Zeitlicher Anteil Nebenkostenabrechnung - Berechnung

  • Hallo zusammen,


    ich bin bei der aktuellen Abrechnung durch einen Mieter auf einen Sachverhalt aufmerksam gemacht worden, den ich auch nicht direkt nachvollziehen kann.


    Der Mieter hat an der Abrechnung 2016/2017 (01.07.16 - 30.06.17) einen Anteil von 31 Tagen. D.h. er war nur noch im Monat Juli Mieter.
    Wenn ich nun die Position Gesamtkosten Grundsteuer auf 365 Tage Umlege und mit einen 31 Tagen multipliziere passt der Wert nicht


    1113,79 € / 365 Tage = 3,05
    3,05 * 31 Tage = 94,60€
    ?
    Ausgabe des zeitlichen Anteils in der Nebenkostenabrechnung: 107,86 €
    So stellt es sich bei allen anderen Positionen ebenfalls dar.


    Gibt es dafür eine Erklärung.


    Vielen Dank

  • Wie lautet der Zeitraum der Grundsteuer in deiner Berechnung, auch vom 01.07.16-30.06.17?? Oder sind da 2 Grundsteuerbuchungen enthalten, denn ein Bescheid geht vom 01.01.-31.12. eines Jahres, also müsstest du 2 Grundsteuerbuchungen gemacht haben.


    Bitte mal rüfen.

  • Nein, die Grundsteuer wird immer vom 01.01. - 31.12. eines jeden Jahres berechnet und Quartalsweise gezahlt, wenn es nicht unterjährig eine Erhöhung gibt.
    In 2016 habe ich 3 Buchungen, in 2017 dann 2 Buchungen, die in Abrechnungszeitraum fallen:

  • Die einzelnen Zahlungen habe ich nicht gemeint. Wenn man die Grundsteuer, die immer vom 1.1.-31.12. richtigerweise geht, bucht, dann müssen die Zeiträume, für die gebucht wird, korrekt angegeben werden.


    Wie ich sehe, hast du beim Buchen den Zeitraum 01.01.-31.12. jeweils genommen, da weiß ich nicht, ob das ein Fehler darstellen kann. Ich buche nur einmal die Grundsteuer udn dann für den ARZ. Wenn du aber alle 3 Monate eine Buchung setzt und dann das ganze Abrechnungsjahr nimmst, da solltest du auch nur den Zeitraum z. B. 01.01.-31.03. nehmen und nicht 01.01.-31.12.16.


    Probiere es mal aus, ob da der Fehler liegen kann.


    Kann es sein, dass du eine Buchung zu viel gemacht hast, die mit € 139????

  • Habe ich mal angepasst.
    Ergebnis ist, dass nun eine ganz andere Berechnung heraus kommt, die aber noch immer nicht stimmt, meiner Meinung nach:

    Es ändert sich jetzt der Gesamtbetrag.
    Aber die Rechnung "Betrag/Tage im Jahr * Nutzungsdauer" passt doch noch immer nicht.



    Und das gilt ja ebenso für die anderen Positionen in der Abrechnung.

  • Ich habe den Rechenfehler gefunden.
    Wenn ich mir nun den Monat Juli 2016 einmal für die Grundsteuer ansehe, so fallen in diesen Zeitraum zwei Buchungen:
    139,00 EUR
    318,35 EUR
    = 457,35 EUR
    Das Quartal hat 92 Tage
    457,35 / 92 * "Nutzungsdauer 31 Tage"
    = 154,11 EUR

  • Das habe ich doch gemeint, dass du eine Zahlung Grundsteuer über € 139,- dabei hast, die sicherlich keine Grundsteuer sein kann. Nur bei deiner Korrektur hast du die € 139,- immer noch als "Grundsteuerzahlung" drin.


    Dann kann deine Berechnung nicht stimmen. Und m. E. sind es auch keine 365 Tage, denn der Februar 2016 hatte 29 Tage (Schaltjahr)!

  • Die 139,- € passen. Bei uns wird gerne mal unterjährig und das auch mehrfach die Grundsteuer erhöht.
    Man siehts ja auch am Buchungstext, der online gezogen wird.


    Die Sache mit dem Schaltjahr habe ich bei ursprünglichen Berechnung natürlich nicht bedacht....das macht sie damit aber auch noch nicht richtig. Wären dann 366 Tage.
    Wie gesagt, so passt es ja jetzt.