizieller Beitrag

    https://www.buhl.de/wiso-softw…?postID=333738#post333738

    Was nun wenn ich die 3000 CDs schon im Privatbesitz habe (Sammlung). Die kann ich doch nicht als Privateinlage zum Teilwert in das Betriebsvermögen einbuchen und dann wieder verkaufen, oder? Eine solche Privateinlage wäre dann doch keine Betriebsausgabe und würde doch dann auch nicht den Gewinn schmälern, oder?

    Du hast die verlinkten Google-Treffer aber nicht wirklich gelesen, oder?


    Normalerweise müsste ich doch jetzt diese CDs als Privatmann an mein Unternehmen zum Zeitwert verkaufen, oder?

    Meine Antwort #4 hast Du aber doch wohl hoffentlich gelesen? ?(


    Ich könnte doch im Prinzip die CDs vor der Unternehmensgründung an irgendwen verschenken (z.B. an meine Frau) und vom demjenigen die CDs dann nach der Unternehmensgründung als Ware zum Verkauf über eine Rechnung wieder kaufen. Dann wären es doch wieder Betriebsausgaben, oder?

    Dann hättest Du zum einen ein dickes Problem mit dem FA und zum anderen hätte der "Zwischenhändler" dann ebenfalls gewerbliche Einkünfte und eine Erklärungspflicht. Mal ganz abgesehen vom steuerlichen Gestaltungsmissbrauch mit eventuellen weiteren Konsequenzen.


    Ich würde vielleicht doch einmal ein paar Euro in eine eingehende Beratung bei einem Steuerberater investieren.

  • Doch, doch ich habe die Google-Treffer schon gelesen und das hat auch weitergeholfen. Ich würde es aber gern noch besser verstehen. Klar, ich kann einen Steuerberater ragten aber vielleicht kann ja doch jeman hier das ganze einmal verständlich erläutern.


    Wenn ich nun als Unternehmer starte und die beispielhaften 3000 CDs bei einem Privatmann (mit Beleg) auch dem Flohmarkt oder auch sonst wo zum widerverkauf erwerbe sind der Kaufpreis Betriebsausgaben - so wie alles Prima.
    Wenn ich aber nun die 3000 CDs schon Privat gesammelt habe und sie nun als Unternehmer verkaufen möchte, muss ich für die CDs eine Privateinlage zum Teilwert machen. Bei einem PC ist sowas z.B. relativ einfach und wird auch überall gut erklärt. Aber bei den CDs die ja direkt zum Widerverkauf ins Unternehmen eingelegt werden sollen, bleibt das unklar. Wie ermittele ich denn hier den Zeitwert von 3000 CDs ? Wieviel von diesem Zeitwert kann man dann als Betriebskosten abschreiben um den Gewinn zu reduzieren - z.B. wenn der Wert über 410 Euro ist ?


    Wäre wirklich nett wenn da jemand noch Mal versuchen würde eine Antwort zu geben, die ich auch verstehen kann.



    Liebe Grüße

  • Aber bei den CDs die ja direkt zum Widerverkauf ins Unternehmen eingelegt werden sollen, bleibt das unklar. Wie ermittele ich denn hier den Zeitwert von 3000 CDs ?

    Du musst den Zeitwert (steuerlichen Teilwert) schätzen lassen - es gibt hier leider nicht so etwas wie eine Schwacke-Liste etc. Kommt sicherlich auch darauf an, was für CD das sind (leicht verkäuflich, schwer verkäuflich, hohe Auflage, niedrige Auflage etc.). Einen allgemeinen Wert hierfür kann dir hier keiner sagen. Anhaltspunkte können die bei Amazon, ebay etc. erzielbaren Preise sein - aber auf keinen Fall höher als deine ursprünglichen Anschaffungskosten.



    Wieviel von diesem Zeitwert kann man dann als Betriebskosten abschreiben um den Gewinn zu reduzieren - z.B. wenn der Wert über 410 Euro ist ?

    Gar nichts - du hast doch schon vor langer Zeit erworben, damit sind die Aufwendungen schon vor langer Zeit getägtigt und damit à fonds perdu. Damit hast du in diesem Jahr keine Ausgaben (d.h. du gibst kein Geld aus, weder in bar noch von deinem Konto, und das ist für eine Einnahmenüberschussrechnung relevant). Du legst zum Zeitwert ein - das ist quasi dein Betriebskapital, das ist nie Aufwand in einer Einnahmenüberschussrechnung.

    • Offizieller Beitrag

    Anhaltspunkte können die bei Amazon, ebay etc. erzielbaren Preise sein - aber auf keinen Fall höher als deine ursprünglichen Anschaffungskosten.

    Der letzte Halbsatz stimmt so m.E. nicht.

  • Gar nichts - du hast doch schon vor langer Zeit erworben, damit sind die Aufwendungen schon vor langer Zeit getägtigt und damit à fonds perdu. Damit hast du in diesem Jahr keine Ausgaben (d.h. du gibst kein Geld aus, weder in bar noch von deinem Konto, und das ist für eine Einnahmenüberschussrechnung relevant). Du legst zum Zeitwert ein - das ist quasi dein Betriebskapital, das ist nie Aufwand in einer Einnahmenüberschussrechnung.


    Ok-das verstehe ich nun. Aber merkwürdig erscheint es trotzdem. Wenn ich dieselben 3000 CDs nun nicht im Privatbesitz hätte, sondern irgendwo kaufen würde - dann wären es doch Betriebsausgaben, oder? Also wenn die Cd Sammlung nicht mir privat gehören würde, sondern irgendwem, sähe die Sache doch anders aus, oder?


    Wenn die CDs nach der Einlage zum Teilwert zum Betriebskapital gehören und ich dieses Betriebskapital dann als Unternehmen wieder verkaufe, zahle ich quasi erneut Steuern für diese Einnahmen obwohl ich ja schon Steuern als Privatmann beim Erwerb der Cd-Sammlung gezahlt habe, richtig?


    Muss ich denn dann überhaupt die CDs zum Zeitwert ins Unternehmen einlegen oder kann ich die einfach so verkaufen (da die Schätzung des Teilwerts nicht ganz einfach sein dürfte)

    • Offizieller Beitrag

    Die Privateinlagen bzw. die eingelegten Wirtschaftsgüten sind mit dem Teilwert zu bewerten und sind dann nach den ganz normalen Regelungen abzugrenzen: GwG, Sammelposten oder AfA


    Bei der EÜR wirken sich die also ganz normal aus. Schließlich brauchst Du für jede Buchung ja auch ein Gegenkonto.


    Ich kann nicht nachvollziehen, was nesciens meinte bzw. vermute, dass er falsch lag.

  • Tja.


    Im Fall einer private Sammlung von 3000 CDs ist der Teilwert ja nur schwer zu ermitteln. Aber wenn ich den nun ermittelt habe und die CDs dann mit dem Teilwert und ds Unternehmen einlege, sind das denn nun Betriebskosten die den Gewinn verringern oder nicht?

    • Offizieller Beitrag

    Liest Du eigentlich, was man schreibt und was man Dir verlinkt? Ich habe es mit meiner Rechtsauffassung beantwortet und auch die bereits oben an mehreren Stellen verlinkten Fundstellen bieten entsprechenden Lesestoff, die genau dies so bestätigen.

  • Doch Doch - ich habs schon gelesen - aber vielleicht immer noch nicht ganz verstanden.


    Ich schreib mal was ich verstanden hab:


    Ich schätze den Zeitwert anhand von Verkaufspreisen bei Ebay/Amazon etc.
    Dann lege ich die CDs. als Anlagevermögen in das Unternehmen ein.


    Und dann fängts an schwierig zu werden.


    GWG oder Sammelposten geht eher nicht da der Zeitwert zu hoch ist. AfA ist doch auch schwierig denn CDs stehen nicht auf der Liste.
    Und selbst wenn ich die CDs dann als Anlagevermögen einlege und verbuche, wirds schwierig. Auf wieviel Jahre soll ich denn das Anlagevermögen abschreiben ? Und das jährliche abschreiben macht doch auch keinen Sinn denn es ist ja das Ziel die Teile zu verkaufen. Sinn eines Anlagevermögens wie z.B. ein PC ist doch den PC im Betrieb zu nutzen und den Wert über die Jahre abzuschreiben und das ist doch was ganz anderes als das was mit den CDs passieren soll. Andere Waren die die ich zum Verkauf einkaufe landen ja auch nicht im Anlagevermögen. Und Ich möchte ja nicht alle CDs auf einmal verkaufen sondern einzeln. Verkaufe ich z.B. einen PC aus dem Anlagevermögen ist das easy zu verbuchen aber ein Anlagevermögen in 3000 kleinen Portionen zu verkaufen - das geht doch gar nicht.


    Das muss doch irgendwie anders gehen, oder?


    Vielen Dank für die Hilfe.

    • Offizieller Beitrag
  • Also, ich hab das alles gelesen aber ich bin wohl zu doof.


    Alles Klar.
    Ich errechne den Zeitwert meiner privaten CDs und schreibe dazu einen Eigenbeleg. Und dann müssen die CDs zu diesem Zeitwert ins Unternehmen eingelegt werden. Danach erfolgt der Verkauf.


    Soweit so gut.


    Aber wie passiert das "Einlegen" technisch ? Wo trage ich die Einlage der CDs in der EÜR ein ? Wo/Wie verbuche ich das ?


    Genau die Frage ist offen geblieben.


    Danke

  • Wenn du dir klar geworden bist, ob als Anlagevermögen oder Umlaufvermögen (ich tendiere nach deinen ganzen Schilderungen hier zu Umlaufvermögen - Warenbestand) buchst du zunächst
    Warenbestand (oder Geschäftsausstattung) an Privateinlage. In der EÜR wird dies zunächst nicht zu sehen sein, da neutral. Erst beim Verkauf wirst du dies in der EÜR sehen.

    • Offizieller Beitrag

    n der EÜR wird dies zunächst nicht zu sehen sein, da neutral. Erst beim Verkauf wirst du dies in der EÜR sehen.

    ?(


    Bei EÜR § 4 Abs. 3 EStG ist Wareneinkauf doch sofort abziehbare Betriebsausgabe. Genau das ist es doch, was ich dem TE die ganze Zeit zu erklären versuche! Da hast Du ihn oben schon auf den falschen Weg geschickt, weshalb ich mich dann hier zu Wort gemeldet habe und dies klarstellen wollte. ?(

  • Ich versuchs nochmal konkreter.


    Im Steuerformular EÜR sollen in Zeile 95 Einlagen i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG eingetragen werden.


    Wenn ich jetzt den Teilwert für die CDs ermittelt habe, muss dieser dann dort eingetragen werden ? Oder Trage ich den Teilwert ein wie ein Wareneinkauf (also sofort abziehbare Betriebsausgabe) ? Oder muss ich das an beiden Stellen eintragen.

    • Offizieller Beitrag