Steueridentifikationsnummer bei Kleingewerbe

  • Hallo,


    ich finde zum im Titel genannten Thema überall unterschiedliche Aussagen.


    So ist z.B. folgende Info bei Ebay zu finden:


    Sie können eine USt-IdNr. dann erhalten, wenn Sie als Kleinunternehmer auf die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht verzichten. Das Bundesamt für Finanzen kann eine USt-IdNr. nur an Personen und Personenvereinigungen erteilen, die bei den zuständigen Landesfinanzbehörden umsatzsteuerpflichtig geführt werden.


    An anderen Stellen steht aber was anderes.


    Kann man nun als Kleinstunternehmer (mit Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht) eine Ust-IDNr. bekommen oder nicht ?


    Wenn man als Kleinstunternehmer auf die Befreiung der Umsatzsteuerpflicht verzichtet, verzichtet man dann auch auf die vereinfachte Buchführung und welche Folgen hat das noch ?


    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Bei innergemeinschaftlichen Erwerben etc. kannst bzw. musst Du sogar als Kleinunternehmer i.S. § 19 Abs. 1 UStG eine USt-ID beantragen, da diese ja zur Abwicklung zwingend erforderlich. Du musst Sie haben, wenn Du die Erwerbsschwelle überschreitest, Du kannst Sie beantragen, wenn Du auf die Anwendung der Erwerbsschwelle verzichtest. Natürlich mit allen entsprechenden umsatzsteuerlichen Konsequenzen aus dem innergemeinschaftlichen Handel.

    Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig ... / 10 Umsatzsteuer nur bei Überschreiten der Erwerbsschwelle - Quelle: haufe.de

  • Danke - aber ich glaube, das beantwortet meine Frage nicht.


    Die Frage war ob ich als gewerblicher Verkäufer (Kleinstunternehmer) eine USt-Id bekommen kann ohne den Status als Kleinstunternehmer zu verlieren ( also auch ohne monatliche Vorsteueranmeldung) ?


    Es geht mir darum, dass ich bei Onlineverkäufen z.B. auf Ebay von Ebay eine Rechnung über die Gebühren bekomme incl. der Mwst (Luxemburg) und ich auf den Rechnungsbetrag hier in Deutschland noch einmal Mwst bezahlen muss. Dies kann man mit einer USt-IdNr verhindern. Mit USt-IdNr stellt Ebay die Rechnung ohne Mwst aus und es bleibt nur noch die Zahlung der Deutschen Mwst. Die Nutzung einer USt-IdNr wäre hier also Vorteilhaft. Die Frage ist nur ob die Beantragung der USt-IdNr Auswikungen auf den Status der Kleinstunternehmerregelung hat. Ebay selbst schreibt ja, dass es Auswirkungen hat aber man findet auch Aussagen darüber, dass das was Ebay schreibt veraltet ist.

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage war ob ich als gewerblicher Verkäufer (Kleinstunternehmer) eine USt-Id bekommen kann ohne den Status als Kleinstunternehmer zu verlieren ( also auch ohne monatliche Vorsteueranmeldung) ?

    Genau das habe ich Dir erklärt. Nur hast einmal mehr ein Verständnisproblem. Der Begriff Kleinstunternehmer hat mit dem Umsatzsteuerrecht und dem dortigen Begriff Kleinunternehmer i.S. § 19 Abs. 1 UStG rein gar nichts zu tun und findet im allgemeinen Sprachgebrauch eher in anderen Steuerarten/-bereichen Verwendung.


    Und natürlich sind, wie oben bereits erwähnt, ggf. verschiedene steuerliche Pflichten, die sich aus den innergemeinschaftlichen Erwerben und dem Verzicht auf die Anwendung der Erwerbsschwelle ergeben, zu erfüllen.


    Du solltest wirklich einmal ein paar Euro in eine eingehende steuerliche Beratung investieren. Der Steuerberater kann da dann auf Deine ganz persönlichen Belange eingehen und Dich entsprechend beraten.

  • Die Alternative wäre natürlich, keine UStID anfordern und die (ausgewiesene) Vorsteuer ganz normal in die Aufwendungen mit aufnehmen. Die igBuchungen müssten dann zusätzlich erfolgen, soweit mir bekannt, ist aber ein Nullsummenspiel.