Umsatzsteuer 2014

  • Hallo Forum,


    ich arbeite gerade an meiner Umsatzsteuererklärung 2014, die zuvor immer mein Steuerberater gemacht hat.
    Hierzu ein paar Fragen.


    1. Unter dem Menüpunkt


    "Steuerpflichtige Umsätze" --> "Steuerpflichtige Lieferungen und Leistungen" --> "Lieferungen und sonstige Leistungen zu 19%"


    habe ich sämtliche Rechnungen, die ich geschrieben/gestellt habe, aufgelistet und dabei die Umsatzsteuer bei den Beträgen mit eingerechnet.
    Beispiel: Rechnung an Kunde X in Höhe von 119,00 Euro (100,00 Euro Nettobetrag plus 19% Umsatzsteuer = 19,00 Euro macht zusammen 119,00 Euro Brutto).
    Frage(n): Ist das an dieser Stelle so richtig? - Oder trage ich dort nur 19,00 Euro Umsatzsteuer ein?



    2. Unter dem Menüpunkt


    "Abziehbare Vorsteuerbeträge" --> "Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen"


    erstelle ich eine vergleichbare Liste mit den Rechnungen, die ich bezahlt habe.
    Gebe ich bei dieser Aufstellung auch die Gesamtbeträge an - oder nur die gezahlte Umsatzsteuer?
    Beispiel: von mir bezahlte Rechnung der Firma A in Höhe von 119,00 Euro.
    Frage(n): Tage ich dort 119,00 Euro ein oder nur 19,00 Euro?



    Ich bin deswegen verunsichert, weil ich im Menüpunkt


    Vorauszahlungen/Berechnung der zu entrichtenden Steuer


    aus der Auflistung, die ich oben unter 1. erstellt habe, die "richtigen" Umsatzsteuerbeträge (aus meinem Beispiel die 19,00 Euro Umsatzsteuer), aber aus der unter 2. aufgestellten Liste die Summe aller Beträge (aus meinem Beispiel die 119,00 Euro) errechnet bekomme.
    Demzufolge errechnet mir das Programm beim Punkt "Noch an die Finanzkasse zu entrichten/Erstattungsanspruch" einen Betrag von -100,00 Euro.


    Das kann doch nicht stimmen, oder doch?


    Wenn dem so ist (das dies NICHT stimmt), verlangt das Programm also auf der einen Seite bei den von mir gestellten Rechnungen (siehe 1.) immer die Gesamteinnahmen (also Netto + Umsatzsteuer = Bruttobetrag) und auf der anderen Seite bei den von mir bezahlten Rechnungen jeweils nur die enthaltene Umsatzsteuer (also NICHT die 119,00 Euro Brutto, sondern nur die 19,00 Euro Umsatzsteuer).


    Habe ich das so richtig verstanden?


    Es würde mich freuen, wenn sich hier jemand findet, der mir eine Rückmeldung zu meinen Fragen geben kann.


    Dafür schon mal vielen Dank im Voraus.


    Viele Grüße


    luisson


  • Zitat

    "Frage zum Programmbedienung"



    welches Programm denn?
    meist berechnen Programme diese Zahlen selbst und tragen diese auch an der richtigen Stelle im Formular/ in der Erklärung ein.
    Das kann selbst WISO Steuersparbuch.


    Wie dem auch sei.
    zu 1.
    Diese 100,-- Netto RG an den Kunden sind Umsätze aus Lieferung u. Leistung und ist die "Bemessungsgrundlage" daraus errechnet sich die Steuer. In Deinem Fall 19% €19,--


    zu 2.
    abziehbare VSt.-Beträge sind eben die Werte, welche Dir andere Firmen als zzgl. USt. auf den Nettowert aufschlagen. Also eben diese 19% ...19,-- €


    und dann 3.
    Du hast in denen USt.Va´s (um es einfach zu machen) 4x 100,-- als Bemessungsgrundlage gehabt, dafür 76,-- USt. berechnet/eingenommen (Werte Formular Zeile 60), und im Gegenzug auch 4x Rechnungen erhalten in denen ges. 76,-- VSt. enthalten sind. (Werte Formular Zeile 71)
    Also hättest Du in diesem Fall keinen Erstattungsanspruch und auch keine Nachzahlung. (Zeile 109 verbleibender Betrag.)


    Eigentlich hast Du das schon richtig verstanden. :thumbsup: