Hallo,
ich finde zum im Titel genannten Thema überall unterschiedliche Aussagen.
So ist z.B. folgende Info bei Ebay zu finden:
Sie können eine USt-IdNr. dann erhalten, wenn Sie als Kleinunternehmer auf die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht verzichten. Das Bundesamt für Finanzen kann eine USt-IdNr. nur an Personen und Personenvereinigungen erteilen, die bei den zuständigen Landesfinanzbehörden umsatzsteuerpflichtig geführt werden.
An anderen Stellen steht aber was anderes.
Kann man nun als Kleinstunternehmer (mit Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht) eine Ust-IDNr. bekommen oder nicht ?
Wenn man als Kleinstunternehmer auf die Befreiung der Umsatzsteuerpflicht verzichtet, verzichtet man dann auch auf die vereinfachte Buchführung und welche Folgen hat das noch ?
Vielen Dank