Arbeitszimmer bzw. Arbeitsstätte außerhalb der selbstgenutzten Wohnung in einem eigenen Gebäude auf einem selbstgenutzten Grundstück

  • Hallo,


    Ich habe ein Problem damit, eine neue außerhäusliche Betriebsstätte zu erfassen.
    Es handelt sich um ein Atelier, Archiv und Büro in einem Nebengebäude auf demselben Grundstück wie eine selbstgenutzte ETW und eine an Angehörige vermietete ETW.
    Ich finde in der Maske Immobilien --> Selbstgenutzte Objekte --> Erstes selbstgenutztes Objekt --> Weitere Angaben zum Objekt keine Möglichkeit, die Fläche der Betriebsstätte zu erfassen, weil eigentlich nur von Wohnflächen bzw. der gewerblichen Vermietung ausgegangen wird, nicht aber von der gewerblichen Selbstnutzung jenseits eines häuslichen Arbeitszimmers.
    So habe ich dann auch keine Möglichkeit, die Anschaffungskosten vom Programm anteilsmäßig auf die Betriebsstätte umzulegen.
    Ich habe schon sehr lange sämtliche Masken durchgesehen und bislang keine zufriedenstellende Lösung gefunden.
    Weiß jemand, wie ich das gelöst bekommen?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe ein Problem damit, eine neue außerhäusliche Betriebsstätte zu erfassen.
    Es handelt sich um ein Atelier, Archiv und Büro in einem Nebengebäude auf demselben Grundstück wie eine selbstgenutzte ETW und eine an Angehörige vermietete ETW.Ich finde in der Maske Immobilien --> Selbstgenutzte Objekte --> Erstes selbstgenutztes Objekt --> Weitere Angaben zum Objekt keine Möglichkeit, die Fläche der Betriebsstätte zu erfassen, weil eigentlich nur von Wohnflächen bzw. der gewerblichen Vermietung ausgegangen wird, nicht aber von der gewerblichen Selbstnutzung jenseits eines häuslichen Arbeitszimmers.

    Der Bereich außerhäusliches Arbeitszimmer (gemischt genutzt) im Bereich des ESt-Moduls sollte da doch passen.


    Du hast aber schon daran gedacht, dass Du diese Bereiche ggf. zwingend als notwendiges Betriebsvermögen zu erfassen hast, oder?


    Ich würde auch einmal über die Nutzung des gesonderten EÜR-Moduls nachdenken.

  • Der Bereich außerhäusliches Arbeitszimmer (gemischt genutzt) im Bereich des ESt-Moduls sollte da doch passen.
    Du hast aber schon daran gedacht, dass Du diese Bereiche ggf. zwingend als notwendiges Betriebsvermögen zu erfassen hast, oder?


    Ich würde auch einmal über die Nutzung des gesonderten EÜR-Moduls nachdenken.

    Vielen Dank für die Antwort. Ich habe sie leider erst kürzlich gesehen.


    Sie hilft mir leider auch nicht wirklich weiter, da der Bereich "sußerhäusliches Arbeitszimmer auch nicht geeignet ist, die im Bereich Immobilien erfaßten Anschaffungsnahen Herstellungskosten anteilig zu erfassen und das Arbeitszimmer auch nicht von mehreren Personen genutzt wird. Ich müßte sie manuell komplett neu erfassen.
    Außerdem - wie ich bereits erwähnte - sieht der Bereich Immobilien bei der Aufteilung eines Objektes nur hüsliche Arbeitszimmer oder gewerbliche Vermietung von Flächen außerhalb der selbstgenutzten Wohnung vor, nicht aber die berufliche Selbstnutzung von Flächen innerhalb des Objektes aber außerhalb der selbstgenutzten Wohnung.


    Und ja, ich habe daran gedacht, das Betriebsvermögen zu deklarieren.


    Als freiberufliche Einzelperson mit einem häuslichen Arbeitszimmer habe ich das EÜR-Modul bislang eigentlich nicht gebraucht, aber mit der jetzt teilweise selbstgenutzten, teilweise vermieteten und teilweise als Betriebsstätte genutzten Immobilie werde ich mir das jetzt genau anschauen müssen.

    • Offizieller Beitrag

    Da Du ja auch schreibst, dass es sich um ein Atelier, Archiv und Büro in einem Nebengebäude handelt, war dies auch nur der Rettungsanker für die Zuordnung im Falle der Nutzung der vereinfachten EÜR. Dazu müssen dann natürlich diverse Nebenrechnungen geführt werden. Ich gehe davon aus, dass es sich sich eher um eine Betriebstätte handelt. Und vom beschriebenen Umfang her ist dies, ggf. sogar schon länger, zwingend zu aktivieren, da die "Bagatellgrenze" wertmäßig wahrscheinlich weit überschritten sein dürfte. Üblicherweise klinkt sich da auch das FA bis ins Detail hinein ein und macht oft sogar Nachschauen bzw. USt-Sonderprüfungen schon obligatorisch. Ich würde dringendst dazu rate, Dass Du Dich an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wendest.